Nach den zahlreichen Pannen 2021 ist die Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024 teilweise wiederholt worden. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durften in etwa einem Fünftel der Wahlbezirke die Berlinerinnen und Berliner noch einmal ihr Kreuzchen machen. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändern sich dadurch nicht. Doch einige Abgeordnete verlieren ihr Mandat.
Inhalt
- Was sind die Ergebnisse der Wiederholungswahl in Berlin?
- Hat die Ampel einen Denkzettel erhalten?
- Welche Veränderungen gibt es im Bundestag?
- Warum hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss?
- Warum hat es so lange gedauert, bis die Wiederholungswahlen stattfanden?
Was sind die Ergebnisse der Wiederholungswahl in Berlin?
Stimmengewinne für CDU und AfD, Verluste hingegen bei SPD und FDP – und die Grünen sind in etwa gleichgeblieben: So lautet das Ergebnis der teilweisen Wiederholungswahl zum Bundestag 2021 in Berlin. Auf die gesamte Hauptstadt hochgerechnet bleibt die SPD mit 22,2 Prozent zwar stärkste Kraft, büßt aber im Vergleich zu 2021 1,2 Prozentpunkte ein.
Die Grünen folgen mit 22 Prozent und einem minimalen Minus von 0,3 Prozent. Die FDP fällt um 0,9 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent. Die CDU kann sich um 1,3 Punkte auf 17,2 Prozent verbessern, die Linke schafft 11,5 Prozent und legt 0,5 Punkte zu. Zugewinnen kann auch die AfD: Sie legt 1 Prozent zu – auf 9,4 Prozent.
Stimmenzuwachs der AfD für eine Terrorverdächtige
Gerade das letztere Ergebnis enthält noch einen besonderen Aspekt: In Steglitz-Zehlendorf stand die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann wieder auf dem Wahlzettel. Das ist dem Umstand geschuldet, dass dieselben Kandidaten wie 2021 wieder antreten mussten.
Malsack-Winkemann sitzt allerdings als Terrorverdächtige in Untersuchungshaft. Sie soll als mutmaßliches Mitglied einer Reichsbürger-Gruppe an einem versuchten Staatsstreich beteiligt gewesen sein. Nun hat sie ihr Ergebnis um 0,2 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent der Erststimmen verbessert. Deutschlandradio-Landeskorrespondentin Claudia van Laak sieht den höheren Stimmenanteil für die AfD einer möglichen „Trotzreaktion“ geschuldet: Seit Wochen gehen in Deutschland Hunderttausende gegen Rechtsextremismus und die AfD auf die Straße.
Hat die Ampel einen Denkzettel erhalten?
Das Wahlergebnis ist nur ein kleiner Denkzettel für die Bundesregierung, denn die Wiederholungswahl hat nur begrenzte Aussagekraft. Zum einen waren nur wenige Menschen zur Wahl aufgerufen: rund 550.000, also etwas mehr als ein Fünftel der Wahlberechtigten am 26. September 2021. Hier die Überblickskarte des Landeswahlleiters zu den Stimmbezirken. Zum anderen stimmten von den Wahlberechtigten auch nur wenige ab. Die Beteiligung lag bei knapp über 40 Prozent.
Im vergangenen Jahr mussten die Berliner und Berlinerinnen bereits das Abgeordnetenhaus komplett neu wählen. Auch das ein Ergebnis des Wahlchaos von 2021. Dazu kamen nun Regenwetter und das Ende der Winterferien, vor allem aber wohl die Gewissheit, dass sich im Bundestag nichts groß ändern würde.
Welche Veränderungen gibt es im Bundestag?
Auch wenn die Berliner Wiederholungswahl für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag keine Konsequenzen hat, so bekommen einzelne Abgeordnete das Ergebnis doch zu spüren. Und zwar jene, die über die jeweilige Landesliste in den Bundestag gezogen waren. Es handelt sich zunächst um Pascal Meiser (Linke), Ana-Maria Trasnea (SPD) und Nina Stahr (Grüne). Deren Mandate wandern nun an Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen.
Außerdem fliegt der FDP-Politiker Lars Lindemann aus dem Bundestag. Sein Mandat fällt ganz weg. Dadurch wird das Parlament minimal kleiner: statt 736 sind es nun noch 735 Abgeordnete.
