Der Konzern bestätigte damit einen Bericht von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung". Diese hatten zuvor gemeldet, dass Heckler & Koch seit Mitte vergangenen Jahres die entsprechenden Freigaben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr erhalten habe. Die jetzige sogenannte Untätigkeitsklage wurde demnach im August vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Sie richte sich gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
Das in Deutschland wegen Präzisionsproblemen in die Schlagzeilen geratene Sturmgewehr G36 darf dem Bericht zufolge seit einigen Jahren in Saudi-Arabien in Lizenz hergestellt werden. Für die Produktion seien allerdings fünf Schlüsselkomponenten aus Deutschland notwendig, für deren Ausfuhr die Bundesregierung eine Genehmigung erteilen muss.
Kein Export mehr von Lizenzprodukten in Drittstaaten
Mit Berufung auf Regierungskreise melden WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung", dass die Klage sich auf mehrere Anträge berufe, über die zum Teil seit zwei Jahren nicht entschieden worden sei. Für den Fall, dass sie abgelehnt würden, habe das Unternehmen bereits Schadenersatzklagen angekündigt. Dabei gehe es um einen zweistelligen Millionenbetrag.
Hintergrund der Klage von Heckler & Koch sei die Ankündigung des zuständigen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), Exporte besonders von Kleinwaffen zurückhaltender zu handhaben. Die Bundesregierung hat demnach vor einigen Monaten entschieden, dass die Ausfuhr solcher Lizenzprodukte in sogenannte Drittstaaten verboten wird. Als Drittstaaten gelten Länder, die nicht Mitglied von NATO oder EU sind.
Gefahr einer Klage gegen die Bundesrepublik
Die Anträge von Heckler & Koch sind laut Bericht aber nicht vom Verbot betroffen, weil sie sich auf im Jahr 2008 genehmigte Lizenzprodukte beziehen. Der Waffenhersteller begründete die Klage damit, dass die Gefahr bestehe, dass der Lizenznehmer in Saudi-Arabien gegen das Unternehmen oder die Bundesrepublik vorgehe.
(hba/ach)