Vom Bundestag beschlossen
Was die Krankenhausreform für Patienten und Kliniken bedeutet

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition die Krankenhausreform beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick und was sie für Patientinnen und Patienten bedeuten.

    In einem Krankenhaus richten eine Pflegerin und Pfleger ein Intensivbett her.
    Mit der Krankenhausreform soll die Kliniklandschaft auf eine neue ökonomische Grundlage gestellt werden – die Länder befürchten Versorgungsengpässe. (picture alliance / dpa / Rolf Vennenbernd)

    Vergütung

    Kern der Reform ist ein neues Vergütungssystem. Bisher finanzieren sich die Krankenhäuser weitgehend über Fallpauschalen. Das heißt, sie bekommen pro Behandlungsfall, beziehungsweise Patientin oder Patient, einen pauschalen Euro-Betrag. Künftig sollen Kliniken bis zu 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Leistungen erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Personal, eine Notaufnahme oder notwendige Medizintechnik. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass die Häuser medizinisch unnötige Operationen aus Umsatzgründen durchführen.

    Mehr Spezialisierung

    Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein – also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie „Innere Medizin“. Die Leistungsgruppen enthalten einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen. Ziel ist es, dass zum Beispiel Krebsbehandlungen nur noch in Kliniken mit entsprechender Expertise durchgeführt werden. Welches Krankenhaus künftig welche Leistungsgruppen anbieten darf, entscheiden die Behörden der Länder.

    Neue Rolle für kleine Krankenhäuser

    Kleinere Krankenhäuser auf dem Land sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Sie könnten so zu einer Art Gesundheitszentrum werden, wo Ärztinnen und Ärzte weniger aufwendige Eingriffe durchführen. Für kompliziertere Eingriffe und Behandlungen müssen Betroffene daher unter Umständen längere Wege zu einer Klinik in Kauf nehmen.

    Neue Regeln für Fachärzte

    Einige Krankenhäuser dürfen künftig auch ambulante Facharztbehandlungen anbieten - und zwar dann, wenn in einer Region kein entsprechender Facharzt vorhanden ist oder sich keiner niederlassen möchte. Der mancherorts weite Weg in eine Fachpraxis entfällt damit.

    Erreichbarkeit

    Die Reform sieht vor, dass Kliniken mit Abteilungen für Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie für jeden Bürger in maximal 30 Minuten Auto-Fahrzeit erreicht werden müssen. Alle anderen Krankenhäuser müssen in mindestens 40 Pkw-Fahrminuten erreichbar sein.

    Werden Krankenhäuser schließen?

    Ja. Aus Sicht von Bundesgesundheitsminister Lauterbach gibt es bereits jetzt nicht genug Personal für die aktuell 1.719 Krankenhäuser in Deutschland. Viele Kliniken schrieben rote Zahlen und seien von Insolvenz bedroht. Mit der Reform will der SPD-Politiker das Kliniksterben nach eigenen Angaben begrenzen. Aus Sicht vieler Bundesländer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft beschleunigen die Pläne dagegen das Aus vieler Standorte. Sie fürchten um die Versorgungssicherheit auf dem Land.

    Wie viel kostet die Reform?

    Für die Krankenhausreform soll ein Transformationsfonds mit einem auf zehn Jahre berechneten Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro errichtet werden. Er soll je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Der Bund will seinen Anteil allerdings aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanzieren. Dagegen könnten die Kassen klagen. Auch der Bundesrechnungshof hat Einwände. Die Organisation der Gesundheitsversorgung sei staatliche Pflichtaufgabe und Sache der Steuerzahler und nicht der Beitragszahler, argumentieren die Finanzexperten.

    Mehr zum Thema

    Ausführlichere Informationen zur Krankenhausreform haben wir hier für Sie zusammengestellt.

    Diese Nachricht wurde am 17.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.