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Wahlrechtsreform verfassungsgemäß?
Von Alemann: Spätere Neuwahlen sind nicht ausgeschlossen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Opposition gegen die Wahlrechtsreform zurückgewiesen. Das Gericht habe aber auch sehr deutlich gemacht, dass es "ein großes Unwohlsein" bei dem Reformgesetz habe, sagte der Politologe Ulrich von Alemann im Dlf. Er würde deshalb auch Neuwahlen nach der Bundestagswahl nicht ausschließen.

Ulrich von Alemann im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann |
Der Plenarsaal der 237. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude. Berlin
Derzeit sitzen 709 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Es sei "sehr wahrscheinlich, dass der kommende Bundestag noch viel größer wird", meint Politologe von Alemann (dpa / Geisler-Fotopress / Frederic Kern)
Wie kann verhindert werden, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag immer höher wird? Zurzeit sind es über 100 mehr als eigentlich gedacht. Die im Bundestag vertretenen Parteien konnten sich über zwei Wahlperioden nicht einigen, weil jede Lösung eine bestimmte Seite bevorteilte oder benachteiligte. Union und SPD haben sich schließlich auf eine Reform verständigt und durch den Bundestag gebracht. Die Opposition hat dagegen geklagt, ist mit dem Eilantrag aber vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Wahlrechtsreform - Wie der Bundestag verkleinert werden soll
Die Große Koalition will die Wahlrechtsreform in zwei Schritten umsetzen. Die erste Änderung greift schon bei der Bundestagswahl im September. Einen Eilantrag der Opposition gegen die Reform hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Alle seien aber jetzt gespannt, wie das Hauptverfahren ausgehen werde, in dem es erst 2022 wirklich zu einer Entscheidung kommen werde, sagte der Politikwissenschaftler Ulrich von Alemann im Dlf. "Ich halte es für absolut wahrscheinlich, dass wesentliche Teile dieses jetzigen Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden."

"Es ist nichts ausgeschlossen"

Wenn des Bundesverfassungsgericht feststellen würde, dass das Reformgesetz verfassungswidrig sei, dann könnte es sein, dass dies nicht so gravierend sei, dass die Wahl wiederholt werden muss, erklärte von Alemann. Das Gericht könnte dann sagen, "liebe Parteien im Parlament, ihr müsst jetzt ganz schnell ein neues Wahlrecht verabschieden, das auf jeden Fall vor der nächsten Bundestagswahl gelten muss".
Es sei aber auch nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht tatsächlich sage, dass die Wahl am 26. September 2021 nach einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustande gekommen sei und neugewählt werden müsse. "Insofern gibt es eine sehr prekäre Situation und es ist nichts ausgeschlossen", sagte von Alemann.

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Das Interview in voller Länge:

Dirk-Oliver Heckmann: Herr von Alemann, das Verfassungsgericht lehnt die Eilanträge der Opposition ab. Heißt das, die Reform des Wahlrechts verstößt nicht gegen die Verfassung?
Ulrich von Alemann: Nein, das heißt es nicht. Das Verfassungsgericht hat zwar aus Verfahrensgründen entschieden, kurz vor der Wahl praktisch dieses jetzt geltende Gesetz abzulehnen, dieses Wahlgesetz abzulehnen und damit zurückzufallen auf das vorher, vor dem letzten Herbst noch geltende alte Wahlrecht. Das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff gewesen. Das Verfassungsgericht hat aber sehr, sehr deutlich gemacht, dass es ein großes Unwohlsein hat bei diesem jetzigen Reformgesetz, das damals alleine CDU/CSU und SPD verabschiedet haben, gegen die Opposition. Deshalb werden alle gespannt sein auf das Hauptverfahren, das sicher erst irgendwann im nächsten Jahr wirklich zu einer Entscheidung kommen wird, und danach wird man weitersehen. Ich halte es für absolut wahrscheinlich, dass wesentliche Teile dieses jetzigen Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

"Eine sehr prekäre Situation"

Heckmann: Das können wir gleich sehr gerne noch mal vertiefen. Aber trotzdem noch mal die Frage, Herr von Alemann. Das heißt praktisch, dass wir jetzt einen neuen Bundestag wählen auf der Grundlage eines Wahlgesetzes, das möglicherweise danach von Karlsruhe nachträglich als verfassungsrechtlich bedenklich oder gegen das Grundgesetz stehend eingeordnet wird.
Von Alemann: Das ist eine sehr prekäre Situation. Das ist völlig richtig. Wenn im Hauptverfahren das Bundesverfassungsgericht tatsächlich sagen würde, das ist verfassungswidrig, dann könnte es allerdings sein, dass es sagen würde, das ist nicht so gravierend, dass die Wahl wiederholt werden muss, dass eine Neuwahl gemacht werden muss mit einem dann neuen Wahlrecht, sondern es könnte auch sagen, liebe Parteien im Parlament, ihr müsst jetzt ganz schnell ein neues Wahlrecht verabschieden, das auf jeden Fall vor der nächsten Bundestagswahl gelten muss, und das muss aber bitte korrekt sein und die alte Wahl bleibt intakt. Wir haben aber auch gerade bei Landtagswahlen zum Beispiel in Hamburg vor vielen Jahren es schon einmal erlebt, dass eine Wahl für ungültig erklärt wurde wegen Verfassungswidrigkeit und tatsächlich Neuwahlen ausgeschrieben werden mussten.
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"Sehr wahrscheinlich, dass der kommende Bundestag noch viel größer wird"

