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Warten auf Karlsruhe

Fünf Jahre nach der Einführung von Hartz IV werden die Rufe nach einer umfassenden Reform immer lauter. Zunächst einmal blicken jedoch alle Beteiligten nach Karlsruhe. Denn wenn das Verfassungsgericht den geminderten Regelsatz für Kinder kippt, dann hat das enorme Folgen.

Von Anja Arp |
    Warum soll mein Kind weniger Geld bekommen als ich selbst? - Das fragten sich die Eltern zweier Familien aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. Weil ihnen keine plausible Antwort einfiel, klagten sie. Dagegen, dass ihr Kind nur 60 Prozent des vollen Regelsatzes erhielt.
    In dritter Instanz bekamen sie im vergangenem Jahr Recht. Der Prozentsatz sei willkürlich, befanden die Richter am Bundessozialgericht. Nun wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Und zwar morgen, ziemlich genau fünf Jahre nach der Umsetzung der Hartz IV-Reformen. Es geht im Kern um die Fragen, die Peter Masuch, der Präsident des Bundessozialgerichts, so auf den Punkt bringt:

    "Ist die Regelleistung für Kinder auskömmlich? Hat der Gesetzgeber die Gestaltung dieser Regelung richtig und verfassungskonform getroffen? Diese Frage ist mit Vorlagen des Bundessozialgerichts vor das Bundesverfassungsgericht gebracht worden, weil hier entsprechende Zweifel bestehen."
    Ein Erwachsener hat derzeit Anspruch auf 359 Euro Regelsatz im Monat. Kinder bis fünf Jahre bekommen nur 215 Euro, also 60 Prozent von dem, was ihre Eltern erhalten. Kinder ab sechs Jahren beziehen 70 Prozent des Regelsatzes, Kinder ab 14 Jahren 80 Prozent. Viele Wohlfahrtsverbände und andere Kritiker machen genau diese Regelung für die gestiegene Kinderarmut verantwortlich - jedes sechste Kind gilt laut der OECD hierzulande als arm. Martin Räucher, Rechtsanwalt der klagenden Familie aus Nordrhein-Westfalen, begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichts:

    "Es ist insofern eine Sensation, weil es gelungen ist, das Bundessozialgericht ohne Wenn und Aber davon zu überzeugen, 60 Prozent sind verfassungswidrig."
    Fraglich ist, ob die Reduzierung des Regelsatzes für Kinder gegen das Gleichheitsgebot und damit gegen das Grundgesetz verstößt. Doch die Verfassungsrichter gehen in der Verhandlung noch einen Schritt weiter. Sie nehmen auch den allgemeinen bundesweit einheitlichen Regelsatz für Erwachsene unter die Lupe.
    Das hat Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bereits im Vorfeld angekündigt. Die Richter in Karlsruhe wollen grundsätzlich klären, ob der Regelsatz als solcher überhaupt mit der Menschenwürde von Artikel 1 des Grundgesetzes übereinstimmt. Denn laut Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, seinen Bürgern durch Sozialleistungen die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.
    Doch in den 80er-Jahren explodierten die Kosten für den Staat. Durch die bis dahin unbekannte Massenarbeitslosigkeit wuchs die Zahl der Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen waren, plötzlich auf drei Millionen an. Entsprechend laut war der Ruf nach einer umfassenden Reform der Sozialsysteme.
    Das Heer der Arbeitslosen wuchs weiter, die Kosten taten es auch. Unter der rot-grünen Regierung entwickelte dann der ehemalige VW-Vorstand Peter Hartz im Jahr 2002 die Arbeitsmarkt- und Sozialreform - auf Wunsch des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Es ist die erste Reform in Deutschland, die nach ihrem Architekten benannt wurde.
    Mit Hartz IV, also der "Grundsicherung für Arbeitssuchende", hat der Gesetzgeber vor fünf Jahren die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Damit wurden das gesamte Sozialleistungssystem und die Organisation der Arbeitsverwaltung auf einen Schlag komplett umstrukturiert.
    Alle fünf Millionen arbeitsfähigen Hilfeempfänger haben seither eine gemeinsame Anlaufstelle - die sogenannte ARGE, die Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsämtern und Kommunen. Das erklärte Ziel: Die Abläufe sollen transparenter, schneller und effizienter werden. Doch zunächst sorgt die Zusammenlegung vor Ort für viel Durcheinander. Die damalige Kölner Sozialdezernentin Marlies Bredehorst:

