„Am Anfang habe ich das Tutorium für eine Vorlesung gemacht, wo ich auch recht viel Arbeit rein gesteckt habe. Ich war in der Vorlesung drin und hab den Stoff noch mal aufgearbeitet, noch mal ein paar Quellen nachgeschlagen, hab das dann aufbereitet, in Thesenblättern...“
Die Studentin arbeitete im vergangenen Semester an einem Lehrstuhl der Uni Regensburg. Jetzt konzentriert sie sich auf ihre Magister-Arbeit.
„Es waren sicherlich zwei, zweieinhalb Tage in der Woche, die ich dafür gebraucht habe, den Stoff nachzubereiten und für das Tutorium vorzubereiten, ja ... "
Vertraglich festgelegt war eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.
„Ja, also hier steht: Studentische Hilfskraft zu einer monatlichen Arbeitsleistung von 40 Stunden verpflichtet, mit einer Pauschalvergütung von 240 Euro, was dann sechs Euro die Stunde macht...“
Ein niedriger Stundenlohn bei hochwertiger Arbeit, dazu Überstunden, die oft nicht ausgeglichen werden. Solche Missverhältnisse sind für viele Studentische Beschäftigte an deutschen Hochschulen alltäglich. Urlaubsgeld und Kündigungsschutz fehlen, im Krankheitsfall sollen Dienste getauscht werden, und die Laufzeit der Arbeitsverträge ist meist auf wenige Monate beschränkt. Arbeitsrechtliche Grundlagen scheinen für studentische Hilfskräfte nicht zu gelten. Der Grund: Für sie existiert kein Tarifvertrag. Das will die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft ändern. Andreas Keller, Vorsitzender des Bereichs Hochschule und Forschung der GEW:
„Die GEW fordert, dass es, was für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstverständlich ist, dass das auch für studentische Beschäftigte gilt, nämlich dass sie in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages kommen.“
Die Arbeitsbedingungen samt Vergütung der studentischen Hilfskräfte bestimmen, als Arbeitgeber, die Länder. Zwar existiert eine länderübergreifende Richtlinie, mit einer Empfehlung für Beschäftigungsbedingungen, aber diese ist einseitig gestaltet: So liegt die Lohnobergrenze bei 8 Euro 56. Einen Mindestlohn gibt es nicht. Für den Staat seien diese Bedingungen, so Keller, ein sehr effizientes Mittel um Geld zu sparen.
„Studentische Hilfskräfte sind billige Arbeitskräfte. Das ist für den Arbeitgeber natürlich bequemer, und auf der anderen Seite wissen die Arbeitgeber, dass viele Studierende das natürlich auch leichter mit sich machen lassen. Da sind also alle ein, zwei Jahre neue Kolleginnen und Kollegen da, das heißt, die Arbeitgeber rechnen damit, dass sich dann die studentischen Hilfskräfte nicht so stark für die Interessen einsetzen, wie jemand, der viele Jahre an seinem Arbeitsplatz sitzt, und sie kalkulieren auch damit, dass Studierende sich einen Vorteil für ihre wissenschaftliche Laufbahn versprechen.“
Auf Seiten Studentischer Hilfskräfte formiert sich aber zunehmend Widerstand. Zusammenschlüsse wie die bundesweite Tarifvertragsinitiative „Tarifini“ oder „ihr-macht-gute-arbeit“, eine Kampagne der Juso-Hochschulgruppen, kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen. Sie sind zugleich Anlaufstelle für studentische Hilfskräfte, die Beratung suchen. Erkan Ertan, aus dem Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen, ist auch Ansprechpartner bei ihr-macht-gute-arbeit:
„Das Problem ist ja, dass gerade studentische Beschäftigte oftmals nicht wissen, was für Rechte Sie überhaupt haben. Sie müssen Arbeiten erledigen, für die sie eigentlich gar nicht eingestellt sind, zum Beispiel, dass man die Wäsche von der Reinigung holen muss für seinen Professor, dass man Kaffee kocht und dass man Arbeiten macht, die eigentlich nicht in den eigenen Vertrag gehören, zumal es auch nie richtig klar war, wer denn eigentlich die studentischen Beschäftigten vertritt.“
Ein studentischer Personalrat, ein Stundenlohn von rund 11 Euro, Urlaubsgeld... solche Bedingungen gelten bereits für Studentische Hilfskräfte in Berlin. Sie erkämpften sich Mitte der 80er-Jahre einen Tarifvertrag. Um dieses Ziel zu erreichen benötigen studentische Initiativen und Gewerkschaften in fast allen anderen Bundesländern – so das Signal der Finanzministerien – viel Energie und Ausdauer.
