Der Vorsitzende Richter gehe davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt hätten, erklärte ein Sprecher des Gerichts in München. Geklagt hatte Insolvenzverwalter Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gestern hatte eine Strafkammer des Landgerichts München entschieden, dass Braun weiter in Untersuchungshaft bleibt. Er ist seit 2020 inhaftiert. Ihm werden gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie Untreue vorgeworfen. Braun soll zusammen mit anderen Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben.
(Az.: 5 HK O 17452/21)
Diese Nachricht wurde am 05.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.