Archiv


Wende im Kirch-Prozess?

Der Prozess des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank geht weiter: Nun ist eine Ermittlung gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wegen des Verdachts auf Prozessbetrug aufgenommen worden.

Von Michael Braun | 14.11.2011
    Die einen rücken in aller Frühe mit 30 Leuten zur Haus- und Bürodurchsuchung an, die anderen kommen dem Gericht Befangenheitsanträgen. Im Prozess des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank werden die Bandagen wieder einmal härter gespannt. Dabei herausgekommen ist nun auch eine Ermittlung gegen den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wegen des Verdachts auf Prozessbetrug. Es geht immer noch um diese bald zehn Jahre alte Aussage des damaligen Vorstandschefs der Deutschen Bank, Rolf Ernst Breuer, über die Kreditwürdigkeit Leo Kirchs:

    "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."

    Zwei Monate späte hatte Kirch Insolvenz angemeldet. Und er behauptete, die Äußerung Breuers über Kirchs mangelnde Kreditwürdigkeit habe ihn dahin getrieben. Kirch vermutet, die Deutsche Bank habe ihn schlecht geredet, um vor einer Pleite einen Auftrag für das Investmentbanking der Bank zu erhalten. Der hätte wohl gelautet, das ganze Kirch-Imperium auseinanderzunehmen, in Teilen zu verkaufen und die Medienlandschaft rund um Sat 1 und den mit Kirch verflochtenen Springer-Verlag neu zu ordnen. In einem Vorstandsprotokoll der Deutschen Bank war die Rede davon, die Bank werde auf Kirch zugehen. Damit sei aber nicht die Bewerbung um ein Investmentbanking-Mandat gemeint gewesen, sagte Ackermann im Mai dieses Jahres vor Gericht aus. Er war damals der zuständige Vorstand für das Investmentbanking. Einen Auftrag, die Verwertung des Kirch-Vermögens zu berechnen, habe er nicht bekommen. Auch andere ehemalige Vorstände äußerten sich in diesem Sinne – eine uneidliche Falschaussage? Diesen Verdacht hegt die Staatsanwaltschaft. Von Dienstag bis Freitag voriger Woche ließ sie Vorstandsbüros und die Rechtsabteilung der Bank durchsuchen. Einzelne ehemalige Vorstände mussten auch ihre privaten Wohnungen und Ferienhäuser öffnen. Die Deutsche Bank staunte über all das und ließ wissen:

    "Die Deutsche Bank weist die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft München als haltlos und ihr Vorgehen als unverhältnismäßig zurück. Die Bank ist davon überzeugt, dass sich die jetzt erhobenen Vorwürfe wie in allen bisherigen Verfahren des Kirch-Komplexes auch in diesem Falle als unbegründet erweisen werden."

    Die Anwälte der Bank vermuten offenbar, das Gericht habe von Ackermann nicht das gehört, was es hören wollte. Jedenfalls werfen sie dem Gericht unzulässige Absprachen mit der Staatsanwaltschaft vor. Und deshalb stellten sie heute einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Daraufhin wurden Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung vertagt. Die als Zeugin geladene Verlegerin Friede Springer konnte kurz nach ihrer Ankunft im Gerichtssaal gleich wieder kehrtmachen. Erst müsse über den Befangenheitsantrag entschieden werden, ehe der Prozess fortgesetzt werden könne, sagte der Richter.

    Leo Kirch, als Anwalt vertreten von dem CSU-Politiker Peter Gauweiler, hatte 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz von der Deutschen Bank verlangt. Der Bundesgerichtshof hatte Kirch einen grundsätzlichen Schadenersatzanspruch zugesprochen. Der sei aber im Einzelnen in Prozessen zu begründen. Diese Verfahren dauern an. Einen Vergleichsvorschlag des Münchner Gerichts, wonach die Deutsche Bank 775 Millionen Euro zahlen solle, hat die Bank abgelehnt.