Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern ist ein Relikt und gehört endlich abgeschafft – wenn es nach Bundesbildungsministerin Johanna Wanka geht. Dass die CDU-Politikerin diese Linie vertritt, ist nicht neu. Seit Beginn ihrer Amtszeit hat sie sich, wie ihre Vorgängerin Annette Schavan, immer wieder dafür ausgesprochen – unter anderem im März im Interview der Woche im Deutschlandfunk. Damals hatte Wanka erklärt, bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen machten Bund und Länder gemeinsam die Strategie
"Und in dem Kernstück, dem Herzstück des Wissenschaftsbereichs bei den vielen Hundert Hochschulen soll der Bund gar keinen Einfluss haben, sondern lediglich Geld geben können? Das ist völlig unabhängig vom Geld wichtig, dass man strategisch dort gemeinsam … also braucht der Bund auch einen Einfluss auf die Hochschulen."
Zwei Wochen nachdem der Wissenschaftsrat, das wichtigste Beratungsgremium von Bund und Ländern, in der Hochschul- und Forschungspolitik, einen milliardenschweren "Zukunftspakt" gefordert hat, der alle bisherigen Bund-Länder-Kooperationen ablösen soll, setzte die Bildungsministerin das Thema "Kooperationsverbot" mit einem Interview in der "Rheinischen Post" nun wieder auf die Tagesordnung. In dem wirft sie der Opposition vor, rot und grün blockierten eine notwendige Reform der Bildungsfinanzierung im Bundesrat.
Weil das Kooperationsverbot im Grundgesetz steht, kann es nur durch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Bis dahin darf der Bund nicht auf Dauer in Bildung investieren, sondern immer nur mit klar begrenztem Zeitrahmen. Wie etwa beim Hochschulpakt oder der Exzellenzinitiative.
Rot-grün aber stemmten sich nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung des Kooperationsverbotes, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann:
"Es verbietet die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in ganz wichtigen Fragen der Bildungspolitik. Und ist damit überhaupt nicht zeitgemäß."
Dass rot und grün einer Grundgesetzänderung nicht so einfach zustimmen wollten, liege vor allem daran, dass der Vorschlag der Bundesbildungsministerin nur eine Teil-Lösung des Problems vorsehe: Wanka will nämlich zuerst nur neue Regelungen für den Wissenschaftsbereich. Das Thema Schule will sie erst später angehen. Damit aber löse sie das Problem maximal zu einem Viertel, sagt SPD-Politiker Rossmann
"Damit schafft sie das Kooperationsverbot nicht ab. Sondern sie erhält es ja ausdrücklich aufrecht, was den ganzen Teil von schulischer Förderung angeht. Und darunter fallen sowohl die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung. Darunter fällt der ganze Teil von Ganztagsschule. Darunter fällt genauso die allgemeine Grundbildung, die nach Verfassung, mindestens von Frau Wanka noch streng getrennt wird zwischen Bund und Ländern."
Der bildungspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Kai Gehring, forderte die Bundesbildungsministerin zu ernsthaften Verhandlungen mit den Ländern auf. Der vorgelegte Gesetzentwurf zementiere das Kooperationsverbot und bringe für eine bessere Grundfinanzierung der Unis gar nichts.
"Und in dem Kernstück, dem Herzstück des Wissenschaftsbereichs bei den vielen Hundert Hochschulen soll der Bund gar keinen Einfluss haben, sondern lediglich Geld geben können? Das ist völlig unabhängig vom Geld wichtig, dass man strategisch dort gemeinsam … also braucht der Bund auch einen Einfluss auf die Hochschulen."
Zwei Wochen nachdem der Wissenschaftsrat, das wichtigste Beratungsgremium von Bund und Ländern, in der Hochschul- und Forschungspolitik, einen milliardenschweren "Zukunftspakt" gefordert hat, der alle bisherigen Bund-Länder-Kooperationen ablösen soll, setzte die Bildungsministerin das Thema "Kooperationsverbot" mit einem Interview in der "Rheinischen Post" nun wieder auf die Tagesordnung. In dem wirft sie der Opposition vor, rot und grün blockierten eine notwendige Reform der Bildungsfinanzierung im Bundesrat.
Weil das Kooperationsverbot im Grundgesetz steht, kann es nur durch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Bis dahin darf der Bund nicht auf Dauer in Bildung investieren, sondern immer nur mit klar begrenztem Zeitrahmen. Wie etwa beim Hochschulpakt oder der Exzellenzinitiative.
Rot-grün aber stemmten sich nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung des Kooperationsverbotes, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann:
"Es verbietet die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in ganz wichtigen Fragen der Bildungspolitik. Und ist damit überhaupt nicht zeitgemäß."
Dass rot und grün einer Grundgesetzänderung nicht so einfach zustimmen wollten, liege vor allem daran, dass der Vorschlag der Bundesbildungsministerin nur eine Teil-Lösung des Problems vorsehe: Wanka will nämlich zuerst nur neue Regelungen für den Wissenschaftsbereich. Das Thema Schule will sie erst später angehen. Damit aber löse sie das Problem maximal zu einem Viertel, sagt SPD-Politiker Rossmann
"Damit schafft sie das Kooperationsverbot nicht ab. Sondern sie erhält es ja ausdrücklich aufrecht, was den ganzen Teil von schulischer Förderung angeht. Und darunter fallen sowohl die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung. Darunter fällt der ganze Teil von Ganztagsschule. Darunter fällt genauso die allgemeine Grundbildung, die nach Verfassung, mindestens von Frau Wanka noch streng getrennt wird zwischen Bund und Ländern."
Der bildungspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Kai Gehring, forderte die Bundesbildungsministerin zu ernsthaften Verhandlungen mit den Ländern auf. Der vorgelegte Gesetzentwurf zementiere das Kooperationsverbot und bringe für eine bessere Grundfinanzierung der Unis gar nichts.