Trotz Verfassungsbeschwerde
Wagenknecht bleibt von ARD-Sendung "Wahlarena" ausgeschlossen

Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung "Wahlarena 2025" einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es. Damit gibt es am Abend eine weitere Vierer-Runde im Fernsehen.

    Nahaufnahme von Sahra Wagenknecht auf dem Parteitag des BSW in Bonn. Sie spricht in Mikrofone.
    Sahra Wagenknecht, Kanzlerkandidatin des BSW, ist nicht in der ARD-"Wahlarena" dabei. (picture alliance / NurPhoto / Ying Tang)
    Bereits am Freitag war die Partei vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster unterlegen. Die Richter erklärten, zwar habe der federführende WDR jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten offenzuhalten. Das Konzept der Sendung sehe aber vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und die damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können.
    In der Sendung treten damit die Spitzenkandidaten Olaf Scholz (SPD), Friedrich Merz (CDU), Robert Habeck (Grüne) und Alice Weidel (AfD) auf. Sie beantworten nacheinander live Fragen des Publikums.

    Erste Vierer-Runde gestern bei privaten Sendern

    Gestern diskutierten die vier Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl bei den Sendern RTL und NTV miteinander. Im Mittelpunkt standen die Themen Migration, Wirtschaft, Steuern undder russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
    Unions-Kanzlerkandidat Merz verteidigte außerdem die Abgrenzung dvon CDU und CSU zur AfD. Er richtete sich direkt an Weidel und sagte: "Sie sind eine rechtsradikale Partei, zum großen Teil rechtsextremistisch." Mit dieser Partei werde es keine Zusammenarbeit geben."
    Zugleich wies der Unions-Kanzlerkandidat Äußerungen von US-Vizepräsident Vance zum Umgang mit der AfD zurück. Er verbitte sich Einmischungen in die deutsche Bundestagswahl und in die Regierungsbildung danach. Ähnlich äußerte sich Grünen-Kandidat Habeck. Vance hatte bei der Münchner Sicherheitskonferenz gesagt, für Brandmauern sei kein Platz und vor einer Gefährdung der Demokratie gewarnt.

    AfD beklagt angebliches "Framing"

    Auch Scholz schloss eine Zusammenarbeit demokratischer Parteien mit der extremen Rechten aus und verwies im Zusammenhang mit der AfD auf die Geschichte des Nationalsozialismus. Er erinnerte an Aussagen des AfD-Ehrenvorsitzenden Gauland, der im Juni 2018 gesagt hatte: "Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte". Später bezeichnete Gauland seine Äußerung als "missdeutbar und damit politisch unklug".
    Weidel nannte den Hinweis auf den Nationalsozialismus "skandalös" und beleidigend. Zu Gaulands Äußerung wollte sie sich auch auf mehrere Nachfragen der Moderatoren nicht äußern. Sie bemängelte ihrerseits ein "unverschämtes Framing gegenüber der Alternative für Deutschland", die sie "eine freiheitlich konservative Partei" nannte.

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    Diese Nachricht wurde am 17.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.