Der Prozess am OLG Koblenz galt schon zum Auftakt vor knapp zwei Jahren international als historisch. Zwei Angeklagte mussten sich im sogenannten Al-Khatib-Verfahren verantworten. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen vor, für den syrischen Geheimdienst gearbeitet und grausame Verbrechen begangen zu haben.
Der Fall war ins Rollen gekommen, weil geflüchtete Syrer ihre Peiniger in Deutschland wiedererkannt hatten. Ein Verfahren in Syrien kam nicht infrage; es erscheint derzeit ausgeschlossen, dass syrische Gerichte die Taten ahnden würden.
Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof wird blockiert
Auch ein Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag war nicht möglich, weil Syrien dem Gerichtshof nicht beigetreten ist. Der UNO-Sicherheitsrat könnte den Gerichtshof zwar trotzdem beauftragen, in Syrien zu ermitteln. Doch das wird bisher zum Beispiel von Russland blockiert, das mit dem syrischen Regime von Machthaber Assad verbündet ist.
OLG Koblenz nutzt Weltrechtsprinzip
Das Verfahren in Koblenz fußte deswegen auf dem Weltrechtsprinzip. Dieses Prinzip wird in vielen Ländern umgesetzt, auch in Deutschland.
Es greift seit 2002 bei Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. Sie können auch dann in Deutschland verfolgt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Täter schwerster Verbrechen sollen in Deutschland nicht frei leben können.
Strafrechtler: "Deutschland in Vorreiterrolle"
Menschenrechtler werteten den Koblenzer Prozess als wichtiges Signal. Von einem "Meilenstein" sprach Rechtsanwalt Patrick Kroker vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR), der einige Nebenkläger vertreten hat. Bundesjustizminister Buschmann bezeichnete den Prozess als "Pionierarbeit".
Prozess am OLG Koblenz
Der Völkerrechtler Claus Kreß meint, dass die Bundesregierung beim Aufbau der internationalen Strafgerichtsbarkeit wieder eine Führungsrolle übernehmen müsse.
Der Völkerrechtler Claus Kreß meint, dass die Bundesregierung beim Aufbau der internationalen Strafgerichtsbarkeit wieder eine Führungsrolle übernehmen müsse.
Nach Meinung des Trierer Strafrechts-Professors Till Zimmermann kommt Deutschland eine Vorreiterrolle zu. Er sieht die Zukunft des Völkerstrafrechts weniger beim Internationalen Strafgerichtshof als vielmehr bei nationalen Gerichten: Sie hätten meist mehr Kapazitäten. Außerdem sei es auf internationaler Bühne schwieriger, Konsens herzustellen und alle Veto-Mächte zu überzeugen.
Mehr zum Weltrechtsprinzip und der Hoffnung, die syrische Folteropfer in Deutschland setzen, finden Sie hier.