    "Dazu kommen aus unserer Sicht behindernde Vorschriften vonseiten des Bundes und eine aus unserer Sicht eigentlich nach dem Gesetz auch nicht gewollte, also insofern unzulässige Einflussnahme durch die Bundesagentur für Arbeit in die einzelne Arbeitsgemeinschaft hinein, die aus unserer Sicht viel autonomer agieren könnte und musste."
    Der Streit um die ARGEN hält bis heute an. Insgesamt gibt es derzeit 346 Arbeitsgemeinschaften, in denen die regionalen Arbeitsagenturen und die jeweiligen Kommunen Hartz IV-Bezieher gemeinsam betreuen. In der Praxis scheint da allerdings nach wie vor manches im Argen zu liegen. Matthias Knuth ist Forschungsdirektor am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Er hat die Kooperation im Auftrag des Gesetzgebers genauer unter die Lupe genommen:

    "Wenn man sich jetzt überhaupt überlegt, warum waren die Leistungen aus einer Hand denn nötig, so muss man wissen, dass es unmittelbar vor der Reform etwa 210.000 Personen gab, die Leistung aus zwei Händen erhielten. Und die Problematik der sogenannten Aufstocker oder Doppelbezieher ist sicherlich übertrieben worden, um die Reform zu begründen."
    Die Idee der "Leistungen aus einer Hand" droht in der Einschätzung des Wissenschaftlers an Bürokratie und "politischer Gestaltungsunfähigkeit" zu ersticken.
    In jedem Fall muss die frischgebackene Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bis Ende des Jahres ein neues Konzept für die ARGEN entwickeln. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mischverwaltung für grundgesetzwidrig erklärt. Die Betroffenen müssten wissen, von welcher staatlichen Behörde sie welche Leistungen bekommen. Ursprünglich wollte die Ministerin die Jobcenter wieder in zwei Behörden aufspalten. Doch gestern Abend zeichnete sich überraschend eine andere Lösung ab:

    "Wir können ein erfreuliches Ergebnis verkünden. Wir haben uns in der Union auf eine gemeinsame Linie geeinigt, nämlich dass wir verhandeln werden über eine Grundgesetzänderung mit der SPD."

    Ihr Parteigenosse und hessischer Ministerpräsident, Roland Koch, hatte von der Leyens Reformpläne für die Jobcenter abgelehnt und auf einer Änderung des Grundgesetzes bestanden, um die bestehende gemeinsame Betreuung zu erhalten. Noch in dieser Woche sollen die Gespräche mit der SPD beginnen. Deren Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat bereits Entgegenkommen signalisiert. Für das Problem mit den Arbeitsgemeinschaften deutet sich also eine Lösung an.
    Ein weiteres Ziel der Reform war die bessere und schnellere Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Nach den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit konnten zum Beispiel im Jahr 2007 1,1 Prozent der Langzeitarbeitslosen in ungeförderte Jobs vermittelt werden, zwei Jahre später waren es 1,5 Prozent. Für Arbeitsmarktexperten bei Weitem kein überzeugendes Ergebnis.
    "Fördern und fordern" heißt das Motto der Reform. Hinter dem Fordern verbergen sich diverse Sanktionsmaßnahmen, etwa wenn Langzeitarbeitslose einen Vorstellungstermin verpassen.

