Deutschland
Was ändert sich durch die neue Straßenverkehrsordnung?

Die Reform der Straßenverkehrsordnung ist in Kraft getreten. Künftig soll es mehr Tempo-30-Zonen und Sonderfahrstreifen etwa für Busse und Fahrräder geben. Alle Änderungen im Überblick.

    Eine blaue Straßenbahn fährt durch eine typische Straße in München, umgeben von geparkten Autos, Fußgängern, Radfahrern und historischen Gebäuden bei sonnigem Wetter.
    Insbesondere in Städten müssen viele verschiedene Verkehrsteilnehmer miteinander auskommen. (picture alliance / CHROMORANGE / MICHAEL BIHLMAYER)

    Tempo 30

    Die Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen werden ausgeweitet. Bisher waren diese im unmittelbaren Umfeld von Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich. Jetzt ist dies auch in der Nähe von Spielplätzen und Zebrastreifen und auf hochfrequentierten Schulwegen möglich. Zwei Tempo-30-Zonen sollen künftig auch leichter verbunden werden dürfen (sogenannter Lückenschluss).

    Sonderspuren für Busse und Radfahrer

    Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse können ab sofort leichter eingerichtet werden. Dies gilt auch für Flächen für rollende und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgänger. Ämter sollen auch Fahrstreifen zum Erproben klimafreundlicher Mobilität schaffen können. Dazu zählen zum Beispiel E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen.

    Parken für Anwohner

    Zonen mit Parkausweisen für Autobesitzer aus dem Viertel soll es schneller geben als bisher. Diese sollen nicht nur als Reaktion auf erheblichen "Parkdruck" möglich sein (wie bisher), sondern schon für verkehrsplanerische und städtebauliche Erwägungen geöffnet werden, um solchen Parkdruck gar nicht eintreten zu lassen. 

    Neue Beschilderung für Ladezonen

    Ein neues, einheitliches Verkehrszeichen mit der Bezeichnung "Ladebereich" zeigt gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche Zwecke an. Das Halten und Parken an solchen Stellen ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Das soll die Parkplatzsuche und das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen, das oft den Verkehr stocken lässt und zu Unfällen führt. Die neuen blauen Schilder sollen Ladezonen jeweils mit zeitlicher Beschränkung kennzeichnen, der Bereich soll auch auf der Straße markiert werden können.

    Notbremsassistent bleibt aktiviert

    Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt fortan ein Verbot, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten. Vor allem auf Autobahnen könne es oft zu schweren Unfällen kommen, wenn Lastwagen etwa am Ende eines Staus auf Fahrzeuge auffahren, heißt es zur Begründung. Die Systeme warnen bei drohenden Kollisionen und verringern das Tempo automatisch.
    Die Maßnahmen räumen dem Umwelt- und Gesundheitsschutz zusammen genommen eine größere Bedeutung ein als bisher.

    Mehr zum Thema

    Interview mit Anika Meenken, Sprecherin für Radverkehr und Mobilitätsbildung beim Verkehrsclub Deutschland e. V. (Audio)
    Diese Nachricht wurde am 11.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.