Eisschnelllauf-Olympiasiegerin
Weiter kein Urteil im Millionen-Prozess von Pechstein gegen Eislauf-Weltverband

Im Prozess der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband Isu gibt es weiter kein Urteil. Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München wurde eine Entscheidung vertagt.

    Claudia Pechstein sitzt vor Prozessbeginn mit einer FFP2 Maske auf ihrem Platz im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes München
    Claudia Pechstein sitzt vor Prozessbeginn mit einer FFP2 Maske auf ihrem Platz im Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes München (dpa / Peter Kneffel)
    Die Isu lehnte einen vom Richter angeregten Vergleich zunächst ab. Vor dem 29. Zivilsenat wird die Klage Pechsteins auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für eine 2009 ihrer Meinung nach zu Unrecht verhängte zweijährige Doping-Sperre verhandelt (Az. U 1110/14 Kart.). 
    Pechstein fordert von der Isu fast 8,4 Millionen Euro. Sollten sich Pechstein und die Isu nicht außergerichtlich einigen, wird der Prozess nach Angaben des Richters am 13. Februar 2025 fortgesetzt.
    Pechstein und ihre Anwälte waren zu finanziellen Abstrichen bis zur Hälfte der geforderten Summe bereit. Die 52-Jährige sagte vor Gericht: "Räumt die Isu öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit. Ansonsten erwarte ich ein Urteil im Namen des Volkes". Ein juristischer Berater des Weltverbandes erklärte, dass es weder eine Entschuldigung geben werde noch ein Bekenntnis, Unrecht getan zu haben. Außerdem sei es ausgeschlossen, die von Pechstein geforderte Summe zu zahlen.
    Die Isu erklärte sich bereit, bis zum 14. November eine Ehrenerklärung zu formulieren. Claudia Pechstein hat dann drei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie damit einverstanden ist. In diesem Fall darf die Sportlerin einen Betrag zur Abgeltung der Klageforderung vorschlagen.
    Diese Nachricht wurde am 24.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.