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Wegschließen oder Therapie?

Straßenumfrage: "Wie soll man es sonst machen? Kastration und so ein Scheiß funktioniert ja wohl nicht." "Das finde ich gut. Sie brauchen ja Hilfe, sie sind ja krank irgendwie. Denn das ist ja nicht normal." "Wenn man sie therapiert, haben sie vielleicht noch einmal eine Chance später mal. Es ist ja jetzt nicht so, dass das irgendwelche Tiere sind, die man dann für immer mal eben wegsteckt." "Die sollen sie auf ewige Zeit wegschließen. Ich bin der Meinung, dass sie die... die Therapeuten und die Psychologen, die sollen sie gleich mit wegschließen. Weil die nämlich immer so kurzfristig sagen, der Mann wäre geheilt. Und dann läuft er auf freiem Fuß rum und dann passiert das gleiche noch einmal. Also, von mir aus auch die Todesstrafe."

Rebecca Hillauer |
    Zufällige Stimmen aus einer Straßenumfrage in diesen Tagen. - Bundeskanzler Gerhard Schröder präsentierte jüngst in der "BILD am Sonntag" ebenfalls einen Lösungsvorschlag: "Wegschließen - und zwar für immer!" Mit diesem Ausspruch hat der Kanzler die öffentliche Diskussion um das heiße Eisen "Therapie von Sexualstraftätern" erneut angefacht. Auf der Regierungs-Pressekonferenz am 12. Juli legte er noch nach. Schröder forderte, dass Sexualtäter auch nach verbüßter Gefängnisstrafe weggeschlossen werden, wenn, - Zitat: - "sich während der Haft herausstellt, dass ein Straftäter weiter gefährlich ist". Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen fordern diese Maßnahme, die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung, schon lange. Und auch Wolfgang Bosbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion, meint:

    Nach geltender Rechtslage ist es so, dass die Sicherheitsverwahrung im Hauptverfahren, also im Urteil ausgesprochen werden muss. Im Strafurteil muss schon festgelegt werden, dass der Täter nach der Verbüßung der Strafhaft in die Sicherungsverwahrung übernommen werden soll. Wir möchten das erweitern auf die Möglichkeit, dass auch nach der Verbüßung der Strafhaft, wenn sich herausgestellt hat, dass der Täter gegen jede Form der Therapie oder Resozialisierung resistent ist, und infolgedessen wir davon ausgehen müssen, dass er auch zukünftig Straftaten begehen wird und eine Gefahr für die Bevölkerung ist, dass dann auch nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Selbstverständlich nur durch ein Gericht.

    Die Bayern-Vorlage für das Bundesgesetz scheiterte in der letzten Bundesratssitzung jedoch erneut am Widerstand der SPD-geführten Länder, denen die bestehenden Gesetze ausreichen. Was ausreicht und was nicht, wenn es um den Umgang mit Sexualstraftätern geht sowie deren Therapierbarkeit - dazu gibt es in Deutschland bislang wenige empirisch gesicherte Daten, anders als in den USA, Kanada und Großbritannien. Eine neue Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden kommt allerdings zu einigen überraschenden Ergebnissen: Zum Beispiel scheint die Gefahr eines Rückfalls verurteilter Sexualstraftäter geringer zu sein als allgemein angenommen. Die einschlägige Rückfälligkeit liegt im Durchschnitt bei 15 bis 20 Prozent. Der Begriff "Sexualstraftäter" beinhaltet viele Tatbestände. Bei Verbrechen an Kindern umfaßt dies sexuellen Missbrauch, Exhibitionismus und als schwerstes Verbrechen: Sexualmord. Die Rückfälligkeit fällt je nach Delikt verschieden aus. Professor Rudolf Egg, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, nennt darüber hinaus noch besondere Risikofaktoren:

    Bei Sexualstraftätern kommen einige Dinge hinzu, die man bei anderen Delikten so nicht kennen würde: zum Beispiel wenn es sich um Sexualdelikte handelt, bei denen ausschließlich Jungens mit betroffen sind. Also sexueller Missbrauch von Jungs ist etwas, das sich als viel mehr rückfallgefährdeter darstellt als der von Mädchen. Und wenn der Missbrauch außerhalb des unmittelbaren sozialen Umfeldes erfolgt, wenn es also fremde Kinder sind, fremde Jungs, fremde Mädchen sind, die man hier sexuell missbraucht. Dann hat jemand auch eine kriminelle Energie gezeigt, indem er quasi die Grenzen seiner eigenen Lebenswelt überschritten hat und auf fremde Personen zugegangen ist, die dann auch für eine größere Neigung und, anders ausgedrückt, auch für eine größere Wiederholungsgefahr sprechen.

