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Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
"Beschäftigung unter präventiven Gesichtspunkten nicht zulässig"

Ein ehemals wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen angeklagter Schwimmtrainer hat offensichtlich eine neue Anstellung gefunden, obwohl der Freispruch noch nicht rechtskräftig ist. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt und Sportfunktionär, ist zuständig für das Thema Kinderschutz im Sport. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk spricht er über die Präventionspflichten von Vereinen.

Stephan Osnabrügge im Gespräch mit Andrea Schültke |
    Schwimmer im Sportbecken.
    Der umstrittene Schwimmtrainer hat eine neue Anstellung im Leistungssport erhalten. (Deutschlandradio - Hendrik Maaßen)
    Wer verurteilt sei, dürfe nicht mehr im Jugendbereich als Trainer arbeiten, so Osnabrügge. Das liegt auf der Hand. Doch auch wer nicht verurteilt sei, dürfe trotzdem nicht unbedingt arbeiten: Wenn ein Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei, bestehe nach wie vor die Möglichkeit einer Verurteilung - ein Trainer dürfe dann nicht beschäftigt werden. "Das ist unter präventiven Gesichtspunkten nicht zulässig", so Osnabrügge
    Die zentrale Frage, die sich Verbände stellen müssten, sei: "Kann ein Trainer das Kindeswohl gefährden?"
    Das vollständige Gespräch können Sie bis mindestens 20. März 2015 als Audio-on-demand abrufen.