Dagegen lehnen die Unionsabgeordneten in der Kommission den Vorschlag ab. Sie wollen das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen bei 18 Jahren belassen und verweisen darauf, dass es einen Gleichlauf zwischen Wahlalter und Volljährigkeit geben müsse. Auch die AfD lehnt das Vorhaben ab.
Am 12. Mai soll die Beschlussempfehlung an die Bundestagspräsidentin übergeben und anschließend im Parlament diskutiert werden. Für eine Änderung des Alters muss das Grundgesetz geändert werden. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit im Plenum notwendig. Dies gilt auch für den Bundesrat.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.