Bundesrat
Weg für Krankenhausreform von Gesundheitsminister Lauterbach ist frei

Der Bundesrat hat die umstrittene Krankenhaus-Reform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) passieren lassen. Bei der Abstimmung bekam ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht die notwendige Mehrheit. Damit kann die Reform in Kraft treten.

    Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht während der 1049. Plenarsitzung des Bundesrates.
    Die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Lauterbach wurde im Bundesrat gebilligt. (Sebastian Christoph Gollnow / dpa / Sebastian Gollnow)
    Die Abstimmung war denkbar knapp, sechs Länder, darunter große stimmreiche Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, sprachen sich für den Vermittlungsausschuss aus. Sechs oft kleinere Länder stimmten dagegen, drei Bundesländer enthielten sich. Thüringens Ja-Stimmen wurden für ungültig erklärt, da das Land nicht einheitlich abstimmte. Zunächst stimmte Staatskanzleichef Hoff (Linke) für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, Wirtschaftsminister Tiefensee (SPD) widersprach aber diesem Stimmverhalten.

    Lauterbach wirbt im Bundesrat für Krankenhausreform

    Der Bundestag hat die Reform bereits gebilligt. Lauterbach warb in der Länderkammer für die Novelle. Diese soll die Zahl von derzeit 1.900 Klinikstandorten reduzieren, und zwar bei höherer Qualität und besserer Finanzierung. Kernstück ist ein neues Vergütungssystem. Dazu sollen die Fallpauschalen künftig nur 40 Prozent der Vergütung ausmachen. Die restlichen 60 Prozent sollen Krankenhäuser für das Vorhalten von Personal, Räumlichkeiten oder notwendiger Medizintechnik erhalten.
    Mehrere Länder haben unter anderem aus Furcht vor Klinikschließungen Bedenken gegen die Reform.

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    Diese Nachricht wurde am 22.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.