Die Studentin arbeitete im vergangenen Semester an einem Lehrstuhl der Uni Regensburg. Jetzt konzentriert sie sich auf ihre Magister-Arbeit.
„Es waren sicherlich zwei, zweieinhalb Tage in der Woche, die ich dafür gebraucht habe, den Stoff nachzubereiten und für das Tutorium vorzubereiten, ja ... "
Vertraglich festgelegt war eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.
„Ja, also hier steht: Studentische Hilfskraft zu einer monatlichen Arbeitsleistung von 40 Stunden verpflichtet, mit einer Pauschalvergütung von 240 Euro, was dann sechs Euro die Stunde macht...“
Ein niedriger Stundenlohn bei hochwertiger Arbeit, dazu Überstunden, die oft nicht ausgeglichen werden. Solche Missverhältnisse sind für viele Studentische Beschäftigte an deutschen Hochschulen alltäglich. Urlaubsgeld und Kündigungsschutz fehlen, im Krankheitsfall sollen Dienste getauscht werden, und die Laufzeit der Arbeitsverträge ist meist auf wenige Monate beschränkt. Arbeitsrechtliche Grundlagen scheinen für studentische Hilfskräfte nicht zu gelten. Der Grund: Für sie existiert kein Tarifvertrag. Das will die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft ändern. Andreas Keller, Vorsitzender des Bereichs Hochschule und Forschung der GEW:
„Die GEW fordert, dass es, was für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstverständlich ist, dass das auch für studentische Beschäftigte gilt, nämlich dass sie in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages kommen.“
Die Arbeitsbedingungen samt Vergütung der studentischen Hilfskräfte bestimmen, als Arbeitgeber, die Länder. Zwar existiert eine länderübergreifende Richtlinie, mit einer Empfehlung für Beschäftigungsbedingungen, aber diese ist einseitig gestaltet: So liegt die Lohnobergrenze bei 8 Euro 56. Einen Mindestlohn gibt es nicht. Für den Staat seien diese Bedingungen, so Keller, ein sehr effizientes Mittel um Geld zu sparen.
„Studentische Hilfskräfte sind billige Arbeitskräfte. Das ist für den Arbeitgeber natürlich bequemer, und auf der anderen Seite wissen die Arbeitgeber, dass viele Studierende das natürlich auch leichter mit sich machen lassen. Da sind also alle ein, zwei Jahre neue Kolleginnen und Kollegen da, das heißt, die Arbeitgeber rechnen damit, dass sich dann die studentischen Hilfskräfte nicht so stark für die Interessen einsetzen, wie jemand, der viele Jahre an seinem Arbeitsplatz sitzt, und sie kalkulieren auch damit, dass Studierende sich einen Vorteil für ihre wissenschaftliche Laufbahn versprechen.“
Auf Seiten Studentischer Hilfskräfte formiert sich aber zunehmend Widerstand. Zusammenschlüsse wie die bundesweite Tarifvertragsinitiative „Tarifini“ oder „ihr-macht-gute-arbeit“, eine Kampagne der Juso-Hochschulgruppen, kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen. Sie sind zugleich Anlaufstelle für studentische Hilfskräfte, die Beratung suchen. Erkan Ertan, aus dem Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen, ist auch Ansprechpartner bei ihr-macht-gute-arbeit:
„Das Problem ist ja, dass gerade studentische Beschäftigte oftmals nicht wissen, was für Rechte Sie überhaupt haben. Sie müssen Arbeiten erledigen, für die sie eigentlich gar nicht eingestellt sind, zum Beispiel, dass man die Wäsche von der Reinigung holen muss für seinen Professor, dass man Kaffee kocht und dass man Arbeiten macht, die eigentlich nicht in den eigenen Vertrag gehören, zumal es auch nie richtig klar war, wer denn eigentlich die studentischen Beschäftigten vertritt.“
Ein studentischer Personalrat, ein Stundenlohn von rund 11 Euro, Urlaubsgeld... solche Bedingungen gelten bereits für Studentische Hilfskräfte in Berlin. Sie erkämpften sich Mitte der 80er-Jahre einen Tarifvertrag. Um dieses Ziel zu erreichen benötigen studentische Initiativen und Gewerkschaften in fast allen anderen Bundesländern – so das Signal der Finanzministerien – viel Energie und Ausdauer.