    Fremdtäter sind nur eine kleine Gruppe unter den Sexualtätern. Auch die meisten Fälle von Kindesmissbrauch werden von Tätern aus dem sozialen Nahbereich begangen, also von Vätern, Stiefvätern, Onkeln, Lehrern oder Erziehern. Eine Tatsache, vor der die Öffentlichkeit immer noch allzu gern die Augen verschließt. Das Dunkelfeld ist hier besonders hoch. Nur jeder zehnte Fall wird angezeigt. Innerfamiliäre Täter haben im Vergleich zu Fremdtätern eine geringere Rückfallquote; sie liegt bei rund 10 Prozent. Die höchste Rückfallquote haben Exhibitionisten mit über 50 Prozent. Die Vorstellung vom serienhaften Mörder, der aus dem Busch springt und Kinder vergewaltigt, ist ein Mythos, der vor allem durch eine einschlägige Medienberichterstattung genährt wird. Tatsächlich, auch dies belegt die Studie der Kriminologischen Zentralstelle, nimmt die Zahl der polizeilich verfolgten Sexualdelikte an Kindern keineswegs zu, sondern ab. Die Zahl der Sexualmorde an Kindern hat sich seit den 70er Jahren von jährlich 13 auf 6 halbiert. Es sind vor allem diese wenigen, aber spektakulären Verbrechen, die Aufmerksamkeit erregen und das Vorurteil nähren, Sexualtäter seien nicht therapierbar. Die Praxis sagt etwas anderes. Psychologin Karin Wittmann arbeitet in der Justizvollzugsanstalt Hannover mit Kindesmissbrauchern nach dem Vorbild des niederländischen Therapeuten Ruud Bullen:

    Dann gucken wir uns die Tat genau an. Ganz wichtig sind dabei die Gefühle und Gedanken vor der Tat, bei der Tat und nach der Tat. Weil in einem sexuellen Missbrauch werden kaum sexuelle Bedürfnisse befriedigt, sondern das ist nur das Transportmittel für Bedürfnisse wie Macht und Dominanz und eine Abwehr von Hilflosigkeit. Endlich der Mächtige, der Bewunderte sein. Es wurde kaum wahrgenommen oder ausgeblendet, dass das Kind nicht begeistert war von der Tat, dass es sich geekelt hat, abgewendet hat. Dann machen wir häufig Rollenspiele, wo sich die Täter in die Opfer hineinversetzen. Und da kommen wir häufig ganz schnell an einen Punkt, wo der Täter dann auch in Tränen ausbricht. Also, wo ihm zum ersten Mal wirklich bewusst wird, was er getan hat.

    Das Konzept von Ruud Bullen stützt sich auf Ansätze aus den USA. - In der Therapie soll der Täter nicht nur lernen, sich in das Opfer einzufühlen, sondern auch die Verantwortung für die Tat zu übernehmen. Die Erfahrungen mit der Behandlung von Sexualtätern sind ermutigend: die Rückfälligkeit sinkt dadurch um ungefähr 30 Prozent. Allerdings zeigen die Erfahrungen auch, dass Sexualtäter nicht wirklich heilbar sind. Sie können aber Selbstkontrolle lernen, um nicht rückfällig zu werden.

    Eine Heilung im Sinne, es ist alles weg, wie bei einer Krankheit ist nicht möglich. Es ist so ähnlich wie bei Alkoholikern. Die müssen ihr Leben lang wachsam sein, müssen gucken wann kommen sie in eine Krisensituation, das auch wirklich wahrnehmen, nicht wegpacken. Und dann entweder mit dem arbeiten, was sie hier gelernt haben, Kontakte suchen oder wieder professionelle Hilfe suchen. Also ein lebenslanges Aufmerksamsein.