    Hinter dem Gedanken des Förderns, steckt vor allem das Ziel, die individuelle Beratung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Ein Vorsatz, der allzu häufig ins Leere läuft, wie dieser Langzeitarbeitslose berichtet, der anonym bleiben möchte:

    "Beraten würde ich das nicht nennen. Also ich hatte nie das Gefühl, dass die Fallmanager, die ich in meiner Hartz IV-Karriere kennen gelernt habe, sich wirklich auf mich, also auf mein persönliches Profil wirklich eingeschossen haben. Es war im Prinzip nur ein Abfragen persönlicher Daten, sprich was hab ich gelernt und ich bin ja gelernter Kaufmann und ich habe aber durch Zivildienst, diverse Praktika, Umzug, Neuorientierung natürlich wenig Berufserfahrung gehabt. Das hat die Herren relativ wenig interessiert."
    Nach einem Jahr rutschte der junge Mann in die Langzeitarbeitslosigkeit. Damals wurde er von seinem Fall-Manager in eine sogenannte Profiling-Maßnahme geschickt:

    "Ich habe mich da relativ verloren gefühlt, weil man wird da von irgendeiner Ecke in der Stadt in die nächste geschickt, kommt in irgendein Büro rein, in dem zwei Kartons stehen, in dem ein Computer aufgebaut wird und das Einzige, was die mich letztlich gefragt haben war: Telefonnummer, Geburtstag, Geburtsort, Name, Ausbildungsberuf und sind sie eventuell auch bereit, sich Koteletten und Haare zu schneiden, damit sie eventuell auch wieder in ihrem Ausbildungsberuf zu arbeiten. Das war das Erste."
    Und dann folgten jede Menge Vorstellungsgespräche und Fortbildungen:

    "Und ich habe das auch einmal versäumt und da wurde mir auch gleich ein Drittel gekürzt. Das geht auch halt ganz schnell."
    Weiterbildungen oder: Trainingsmaßnahmen, wie sie bei der Bundesagentur heißen, sollen in seinen Augen vor allem die schwarzen Schafe enttarnen. Immerhin 1,9 Prozent, so die jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, missbrauchen Hartz IV, indem sie zum Beispiel falsche Angaben machen:

    "Die Trainingsmaßnahme dient im Wesentlichen dazu, dass man zum einen Schwarzarbeiter aufdeckt, die aufgrund ihrer Nebentätigkeit ihrer schwarzen eben dann nicht erscheinen oder aber eben auch guckt, wer überhaupt noch arbeitstauglich ist, also wer wirklich sich noch an Zeiten halten kann, wer morgens um halb Acht auf der Matte steht und da wird dann eben sondiert."
    Heute hat der junge Mann einen festen Job als Mediengestalter – den hat er sich allerdings selbst gesucht. Sein Fazit:

    "Ich war über zwei Jahre arbeitslos mit Pausen. Und ich habe von der Arge kein einziges wirklich auch nur mal passendes Angebot bekommen. Also die Chance wirklich über die Arge einen Job zu finden – sei es mal dahin gestellt, was für ein Job es ist – halte ich für sehr gering."
    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, kurz IAB, ist der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen. Direktor Joachim Möller zieht nach fünf Jahren Hartz IV eine gemischte Bilanz – allerdings mit positiver Tendenz:
    "Hartz IV muss nicht weg, wie das manche politischen Parteien fordern, sollte aber aus unserer Sicht weiterentwickelt werden. Aus unserer Sicht stimmen die Grundlinien des Konzepts. Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, der Ansatz des Forderns und Förderns und die Pauschalisierung der Unterstützungszahlungen. Nach unseren Befunden haben die Reformen im SGB II dazu beigetragen, den harten Kern der Langzeitarbeit an den Rändern aufzuweichen. Die Funktionsweise des Arbeitsmarktes hat sich insgesamt deutlich verbessert."
    Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht davon aus, dass seit 2006 durchschnittlich rund 500.000 Menschen weniger Grundsicherung beziehen. Trotz dieser positiven Tendenz könnte im Bereich der aktiven Arbeitsvermittlung noch einiges verbessert werden, erklärt der Arbeitsmarktexperte aus Nürnberg. Denn der dauerhafte Ausstieg aus Hartz IV in den ersten Arbeitsmarkt gelingt immer noch relativ selten:

    "Der Schlüssel liegt in der individuellen Betreuung mit einem sozusagen ganzheitlichen Ansatz. Man darf sich aber auch keinen Illusionen hingeben. Viele Leistungsbezieher, gerade solche, die schon lange keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen sind, werden es auch mit der besten Förderung schwer haben, wieder eine bedarfsdeckende Beschäftigung zu finden. Hier muss man sich mit kleinen Schritten in Richtung Arbeitsmarkt begeben. Mit dem Einstieg in einen Minijob oder auch die Zeitarbeit kann durchaus eine Sprungbrettfunktion in manchen Fällen sein, vielleicht auch eine Aufnahme in eine öffentlich geförderte Beschäftigung."
    Rund drei Viertel der Hilfeempfänger beziehen als Langzeitarbeitslose für mindestens zwölf Monate Hartz IV. Und von denen, die den Ausstieg schaffen, findet nur die Hälfte einen neuen Job. Der Rest geht in Rente, nimmt Mutterschutz oder wird zum Beispiel Hausmann. Rund 17 Prozent der ehemaligen Bezieher sind nach wie vor arbeitslos, so der Befund des IAB. Professor Möller wünscht sich deshalb eine gezieltere Betreuung und Vermittlung:

    "In vielen Einzelfällen hat diese Strategie ja auch durchaus schon Früchte getragen. Insgesamt aus unserer Sicht aber noch zu wenig. Da muss nachgebessert werden. Das gilt vor allen Dingen für die Betreuung im Detail. Vor allem Personen mit besonderen Bedarfen, etwa Alleinerziehenden für diese Personen sind die Maßnahmen noch zu wenig auf die individuellen Problemlagen zugeschnitten."
    Positiv verbuchen Arbeitsmarktexperten dagegen, dass es in den Argen mehr Personal gibt als vorher. Professor Knuth:

    "Das, was wir früher hatten, dass Menschen jahrelang Geld überwiesen bekamen, aber sie nie jemand gesehen haben, der sich um sie kümmert, das dürfte weitgehend vorbei sein. Allerdings für diese Verbesserung hätten wir die ganze Reform nicht gebraucht. Das hätte man durch Personalvermehrung machen können."
    Weil bei der Einführung von Hartz IV vor fünf Jahren schnell viel Personal gebraucht wurde, hat man vielfach auch auf Quereinsteiger gesetzt:

    "Also die heutigen Fachkräfte sind eben überwiegend nicht die klassischen Ausbildungswege der Bundesagentur oder der Landesfachhochschulen für Verwaltung gegangen. Aber man muss eben sagen, es fehlte die notwendige Zeit für die Weiterbildung. Und außerdem zwingt die experimentelle Situation, das heißt die ungeklärte Situation der Jobcenter bis 2010 zu befristeten Verträgen. Und diese befristete Vertragssituation führt wiederum zu einer hohen Fluktuation. Und in dieser Situation kommt man mit der Weiterbildung einfach nicht nach."
    Fest steht: In der Praxis sorgt Hartz IV immer wieder für Schlagzeilen. Jüngstes Beispiel: Zu Beginn des Jahres waren eine Million Hartz IV-Bescheide auf einen Schlag falsch. Die Bundesagentur für Arbeit hatte die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro auch an Hartz IV-Bezieher weitergegeben. Das war allerdings nicht im Sinne der Bundesregierung. Die Folge: Mit großem bürokratischen Aufwand müssen die Argen nun Kleinstbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern.
    Da das Gesetz in vielen Teilen nicht eindeutig ist, klagen immer wieder Betroffene vor den Sozialgerichten. Jeder dritte Hartz IV-Bescheid, gegen den Widerspruch erhoben wurde, musste korrigiert werden. Das bestätigte kürzlich auch die Bundesagentur für Arbeit. Die vielen neuen Regelungen sorgen bei allen Beteiligten für Verwirrungen. Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel:

