
Die Landesregierungen von Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz kündigten an, finanzielle Forderungen an Clubs zu prüfen. Die niedersächsische Innenministerin Behrens sagte, vorrangiges Ziel sei allerdings, dass die Vereine die Gewalt in den Griff bekämen und solche Polizeieinsätze erst gar nicht nötig würden. Die Länder Berlin und Brandenburg planen nach derzeitigem Stand keine Kostenbeteiligung der Clubs.
Bremens Innen- und Sportsenator Mäurer zeigte sich hocherfreut über das Urteil. Das Ergebnis zeige, dass es sich lohne zu kämpfen, betonte der SPD-Politiker. Mäurer hatte sich seit rund zehn Jahren dafür eingesetzt, dass der Profifußball an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligt wird. Der Senator schlug vor, einen Fonds einzurichten, in den die DFL einzahlen solle. Daraus könnten die Polizeien des Bundes und der Länder dann bezahlt werden.
DFL nennt Urteil "enttäuschend"
Die Deutsche Fußball Liga erklärte über einen Anwalt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei enttäuschend, aber man habe es zu akzeptieren. Die Folgen für den Profifußball seien noch nicht absehbar.
Fußball-Bundesligist Werder Bremen befürchtet nach dem Urteil zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen einen Wettbewerbsnachteil. Die Geschäftsführung forderte, dass sich die DFL und die Gastvereine an den Kosten für Hochrisikospiele beteiligen.
Kritik von Fanbündnis: Öffentliche Sicherheit ist Aufgabe des Staates
Das Fanbündnis "Unsere Kurve" verwies darauf, dass die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates sei. Gemäß dem Steuerstaatsprinzip habe diese Gewährleistung aus Steuermitteln zu erfolgen. "Und hier leistet der deutsche Profifußball bereits seinen Beitrag – zuletzt in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro pro Jahr." Ein Sprecher forderte, das Urteil nun auf alle öffentlichen Großveranstaltungen anzuwenden.
Der Dachverband der Fanhilfen erklärte in einer Stellungnahme, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei ein "Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat". Vorstandsmitglied
Röttig forderte die Vereine auf, gegen jeden einzelnen Gebührenbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Nur so könne die Grundlage für den Kräfteeinsatz der Polizei überprüft und somit die Richtigkeit der Rechnungssumme bewertet werden.
Röttig forderte die Vereine auf, gegen jeden einzelnen Gebührenbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Nur so könne die Grundlage für den Kräfteeinsatz der Polizei überprüft und somit die Richtigkeit der Rechnungssumme bewertet werden.
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Angemessene Beteiligung an Kosten richtig und notwendig
Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte das Verfassungsgerichtsurteil hingegen. Es könne nicht sein, dass jeder Bürger für kleinste Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit teilweise drastischen Gebühren zur Kasse gebeten werde, aber die milliardenschwere DFL die Arbeit zigtausender Polizeikräfte geschenkt bekomme, erklärte der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Teggatz. Eine angemessene Beteiligung an den Kosten über eine Gebühr sei deshalb richtig und notwendig, damit den Einsatzkräften dieses Geld auch wieder zugute kommen könne.
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Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.