Wer verurteilt sei, dürfe nicht mehr im Jugendbereich als Trainer arbeiten, so Osnabrügge. Das liegt auf der Hand. Doch auch wer nicht verurteilt sei, dürfe trotzdem nicht unbedingt arbeiten: Wenn ein Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei, bestehe nach wie vor die Möglichkeit einer Verurteilung - ein Trainer dürfe dann nicht beschäftigt werden. "Das ist unter präventiven Gesichtspunkten nicht zulässig", so Osnabrügge
Die zentrale Frage, die sich Verbände stellen müssten, sei: "Kann ein Trainer das Kindeswohl gefährden?"
Das vollständige Gespräch können Sie bis mindestens 20. März 2015 als Audio-on-demand abrufen.