Keine Veränderungen gibt es im Vergleich zur Bundestagswahl von 2021 bei den direkt gewählten Abgeordneten. Alle damals siegreichen Kandidatinnen und Kandidaten in den zwölf Bundestagswahlkreisen behalten ihre Mandate. Zu ihnen zählen Stefan Gelbhaar (Grüne) im Wahlkreis Pankow und Monika Grütters (CDU) in Reinickendorf.
Für die Linke waren 2021 die Direktmandate entscheidend
Wichtig war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederholungswahl vor allem für Die Linke, die 2021 nur dank dreier Direktmandate mittels der Grundmandatsklausel in den Bundestag eingezogen ist. Zwei dieser Direktmandate – Gesine Lötzsch und Gregor Gysi – wurden in Berlin geholt. Die Linke – und auch das von ehemaligen Mitgliedern der Linken neu gegründete „Bündnis Sahra Wagenknecht“ – wären bei einer Wahlwiederholung also komplett aus dem Bundestag geflogen, wenn auch nur eines der beiden Direktmandate weggefallen wäre. Insgesamt wäre es um 39 Abgeordnete gegangen. Das war aber ausgeschlossen.
Denn der Wahlkreis von Gesine Lötzsch war von der Wahlwiederholung nicht betroffen. Im Wahlbezirk Treptow-Köpenick von Gregor Gysi wurde nur in sechs von 200 Urnenwahlbezirken neu gewählt. Da Gysi 35,4 Prozent der Stimmen holte und etwa 20 Prozent Vorsprung auf den nächsten Kandidaten hatte, konnte die erneute Abstimmung nichts an dem Ergebnis und damit seinem Direktmandat ändern.
Warum hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss?
Bundestagswahl, Abgeordnetenhauswahl, Volksentscheid – und dann noch der Marathon: alles an einem Tag. Entsprechend chaotisch ging es am Wahltag, dem 26. September 2021, in vielen Berliner Wahllokalen zu. Es kam zu etlichen Pannen.
Deswegen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundestagswahl in 455 von 2.256 Berliner Urnenwahlbezirken wiederholt werden musste. Dort – so stellte das Gericht fest – war es zu Wahlfehlern gekommen.
Was ein Wahlfehler eigentlich genau ist, legten die Richterinnen und Richter ebenfalls in ihrer Entscheidung genauer fest. So sind das beispielsweise: ein falscher Wahlzettel und eine zeitweilige Schließung eines Wahllokals. Auch wenn Menschen mehr als eine Stunde vor den Wahllokalen warten mussten, handelt es sich um einen Wahlfehler.
Entscheidend dafür, ob eine Wahl wiederholt werden muss, ist außerdem, ob sie mandatsrelevant ist – also, dass möglicherweise unter regulären Bedingungen andere Personen gewählt worden wären. Das war der Fall.
Warum hat es so lange gedauert, bis die Wiederholungswahlen stattfanden?
Bei der Wahlwiederholung in Berlin musste erst der Bundestag die Wahl prüfen. Das dauerte über ein Jahr - bis zum 10. November 2022. Gegen diese Entscheidung legte die Fraktion von CDU und CSU dann eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Bis zum Urteil des Verfassungsgerichts am 19. Dezember 2023 dauerte es dann noch mal etwa ein Jahr.
Das bedeutete, dass die Wahlwiederholung 2024 stattfinden musste und bereits 2025 die nächste Bundestagswahl angesetzt ist. Das ist nicht ungewöhnlich: Wahlprüfungsverfahren dauern oft sehr lange. In manchen Fällen wird sogar erst entschieden, wenn schon die nächste Wahl stattgefunden hat.
Deswegen mehren sich die Stimmen, die sich für eine Verschlankung des Verfahrens aussprechen. Beispielsweise die Bundestagsabgeordneten Till Steffen (Grüne) und Patrick Schnieder (CDU) sind dafür. Sie möchten das zweistufige Verfahren, in dem zunächst der Bundestag und erst danach das Verfassungsgericht eine Wahl prüft, abschaffen. Stattdessen könnte einfach gleich das Verfassungsgericht entscheiden. Doch eine größere Diskussion und eine politische Mehrheit zeichnen sich diesbezüglich noch nicht ab.
lkn/bth