
Was schlagen Union und SPD vor?
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll so angepasst werden, dass Verteidigungsausgaben ausgenommen sind, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Nach oben soll das nicht gedeckelt werden. Theoretisch sind also unbegrenzte Kredite möglich.
Ferner sind Investitionen in die Wirtschaft geplant: in die Infrastruktur, also Straßen, Bahnverkehr, Brücken und anderes. Dafür sollen Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro aufgenommen werden, die in ein Sondervermögen fließen. Zum Vergleich: Das ist etwas mehr als das Volumen eines Bundeshaushalts und mehr als ein Zehntel des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Das Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert und dort von der Schuldenregel ausgenommen werden.
Welche Chancen haben die Pläne im Bundestag?
Union und SPD können die Maßnahmen nicht alleine beschließen, denn für Grundgesetzänderungen wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Im alten Bundestag ginge das zusammen mit Grünen oder FDP. Die FDP hat eine Reform der Schuldenbremse bisher aber kategorisch abgelehnt. Die Sondierer dürften daher auf die Grünen setzen.
Im neuen Bundestag, der sich am 24. oder 25. März konstituiert, haben Union, SPD und Grüne keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr. Linke und AfD können eine Grundgesetzänderung blockieren - und sie lehnen Sondervermögen beide ab. Deshalb ist bei der Entscheidung im alten Bundestag Eile geboten.
Warum ist mehr Geld für die Bundeswehr nötig?
Das Sondervermögen über 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr ist fast komplett verplant. Bereits klar ist, dass der Weg zur Wehrhaftigkeit noch weit ist. Schon im März 2023 sagte die Wehrbeauftragte Eva Högl: "Die 100 Milliarden Euro allein werden nicht ausreichen, sämtliche Fehlbestände auszugleichen, dafür bedürfte es nach Einschätzung militärischer Expertinnen und Experten einer Summe von insgesamt 300 Milliarden Euro."
Zur Größenordnung: Der reguläre Verteidigungsetat besteht aus etwa 53 Milliarden Euro und erfüllt das Zwei-Prozent-Ziel der Nato nur, weil das bisherige Sondervermögen eingerechnet wird. Allein für das Zwei-Prozent-Ziel sind nach den Worten von Verteidigungsminister Boris Pistorius ab 2028 insgesamt 85 bis 90 Milliarden Euro im Jahr nötig, für Verteidigungsausgaben in Höhe von drei Prozent sind es also 120 Milliarden Euro.
Es soll Sondervermögen Infrastruktur geschaffen werden. Was umfasst dieses?
Es wird ein Sondervermögen Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen geschaffen. Dieses werde mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet - für eine Laufzeit von zehn Jahren. Das Geld solle insbesondere für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung verwendet werden. Davon sollen 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.
Was könnte dieses Sondervermögen bewirken?
Bisher muss bei den Gesprächen über den Bundeshaushalt jedes Jahr über Investitionen in die Infrastruktur verhandelt werden - also nach Kassenlage, abhängig von Konjunktur und Steuereinnahmen. Ein Sondervermögen schafft eine verlässliche Finanzierungsperspektive sowie Planungssicherheit für Auftraggeber, Ingenieurbüros und die Bauwirtschaft.
Wer muss die Kredite letztlich bezahlen?
Die Finanzierung erfolgt durch Anleihen auf dem Kapitalmarkt. Erst einmal kommt das Geld also von Anlegern, das können zum Beispiel Pensionsfonds oder Kreditinstitute sein. Einer der größten Investoren der Welt ist etwa der norwegische Staatsfonds. Auf lange Sicht muss der Kredit dann aber getilgt werden. Bei Sondervermögen stellt der Bund dafür einen Zeitplan auf. Beim bisherigen Sondervermögen für die Bundeswehr ist die Tilgung zum Beispiel ab 2031 geplant. Das Geld dafür muss dann aus dem Bundeshaushalt kommen, also aus Steuergeldern und anderen staatlichen Einnahmen.
Diese Nachricht wurde am 04.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.