    Lebenslanges Aufmerksamsein, um neue sexuellen Übergriffe zu vermeiden - das will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch von Behörden erreichen. Sie fordert, die Erfassung von Straftätern in der bundesweiten Gendatenbank deutlich auszuweiten. CDU-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach:

    Wir fragen uns nicht ausschließlich wegen, aber Anlass war sicherlich der tragische Mord an der kleinen Ulrike in Eberswalde, ob das geltende Recht eigentlich ausreicht, um diejenigen Taten aufklären, aber vor allen Dingen auch diejenigen Taten verhindern zu können, für die es wichtig wäre, eine Spur zu haben, die zum Täter führt, bei der Aufklärung von Taten, aber auch um den Verfolgungsdruck auf zukünftige Täter zu erhöhen. Dass man ihnen sagt: Hände weg von anderen Menschen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden wir dich als Täter identifizieren können, weil wir von dir eine DNA-Analyse gemacht haben. Du musst damit rechnen, als Täter enttarnt zu werden. Wir glauben, dass dieser Druck auf potentielle Täter eine größere abschreckende Wirkung hat als eine hohe Strafandrohung.

    Fachleute bezweifeln die von Wolfgang Bosbach angenommene abschreckende Wirkung einer Gen-Datei auf Sexualtäter. Die Aufklärungsrate bei Sexualmorden ist schon jetzt sehr hoch. Der mutmaßliche Täter im Fall Ulrike wurde mit ganz konventionellen kriminalistischen Methoden überführt: Er hatte auf einer Bierflasche seinen Fingerabdruck hinterlassen. Nach der geltenden Rechtslage könnten bis zu 800.000 Täter in der Gendatei registriert werden, aufgenommen wurden jedoch erst rund 125.000 Einträge. Eine weitere Aufnahme solcher Daten scheitert bislang vor allem an den knappen Haushaltskassen der Länder, damit an fehlendem Personal und an mangelnder technischer Ausstattung. Dazu kommen auch noch datenschutzrechtliche Bedenken. Die Vorlage des Landes Sachsen für eine Ausweitung der Gendatei fand daher - ebenso wie die für eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung - im Bundesrat keine Mehrheit. Viele Experten warnen zudem davor, die Aussicht auf eine lange Freiheitsstrafe könnte einen Täter sogar dazu verleiten, sein Opfer umzubringen. Bei einer Gesetzesreform vor drei Jahren ist die Höchstdauer der Freiheitsstrafe bei sexuellem Missbrauch bereits von 10 auf 15 Jahre erhöht worden. Die Möglichkeiten der Sicherheitsverwahrung sind vereinfacht worden. Ab 2003 soll eine Therapie für all jene Sexualstraftäter obligatorisch werden, die zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind Damit das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten" ab 2003 greifen kann, müssen mehr sozialtherapeutische Haftanstalten gebaut werden. Dazu kommen Therapeuten und Therapeutinnen, wissenschaftliche Forschungsprojekte und natürlich Gutacher, die wesentlich an der Weichenstellung Strafe oder Therapie beteiligt sind. Von Gesetzes wegen werden bislang nur die Schuldfähigkeit des Täters und seine Rückfall-Gefährdung überprüft. So genannte "Prognose-Gutachten", die schon im voraus die Therapierbarkeit beurteilen, sind hierzulande noch nicht die Regel. Therapieerfolge sind im übrigen wie etwa die Rückfallhäufigkeit je nach Delikt und Tätergruppe unterschiedlich. Professor Norbert Nedopil, Leiter der forensischen Psychiatrie an der Uniklinik München und seit zwanzig Jahren Gutachter von Sexualstraftätern:

    Bei Männern, die sich innerhalb der Familie an Kindern vergreifen und Inzest begehen, liegt häufig ja keine Pädophilie vor, im engeren Sinne vor. Diese Leute haben eine relativ gute Prognose, denen muss durch Therapie und Kontrolle geholfen werden, dass sie ihre gute Prognose auch behalten. Wer demgegenüber sich an fremden Kindern vergreift und in der Phantasie sich ständig auch mit solchen Kindern befasst, der hat eine relativ ungünstige Prognose demgegenüber.

