Vorgezogene Bundestagswahl
Wahltermin 23. Februar - was ist zu beachten?

Union und SPD haben sich auf den 23. Februar als Wahltermin geeinigt. Grüne und FDP zeigten sich einverstanden. Welche Fristen müssen nun eingehalten werden? Was bedeutet die vorgezogene Neuwahl etwa für Kleinstparteien? Und für die Wählerinnen und Wähler? Ein Überblick.

    Abgeordnete verlassen den Plenarsaal.
    Bevor es zu einer Neuwahl kommen kann, muss das bisherige Parlament aufgelöst werden. (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Bevor es zu einer Neuwahl des Bundestages kommen kann, muss das bisherige Parlament aufgelöst werden. Diese Aufgabe kommt Bundespräsident Steinmeier zu. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass der Regierungschef, also Bundeskanzler Scholz, die Vertrauensfrage stellt - und diese dann verliert.
    SPD-Fraktionschef Mützenich zufolge will Scholz die Vertrauensfrage so stellen, dass der Bundestag am 16. Dezember über sie abstimmen kann. Danach hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit zu entscheiden, ob es tatsächlich zu Neuwahlen kommt. Diese müssen dann binnen 60 Tagen durchgeführt werden. Steinmeier hatte bereits in den vergangenen Tagen zugesagt, Neuwahlen auf den Weg zu bringen.

    Termin in den Ferien könnte Briefwahl nötig machen

    Kritik an dem Wahltermin gibt es aus Sachsen. Dort sind vom 17. Februar bis 1. März Winterferien, der Wahltermin fiele also mitten in die Ferienzeit. Im Saarland beginnen die Winterferien offiziell am 24. Februar, also dem Montag nach der Wahl. In beiden Bundesländern müssten diejenigen, die schon Urlaubspläne haben, von der Briefwahl Gebrauch machen.
    Eine wichtige Rolle spielt auch die Bundeswahlleiterin Brand. Sie ist für die ordnungsgemäße und möglichst pannenfreie Durchführung der Bundestagswahl verantwortlich. Brand hatte vor einem zu frühen Termin gewarnt, weil dadurch zu viele organisatorische Risiken entstünden. Den Termin im Februar hält sie aber für "rechtssicher machbar".

    Verwaltungen vor enormen Organisationsaufgaben

    Mit der Neuwahl stehen Städte, Gemeinden und Kommunen vor Herausforderungen: Sie müssen Wählerverzeichnisse erstellen, Wahlunterlagen drucken lassen und Wahlbenachrichtigungen verschicken - auch an wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die die Möglichkeit zur rechtzeitigen Briefwahl haben müssen.
    Darüber hinaus müssen die Wahllokale organisiert werden und auch die sogenannte vorgezogene Urnenwahl, also die vorzeitige Stimmabgabe in einem Gemeindebüro. Für den Wahltag werden außerdem bundesweit mehrere Hunderttausend ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht, die auf ihre Aufgabe auch ausreichend vorbereitet werden müssen.

    Parteien müssen jetzt schnell sein

    Für die Parteien bedeutet die vorgezogene Neuwahl, dass sie in sehr kurzer Zeit verschiedene formale Prozesse abschließen müssen. Dazu gehört die Aufstellung von Direktkandidatinnen und -kandidaten mit sogenannten Kreiswahlvorschlägen, normalerweise im Rahmen von Versammlungen vor Ort. Zudem müssen Landeslisten aufgestellt werden. Formal zuständig sind hier in der Regel die Landesvorstände; das genaue Prozedere legen die Parteien in ihren Satzungen fest. Zum Teil sind diese Prozesse in den Parteien bereits angelaufen, weil es ja ohnehin im kommenden Jahr eine Bundestagswahl geben sollte.
    Kleine und neue Parteien, die bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge bis 69 Tage vor der Wahl jeweils einige Hundert bis 2.000 Unterschriften sammeln. Die Wahlvorschläge und Listen werden dann noch von den Kreis- und Landeswahlausschüssen geprüft - diese wiederum müssen rechtzeitig vorher berufen werden.
    Inhaltlich gibt es für die Parteien keine Vorgaben. So ist es beispielsweise nicht verpflichtend, ein Wahlprogramm vorzulegen. Allerdings braucht es für einen Wahlkampf natürlich verbindliche Positionen, auf die sich die Parteien zuvor einigen müssen. Will eine Partei einen Kanzlerkandidaten oder eine Kandidatin ins Rennen schicken, muss das auf einem Parteitag erfolgen.

    Wahlkampf im Advent?

    Angesichts des angepeilten Wahltermins im Februar ist von einem Wahlkampf schon in der Adventszeit auszugehen. Der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche von Hannover, Meister, warnte davor, den Menschen die Adventszeit durch Wahlkampf "zu verderben". Wahlkampf und Weihnachtsmärkte dürften nicht miteinander vermischt werden, sagte der Theologe, der zugleich Vorsitzender der VELKD ist, in dem sieben Evangelischen Landeskirchen mit insgesamt rund neun Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen sind.
    Die letzte vorgezogene Bundestagswahl gab es vor fast 20 Jahren. Damals wurde der Bundestag nach der verlorenen Vertrauensfrage von Kanzler Schröder (SPD) am 21. Juli 2005 formell aufgelöst - 59 Tage später, am 18. September, wurde gewählt.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.