Urteil zu Polizeikosten im Fußball
Weitere Bundesländer könnten nachziehen - Kritik von Vereinen und Fanvertretern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hochrisikospielen erwägen weitere Bundesländer, nach dem Vorbild Bremens Fußballvereine an den Kosten von Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen zu beteiligen. Bei Fan-Organisationen und Vereinen stößt das Urteil auf Kritik.

    Aus einer dichten Menge von Fußball-Fans ragt eine St. Pauli-Fahne, es brennt Pyrotechnik. Dafür stehen Polizisten, zum Teil in Schutzkleidung.
    Polizeikräfte beobachten im Mai 2024 den Anmarsch von St. Pauli-Fans zum Volksparkstadion, vor einer Partie gegen den Hamburger SV in der 2. Bundesliga. (picture alliance / dpa / ---)
    Die Landesregierungen von Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz kündigten an, finanzielle Forderungen an Clubs zu prüfen. Die niedersächsische Innenministerin Behrens sagte, vorrangiges Ziel sei allerdings, dass die Vereine die Gewalt in den Griff bekämen und solche Polizeieinsätze erst gar nicht nötig würden. Die Länder Berlin und Brandenburg planen nach derzeitigem Stand keine Kostenbeteiligung der Clubs.
    Bremens Innen- und Sportsenator Mäurer zeigte sich hocherfreut über das Urteil. Das Ergebnis zeige, dass es sich lohne zu kämpfen, betonte der SPD-Politiker. Mäurer hatte sich seit rund zehn Jahren dafür eingesetzt, dass der Profifußball an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen beteiligt wird. Der Senator schlug vor, einen Fonds einzurichten, in den die DFL einzahlen solle. Daraus könnten die Polizeien des Bundes und der Länder dann bezahlt werden.

    DFL nennt Urteil "enttäuschend"

    Die Deutsche Fußball Liga erklärte über einen Anwalt, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei enttäuschend, aber man habe es zu akzeptieren. Die Folgen für den Profifußball seien noch nicht absehbar.
    Fußball-Bundesligist Werder Bremen befürchtet nach dem Urteil zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen einen Wettbewerbsnachteil. Die Geschäftsführung forderte, dass sich die DFL und die Gastvereine an den Kosten für Hochrisikospiele beteiligen.

    Kritik von Fanbündnis: Öffentliche Sicherheit ist Aufgabe des Staates

    Das Fanbündnis "Unsere Kurve" verwies darauf, dass die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates sei. Gemäß dem Steuerstaatsprinzip habe diese Gewährleistung aus Steuermitteln zu erfolgen. "Und hier leistet der deutsche Profifußball bereits seinen Beitrag – zuletzt in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro pro Jahr." Ein Sprecher forderte, das Urteil nun auf alle öffentlichen Großveranstaltungen anzuwenden.
    Der Dachverband der Fanhilfen erklärte in einer Stellungnahme, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei ein "Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat". Vorstandsmitglied
    Röttig forderte die Vereine auf, gegen jeden einzelnen Gebührenbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Nur so könne die Grundlage für den Kräfteeinsatz der Polizei überprüft und somit die Richtigkeit der Rechnungssumme bewertet werden.

    Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Angemessene Beteiligung an Kosten richtig und notwendig

    Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte das Verfassungsgerichtsurteil hingegen. Es könne nicht sein, dass jeder Bürger für kleinste Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit teilweise drastischen Gebühren zur Kasse gebeten werde, aber die milliardenschwere DFL die Arbeit zigtausender Polizeikräfte geschenkt bekomme, erklärte der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende Teggatz. Eine angemessene Beteiligung an den Kosten über eine Gebühr sei deshalb richtig und notwendig, damit den Einsatzkräften dieses Geld auch wieder zugute kommen könne.

    Weitere Informationen:

    Deutsche Fußball Liga scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren für Hochrisikospiele
    Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.