    Nicht alle Sexualtäter sind therapierbar. Diese Ansicht teilen nicht nur viele Praktiker: die vorliegenden Forschungen kommen zu dem gleichen Ergebnis. Auch die aktuelle Diskussion um eine Ausweitung der Sicherheitsverwahrung kratzt am Grundsatz der Resozialisierbarkeit, einer wichtigen Säule im deutschen Rechtsverständnis. Doch während die große Zahl der Täter eine gute Prognose für die Zukunft hat, ist ein "harter Kern" von 5 bis 10 Prozent durch eine Behandlung nicht mehr zu erreichen. Dies sind vor allem Wiederholungstäter, die bereits als Jugendliche anfangen zu missbrauchen, und solche, die besonders gewalttätig vorgehen. Diplompädagogin Ursula Enders, Leiterin der Beratungsstelle "Zartbitter" in Köln, nennt ein Beispiel:

    Tätertherapie hat überhaupt keinen Sinn, wenn ein Täter über Jahre hinweg sehr sadistisch missbraucht hat. Weil es gibt einfach Täter, die sind nicht mehr behandelbar und es ist der Größenwahn von Therapeuten und Therapeutinnen, dass sie meinen, sie könnten all das leisten, was für uns Menschen unfassbar ist. Und da müssen wir auch Grenzen unserer beruflichen Möglichkeiten erkennen und einfach sagen: die gehören in Sicherheitsverwahrung. Schluss. Punkt. Aus.

    Mit Therapiemöglichkeiten in Haftanstalten allein ist es beim Umgang mit Sexualstraftätern nach Ansicht von Experten nicht getan. Sie bemängeln, dass es hierzulande nur wenige ambulante Einrichtungen gibt, an die sich Sexualtäter von sich aus oder nach ihrer Entlassung wenden können. Dies obwohl durch ambulante Therapie die Unterbringungsdauer - und somit die Kosten - nachweislich gesenkt werden könnten. Zwar sind Exhibitionismus und Pädophilie von der Weltgesundheitsbehörde - WHO - längst als Störungen klassifiziert. Eine Behandlung müsste deshalb in diesen Fällen von Krankenkassen und Sozialversicherungen bezahlt werden. Tatsächlich aber wird dies von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt. Professor Norbert Nedopil:

    Es kommen Anfragen aber auch und gar nicht so selten von Menschen, die sagen, "ich bin Exhibitionist, ich suche einen Therapieplatz, bitte helfen sie mir". Da ist es ganz schwierig, einen Therapieplatz zu finden für solche Leute. Weil, ja... die Krankenkassen Schwierigkeiten machen, weil es kaum für solche Leute Therapieplätze gibt. Es gibt auch, und das ist im Grunde das größte Feld, Bewährungshelfer, die für ihre Klienten Therapieplätze suchen, die sagen, "ich hab hier einen Klienten, der ist hochmotiviert, aber ich finde keinen Therapeuten. Wo kann ich den hinschicken?"

    Auch hier sind die Niederlande uns um einige Nasenlängen voraus. Dort gibt es sowohl genügend Therapeuten als auch Therapieeinrichtungen. Gutachter werden frühzeitig den Richtern zur Seite gestellt und Prognosegutachten gestellt. Durch dieses differenzierte Modell sank die einschlägige Rückfälligkeit therapierter Sexualstraftäter auf 5 Prozent. Täter, die nicht therapierbar sind, werden in so genannten "Langzeit-Stationen" unter menschenwürdigen Bedingungen untergebracht. In der Bundesrepublik fehlen hingegen nicht nur Therapieplätze. Es gibt auch kaum ausgebildete Therapeuten, die mit Sexualstraftätern arbeiten können - oder wollen. Die Behandlung ist aufwändig, die Patienten sind wenig motiviert. Viele Therapeuten fürchten zudem, in den Ruch des "Täterfreundes" zu kommen - und nicht zuletzt haben sie auch Angst um den Ruf ihrer Praxis. Bundeskanzler Schröder sprach in der "BILD am Sonntag" schon vom sogenannten "Gutachterkartell". Ein Angriff, den Professor Nedopil entschieden zurückweist. Er beklagt im Gegenteil...

    ... dass man immer wieder fordert, dass die Gutachten besser werden, dass die Prognosen sicherer werden. Dass man aber kaum bereit ist, Plätze zu schaffen, wo solche Ausbildungsmöglichkeiten bestehen. Und dass man eigentlich auch von politischer Seite kaum etwas tut, um dieses Defizit zum Beispiel zu beheben.

