Mindestens zwei nicht dokumentierte Treffen mit FIFA-Boss Gianni Infantino – das war offenbar zu viel. Die Beschwerdekammer des schweizerischen Bundesstrafgerichts hat jetzt entschieden: Bundesanwalt Michael Lauber darf die Ermittlungen gegen die FIFA nicht mehr leiten.
Lauber und ein beteiligter Staatsanwalt dürfen von nun an keine Funktionen mehr im Verfahren gegen den Weltfußballverband übernehmen. Der Bundesanwalt sollte zahlreiche Korruptions-Verdachtsfälle rund um die FIFA untersuchen.
Rückschlag für FIFA-Ermittlungen
Die Umstände der Treffen mit Infantino seien dazu geeignet, den Anschein der Befangenheit zu erwecken, hieß es in einer Erklärung. Und weiter: Lauber habe sogar darauf hingewirkt, eines der FIFA-Verfahren einzustellen. Damit habe der Bundesanwalt auf operativer Ebene persönlich Einfluss genommen.
In einer Stellungnahme hatte Lauber erklärt, er habe mit diesen Treffen seine Aufgabe ausgeübt. Eine unabhängige Verfahrensführung sei aus seiner Sicht nicht beeinträchtigt gewesen. Diese Argumentation konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Die personellen Umstellungen dürften einen Rückschlag für die FIFA-Ermittlungen bedeuten.