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Sagen & Meinen
Warum Demos „nicht genehmigt“ werden müssen

In Berichten über Demonstrationen ist immer wieder zu hören, diese seien „nicht genehmigt“ gewesen. Doch dieser Begriff sei irreführend, findet Annika Schneider. Denn es gehe ja um ein Grundrecht. 

Von Annika Schneider |
Demonstranten ziehen mit Bannern wie „Keine Impfpflicht“ durch die Nürnberger Südstadt.
Eine allgemeine Impfpflicht ist umstritten, etliche Bürgerinnen und Bürger fühlen sich ihrer freien Entscheidung beraubt und demonstrieren deshalb (dpa)
Immer wieder ist zu hören, einzelne sogenannte Corona-Demos seien „nicht genehmigt“ gewesen. Der Begriff ist aber irreführend: In Deutschland ist Demonstrieren ein Grundrecht. Eine Demonstration braucht deswegen keine ausdrückliche Genehmigung.
Laut Versammlungsgesetz müssen geplante Proteste lediglich angemeldet werden. Die Behörden können eine Veranstaltung allerdings verbieten oder Auflagen verhängen, etwa mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz.
Sagen & Meinen - Der Sprachcheck
Viel zu oft setzen sich fragwürdige Begriffe und Euphemismen in Medien fest, zum Beispiel das "Gute-Kita-Gesetz", das "Familiendrama" oder der "Lockdown". Solche Formulierungen hinterfragen wir in der Reihe "Sagen & Meinen – der Sprachcheck".

Falscher Eindruck

Besser ist es deswegen, von „nicht angemeldeten“ Demonstrationen zu sprechen oder klar zu benennen, dass eine Protestveranstaltung im Vorhinein verboten wurde.
Der Begriff „ungenehmigte Demo“ erweckt hingegen den falschen Eindruck, dass Menschen in Deutschland nur dann für ein Anliegen auf die Straße gehen dürfen, wenn sie vorher eine Genehmigung eingeholt haben.