Jule Reimer: Ein Baby zu stillen, das war in der Menschheitsgeschichte eine überlebensnotwendige Selbstverständlichkeit. Bis das Stillen irgendwann im 19. und 20. Jahrhundert aus der Mode kam beziehungsweise es auch immer schwieriger wurde, Stillen mit dem Arbeitsalltag in Fabrik oder Büro zu verbinden. Doch Berufstätigkeit und Stillen lassen sich miteinander vereinbaren, sagt der weltweite Verein La Leche Liga. Das sind ehrenamtliche Frauen, die im Namen der Weltgesundheitsorganisation WHO junge Mütter beim Stillen beraten, denn auch das will gelernt sein. Derzeit läuft die Weltstillwoche genau unter diesem Motto. Julia Afgan ist im Vorstand von La Leche Liga Deutschland. Frau Afgan, ganz kurz vorab: Wie lange sollte man ein Neugeborenes stillen?
Julia Afgan: Es wird empfohlen zirka ein halbes Jahr voll zu stillen und ab dann unter dem Angebot von geeigneter Beikost so lange weiterzustillen, wie Mutter und Kind das möchten. Die WHO empfiehlt, zwei Jahre und darüber hinaus zu stillen, solange es Mutter und Kind gut geht.
Reimer: Wenn ich jetzt direkt nach meinem Mutterschutz, nach acht Wochen, nach zwei Monaten zurückkehre in den Beruf, welche Rechte habe ich denn als Arbeitnehmerin, wenn ich als Mutter ein Baby stille?
Afgan: Ich habe das Recht auf gesetzliche Stillzeiten. Das heißt, ich darf zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde Zeit haben, um Muttermilch abzupumpen, oder um mein Baby direkt zu stillen - sei es, dass die Betreuungsperson das Kind zum Arbeitsplatz bringt, oder ich zum Kind komme und das Kind dort stille. Wenn eine Mutter mehr als acht Stunden zusammenhängend arbeitet, kann sie auch eine Stillzeit von zweimal 45 oder einmal 90 Minuten gewährt bekommen.
Reimer: Man kann gegebenenfalls dann auch früher aus dem Büro rausgehen. Muss der Arbeitgeber bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen? Wenn ich im Großraumbüro arbeite, ist das möglicherweise nicht das richtige Ambiente, und am Fließband auch nicht.
Afgan: Richtig. Ich brauche einen geschützten Raum, in den ich mich zurückziehen kann, um dort abgeschirmt die Muttermilch gewinnen zu können, sei es von Hand oder mit der Pumpe, und es wäre natürlich sehr schön, wenn ich die Möglichkeit habe, in einem Kühlschrank in einem eigenen Fach die Muttermilch kühl aufzubewahren. Ansonsten bietet es sich auch an, eine Kühltasche mitzunehmen mit Kühlakkus und die Milch dann dort aufzubewahren.
Reimer: Und diese Pausenzeiten, die Sie aufgezählt haben, gelten die nur, wenn ich voll stille?
Afgan: Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange die Pausenzeiten über welche Stillzeit hinweg gelten. Wenn eine Mutter längere Zeit, mehrere Monate und darüber hinaus stillt, dann liegt es in der Kulanz des Arbeitgebers, wie lange er ihr diese zusätzlichen Pausen gewährt. Es bietet sich an, dann ein Gespräch zu suchen und das gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
In aller Ruhe mit dem Arbeitgeber sprechen
Reimer: Apropos Gespräch. Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber kein Verständnis dafür hat, dass ich wieder in den Beruf zurückkehre und dann aber ein drei Monate altes Kind stillen möchte?
Afgan: Wir empfehlen den Frauen, dass sie am besten zunächst mit dem Arbeitgeber ein Gespräch suchen, um ihm zu erklären, wieso sie das machen möchten. Vielen Arbeitgebern ist der Zusammenhang nicht klar zwischen Stillen und der Gesundheit für Mutter und Kind, denn Stillen bietet einen sehr hohen Infektionsschutz, und gerade wenn ein Kind als Säugling in eine Betreuung kommt mit mehreren Kindern bei einer Tagespflegefamilie oder in einer Kinderkrippe, ist die Ansteckungsgefahr für Erkältungskrankheiten etc. sehr hoch. Das Stillen bietet einen sehr hohen Schutz dagegen. Dadurch habe ich als Arbeitgeber den Vorteil, dass die Arbeitnehmerin weniger Krankheitstage für ihr Kind nehmen muss und auch langfristig über viele Jahre hinweg die Gesundheit des Kindes einen sehr großen Schutz genießt.
Neue Kennzeichnung von Babynahrung
Reimer: Die Babynahrungsindustrie darf ja nicht mehr für Milchpulver und andere Babynahrung für unter sechs Monate alte Babys werben. Halten die sich wirklich daran hier in Deutschland?
Afgan: Ja. Weitestgehend wird sich natürlich an das Säuglingsnahrungs-Werbegesetz gehalten. Es kommt leider immer wieder vor, dass Frauen doch Gratisproben erhalten. Im Rahmen des Gesetzes ist es verboten, Kaufanreize wie besondere Werbeaktionen oder Gratisproben an Eltern weiterzugeben, und es passiert immer wieder, leider, dass auch indirekt diese Proben auch über Gesundheitspersonal weitergegeben werden.
Reimer: Ich habe auch schon mal in den Regalen Breichen gesehen. Da steht drauf, ab vier Monaten.
Afgan: Ja. Wenn man dann etwas näher herangeht und sich das ganz genau nachliest, dann sieht man, dass auf den Button steht "ab nach vier Monaten". Das ist eine sehr komplizierte Irreführung für die Käufer, denn auf allen anderen Gläschen steht ab sechs oder ab sieben oder ab acht Monaten. Die Gläschen ab fünf Monate werden grundsätzlich betitelt "ab nach vier Monaten". Die Vier springt dann den Käuferinnen ganz groß ins Auge, so dass die Suggestion entsteht, das Kind könne diesen Brei schon ab vier Monaten essen, oder solle ihn schon ab vier Monaten zu sich nehmen.
Reimer: Julia Afgan informierte über Stillen und Berufstätigkeit. Sie ist im Vorstand von La Leche Liga Deutschland. Vielen Dank.
//Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht