Das Gesetz erlaubt nicht nur, Verbindungsdaten zehn Wochen lang zu speichern - auch müssen sie auf richterlichem Beschluss herausgegeben werden. Ein Umstand, den nun die Unternehmen ausbaden müssten, so Süme. Denn es sei unklar, ob die Speicherpflichten, denen die Unternehmen nachkommen müssten, technisch überhaupt umsetzbar seien. Zudem hält Süme es für wahrscheinlich, dass das Gesetz erneut vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Und trotz dieser Faktoren koste das Gesetz die Branche 600 Millionen Euro: "Das sind dann Investitionen, die zum Fenster rausgeschmissen werden."
Das neue Gesetz ist eine entschärfte Version des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes von 2007, dem das Bundesverfassungsgericht 2010 ein Ende machte. Das Gericht ließ allerdings die Möglichkeit offen, das Gesetz so umzugestalten, dass es verfassungskonform ist.
Das Gespräch mit Oliver Süme können Sie sechs Monate in unserer Mediathek nachhören.