Heckmann: Könnte es denn auch sein, Herr von Alemann, dass Karlsruhe nach der Bundestagswahl sagt, die Art und Weise, wie die Sitzverteilung zusammengerechnet wird, die verstößt gegen das Grundgesetz, das muss geändert werden, dass möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse sich sogar ändern könnten?
von Alemann: Das kann sein. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der kommende Bundestag noch unverhältnismäßig viel größer wird als der jetzige, der schon zu groß ist, und es könnte auch sein, dass durch die jetzige Wahlrechtsreform, wenn es ganz knapp zu einer Mehrheit kommt, dass das Sitze wären, die bei einer Reform dann wiederum nicht zugeteilt würden. Insofern gibt es eine sehr prekäre Situation und es ist nichts ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist es auch nicht, dass tatsächlich das Bundesverfassungsgericht sagt, diese letzte Wahl war nach einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustande gekommen und es muss neugewählt werden.

Ungleichmäßigkeit wird noch größer

Heckmann: Die Opposition, Herr von Alemann, sagt ja, das neue Wahlrecht, auf das sich Union und SPD im Alleingang verständigt hatten, reduziert gar nicht die Zahl der Abgeordneten, jedenfalls nicht ausreichend. Ist das so?
Von Alemann: Die meisten Experten sind genau dieser Ansicht, dass wir nach dem 26. September einen noch größeren Bundestag erleben werden. Und zwar ist der Grund, dass die kleineren und mittelgroßen Parteien stärker werden und dass wahrscheinlich auch das Stimmen-Splitting, dass man zwischen der Erststimme und der Zweitstimme unterscheidet als Wähler, stärker wird, und dadurch gibt es bestimmte Mechanismen, dass die Ungleichmäßigkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten noch größer wird und dadurch wächst der Bundestag weiter an.
Die Grafik zeigt die Bundestage mit den meisten Abgeordneten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 27.09.2017)
Die größten Bundestage (Stand: 27.09.2017) (statista)
Heckmann: So dass wir möglicherweise sogar 700, 800, 900, 1000 Abgeordnete haben könnten beim nächsten Bundestag?
Von Alemann: Es gibt Modellrechnungen, die das möglich erscheinen lassen. Ich halte das für unwahrscheinlich, dass es über 900 werden, aber dass es an die 800 werden könnten, ist durchaus nicht ausgeschlossen. Das wäre wirklich ein Weckruf! Das wäre endlich der Weckruf an die Parteien im Bundestag, sich zusammenzureißen. Das gilt allerdings insbesondere, muss man mal ganz offen sagen, für die CDU/CSU, die an der jetzigen großen Anzahl von Direktmandaten festhalten will für ihre Abgeordneten. Davon profitiert sie stark. Wenn sie nicht endlich mal über den Graben springt und sich hier zu einer Reform bereiterklärt, dann wird das nie funktionieren.

Wahlrechtsänderungen meistens mit der Regierungsmehrheit

Heckmann: Die Reform von Union und SPD sieht ja so aus, dass bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden sollen, ein kleiner Dämpfer, aber ein sehr kleiner. Die Opposition sagt, diese Reform verschafft Union und SPD einen Vorteil und verfälscht den Wählerwillen. Ist das so?
Von Alemann: Das ist wahrscheinlich so, weil in der Regel immer die Unions-Parteien von diesen Überhangmandaten profitieren, und insofern könnte das ein Vorteil sein, wenn mindestens drei nicht ausgeglichen werden, und damit auch ein verzerrtes Ergebnis hervorrufen für den nächsten Bundestag.
Heckmann: Ist es eigentlich sinnvoll - das Wahlrecht ist ja ein wichtiges grundlegendes Recht in der Demokratie -, das Wahlrecht nur mit den Stimmen der Regierungskoalition zu ändern?
Von Alemann: Ja, in den meisten Ländern ist das so. Es gibt in Frankreich, es gibt in Italien so viele Wahlrechtsänderungen schon immer, meistens mit der jeweiligen Regierungsmehrheit. Da kommen wir nicht heran in Deutschland. Aber es ist schon ein gewisser demokratischer Brauch, möglichst eine breite Mehrheit für dieses wirkliche demokratische Grundrecht zu suchen, wie die Wahlen organisiert werden. Das ist aber nicht zwingend und das ist nach der Verfassung auch nicht vorgegeben. Wenn man nämlich eine übergroße Mehrheit verlangen würde, dann würden Wahlrechtsreformen wahrscheinlich noch viel seltener werden.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.