    "Das Sozialrecht ist von einer außerordentlichen Schnelllebigkeit geprägt. Es gibt ständig Novellierungen im Gesetzesrecht. Nicht selten wird dann auch davon gesprochen, der Gesetzgeber habe hier das Recht mit der heißen Nadel gestrickt. Und besonders für den Bürger, für den ungeschulten Bürger ist das oftmals schwer, angesichts dieser Entwicklung, da noch den Überblick zu behalten. Bis hin zum Verständnis für die Bescheide."
    Halle Neustadt. Im Hinterhof einer Plattenbausiedlung liegt die AWO-Begegnungstätte Dornröschen für Langzeitarbeitslose. Eine vollkommen hilflose 35jährige Hartz-IV-Empfängerin sucht hier Rat. Jede kleine Veränderung in ihrem Leben, jeden Aushilfsjob muss sie der Arge melden und erhält dann eine neuen Bescheid. Ratlos breitet sie sieben unterschiedliche Bescheide ihrer ARGE in der Beratung aus. Die Beraterin ist Hartz IV-Expertin und Juristin:

    "Bescheide müssen lesbar werden, die Mitarbeiter müssen geschult werden, Gespräche mit Leuten in schwierigen Lebenssituationen zu führen, dann wäre in meinen Augen schon viel gewonnen."
    Hartz IV sorgt immer wieder für sozialen Sprengstoff. Strittig war zum Beispiel, wie weitreichend Hartz-IV-Empfänger ihre Konto-Daten preisgeben müssen. In letzter Instanz entschied das Bundessozialgericht vor anderthalb Jahren.
    Auf Verlangen der Arbeitsagenturen müssen Hartz IV-Bezieher ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate offen legen. Jobcenter dürfen demnach anhand der Kontoauszüge prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Dagegen hatte ein Betroffener geklagt. Sein Argument: Kontoauszüge sind sensible Daten und dürfen deshalb nicht einfach von der ARGE eingesehen werden.

    "Das ist deswegen sensibel, weil es die Behörden nichts angeht, bei welchem Sportverein meine Kinder tätig sind oder bei welchem Unternehmen ich irgendwelche Sachen bestelle, Kleidungsstücke oder so etwas."
    Der Rechtsbeistand des Klägers, Edzard Ockenga vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes, konnte immerhin einen kleinen Sieg für alle Hartz-IV-Empfänger verbuchen:

    "Ja, es ist so, dass bestimmte persönliche Angaben jetzt geschwärzt werden können, dass diese Angaben jetzt nicht mehr auftauchen müssen und die Argen jetzt ihre Vorlage-Praxis dann entsprechend eben ändern müssen."
    Vieles ist einfach nur kompliziert und bürokratisch geregelt. So hat zum Beispiel der gelernte Kaufmann, der zwei Jahre arbeitslos war, in der Zeit immer mal wieder über Zeitarbeitsfirmen gejobbt. Als Hartz-IV-Empfänger ist man da allerdings nicht immer gern gesehen:

    "Ich war dann bei einer Firma, die hat gesagt: also im Prinzip, wenn sie zehn Hartz-IV-Empfänger beschäftigt auf Halbtags-Basis, dann braucht sie eine extra Schreibkraft, die den ganzen Papierkram mit dem Arbeitsamt regelt."
    Offenbar ist Hartz IV auch nach fünf Jahren noch eine große Baustelle. Entsprechend laut sind die Rufe nach einer umfassenden Reform: CDU-Ministerpräsident Roland Koch möchte die Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger verschärfen, SPD-Chef Sigmar Gabriel will das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose ausdehnen und NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers möchte die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessern. Der CDU-Politiker plädiert zudem für eine grundlegende Reform, die vor allem die Kommunen entlasten soll. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla:

    "Wir wollen, dass die Menschen, die in der Krise arbeitslos geworden sind, die Chance haben, Erspartes zu erhalten, diejenigen die fleißig sind und sparsam sind, die sollen durch das Hartz-IV-System nicht bestraft werden."
    Zunächst einmal blicken jedoch alle Beteiligten nach Karlsruhe. Denn wenn das Bundesverfassungsgericht morgen den geminderten Regelsatz für Kinder kippt, dann hat das enorme Folgen. Und wenn das oberste Gericht auch noch den Regelsatz für Erwachsene für menschenunwürdig erklärt, dann steht das Ganze System in Frage.