
Aufatmen bei Koalitionsverhandlungen in Berlin
Bei den Teilnehmern der aktuellen Koalitionsverhandlungen in Berlin dürfte das Bundesverfassungsgerichtsurteil für Erleichterung gesorgt haben. Denn nun steht fest, dass sie weiterhin mit der Summe von mehr als 12 Milliarden Euro durch den Soli rechnen können. Und fast noch wichtiger: Die künftige Bundesregierung muss keine Soli-Einkünfte aus den vergangenen fünf Jahren – seit Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 – zurückzahlen. Das wären rund 65 Milliarden Euro gewesen.
Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil betont, dass eine Sonderabgabe wie der Solidaritätszuschlag nicht unbegrenzt erhoben werden dürfe. Sollte der Grund für die Abgabe „evident wegfallen“, dann sei auch die Abgabe abzuschaffen, hieß es in der Urteilsbegründung. Darauf hatten die Beschwerdeführer schon jetzt gepocht, doch das Gericht schloss sich ihrer Argumentation nicht an.
Nach der juristischen Klärung ist nun wieder die Politik am Zug. Aktuell stehen die Verhandlungsführer von Union und SPD bei ihren Gesprächen über eine Regierungskoalition im Bund vor einem Gegensatz, der nur schwer auflösbar wirkt: CDU/CSU haben in ihren Wahlprogrammen die Abschaffung des Solidaritätszuschlags als Ziel definiert, die Sozialdemokraten wollen jedoch daran festhalten.
Keine unzulässige Ungleichbehandlung
Auch einen weiteren Beschwerdepunkt der Kläger wies das Bundesverfassungsgericht zurück. Dass die Sonderabgabe seit 2021 nur noch von Besserverdienenden, Unternehmen und Kapitalanlegern entrichtet werden muss, ist nach Ansicht des Gerichts keine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Staffelung sei keine Pflicht, aber durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) gerechtfertigt. Auch in Anbetracht der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einkommensteuerpflichtigen sei der Gesetzgeber zu einer solchen Abstufung berechtigt.
Wer zahlt was?
Der Zuschlag war 1991 eingeführt worden und wird seit 1995 unbefristet erhoben, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Ende 2019 lief der Solidarpakt Ost aus. Der sogenannte Soli blieb, allerdings in veränderter Form. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Menschen mit Kapitalerträgen, Gutverdienende und Unternehmen. Anfangs wurde er als siebeneinhalbprozentiger Aufschlag auf die Lohn-, Einkommens-, Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1998 liegt der Satz bei fünfeinhalb Prozent. Er kommt allein dem Bund zugute und bringt ihm 12 bis 13 Milliarden Euro jährlich ein. Für private Steuerzahler gilt die Soli-Pflicht derzeit ab einem zu versteuernden Einkommen von 73.484 Euro für Singles, für Paare ist der Betrag doppelt so hoch.
Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.