    Unter dem Aspekt der Vorbeugung ist auch die Familien- und Sozialpolitik gefordert. Denn die Erfahrungen zeigen, dass nicht so sehr eigene Missbrauchserfahrungen jemanden zum Täter werden lassen. Ausschlaggebend ist das Miterleben körperlicher und psychischer Gewalt in der Familie. Ein Junge, der selber Opfer sexueller Gewalt war, kann sich meist in das Opfer einfühlen. Dagegen führt das Vorbild eines gewalttätigen Vaters häufig dazu, dass der Junge sich mit ihm identifiziert und selbst zum Täter wird. Das von der rot-grünen Koalition eingeführte Recht auf gewaltfreie Erziehung und die steuerliche Besserstellung von Familien sind hier nur erste Schritte in die richtige Richtung. Ursula Enders von "Zartbitter":

    Etwa 30 bis 50 Prozent der erwachsenen Täter, die bereits im jugendlichen Alter missbraucht haben, haben in der Regel mehrere hundert Opfer im Laufe ihres Täterlebens. Das ist eine sehr erschreckende Zahl und gleichzeitig für mich eine sehr beruhigende Zahl. Während ich früher immer dachte, wenn wir so viele Opfer haben, dann haben wir auch so viele Täter. Dann weiß ich heute, die einzelnen Täter haben viele Opfer und wir haben nicht so viele Täter wie früher meine Annahme war. Und umso empörender finde ich, dass man bei jugendlichen Tätern keine Hilfe anbietet, weil die noch wirklich eine Chance hätten, aus der Täterkarriere rauszukommen beziehungsweise nicht einzusteigen.

    Prävention geht vor Repression. Dies ist nicht nur ein Grundsatz grüner Kriminalpolitik. Die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wies soeben erneut CDU-Forderungen zurück, die das Jugendstrafgesetz verschärfen und die Strafmündigkeit herabsetzen wollen. Für ein frühzeitiges Intervenieren, wie es Ursula Enders fordert, sprechen im übrigen auch die Forschungsergebnisse der Kriminologischen Zentralstelle. Professor Rudolf Egg:

    Das war für mich etwas Überraschendes, weil man hier quasi die Ausnahme von der Regel findet. Dass die Regel lautet: Jugendkriminalität ist ubiquitär, also weit verbreitet und episodenhaft und bitte schön nicht zu stark intervenieren, weil man damit eher Karrieren verfestigt als dass man sie abbaut. Und das gibt sich in den allermeisten Fällen sowieso von selbst wieder

    Anders bei jugendlichen Sexualtätern. Hier markieren frühe Übergriffe viel deutlicher den Einstieg in eine dauerhafte kriminelle Karriere. Stand am Anfang der Übergriff auf das Nachbarskind, dann auf Kinder in Jugendgruppen, gehen diese Täter später oft in pädagogische Arbeitsfelder, in denen sie leichten Zugriff auf Kinder haben. Die sexuelle Straftaten Jugendlicher werden jedoch allzu oft als pubertäre Spiele abgetan. In der Bundesrepublik gibt es bislang nur drei stationäre Einrichtungen, die mit jugendlichen Tätern arbeiten. Ursula Enders von "Zartbitter" sieht hier eine der wesentlichen politischen Entscheidungen, die zu treffen sind:

    Kein Täter wird sich über eine Gendatenbank davon abhalten lassen zu missbrauchen. Genauso wie auch drakonische Freiheitsstrafen Täter nicht davon abhalten zu missbrauchen. Was Täter abhält davon, ist eine frühe Hilfe, nämlich am Anfang ihrer Täterentwicklung, nämlich eine klare therapeutische Hilfe. Dass wir aufhören, in unserer Gesellschaft Täter zu produzieren. Wir haben Jungen, die missbrauchen, die bei einer gezielten Intervention und klaren Hilfestellung nicht in eine Täterkarriere einsteigen würden. Und wenn man dieses Geld für eine Gendatenbank jetzt nehmen würde, um die Hilfen für jugendliche Täter anzubieten, dann könnten wir sicher sein, dass wir in zehn Jahren einen erheblichen Rückgang an sexuellem Missbrauch hätten. Oder auch schon in fünf Jahren.