Auch wenn das neue Verpackungsgesetz erst im kommenden Jahr in Kraft tritt - die Vorbereitungen laufen längst auf Hochtouren. Federführend für die Kontrolle ist künftig die Zentrale Stelle Verpackungsregister in Osnabrück, die bereits 2017 gegründet wurde. Künftig sollen möglichst alle Hersteller von Verpackungen, die beim Endverbraucher landen, auch an den Dualen Systemen teilnehmen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Denn nur so lässt sich die flächendeckende Sammlung und Verwertung finanzieren. Als Orientierungshilfe für die Hersteller wird es künftig einen Katalog geben, der die Verpackungen aller relevanten Konsumgüter abdeckt.
Ein recht umfangreiches Werk mit über 400 Produktkategorien. Wer Verpackungen herstellt oder in Verkehr bringt, soll somit schnell erkennen können, ob er für dafür eine Gebühr zahlen muss oder nicht. Für Gunda Rachut, Vorstandschefin der Zentralen Stelle Verpackungsregister, ein wichtiger Schritt, denn in der Vergangenheit haben nicht wenige Hersteller Unklarheiten in den Vorschriften genutzt, um Geld zu sparen - um sich eben nicht an den Dualen Systemen beteiligen zu müssen:
"Es gab viele, die haben sich einfach versteckt, die haben nicht mitgemacht. Trittbrettfahrer. Oder sie haben nicht genug gemacht. Sie haben die ökologische Verantwortung, die sie mit Verpackungen haben, nicht angenommen."
Der "Katalog zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen", so der offizielle Titel, ist eine Verwaltungsvorschrift. Sogenannte Serviceverpackungen wie beispielsweise Tragetaschen oder auch Coffee-to-go-Becher" sind künftig pauschal erfasst. Soll heißen, wer sie in Verkehr bringt, muss sich künftig an den Sammlungs- und Verwertungskosten ohne Wenn und Aber beteiligen. Auch Versandverpackungen, die aufgrund des boomenden Onlinehandels eine immer größere Rolle spielen, gehören künftig weitgehend dazu. Der Katalog geht bei vielen Verpackungsarten ins Detail, so sind beispielsweise allein beim Produkt Paniermehl rund 40 Verkaufs- oder Umverpackungen penibel aufgelistet.
Müllvermeidung und Steigerung der Recyclingquoten
Möglichst viele Hersteller von Verpackungen an den Kosten zu beteiligen, ist ein Grundziel des neuen Gesetzes. Die beiden anderen heißen Müllvermeidung und Steigerung der Recyclingquoten: Bei Kunststoffmüll liegt die werkstoffliche Recyclingquote derzeit noch bei rund 36 Prozent, in ein paar Jahren sollen es über 60 Prozent sein.
Weshalb die Zentrale Stelle Verpackungsregister künftig auch die Art der Verpackungen beeinflussen wird - und zwar durch Anreize. Wer gut recycelbare Verpackungen herstellt oder anbietet, soll weniger an Gebühren bezahlen. Nur so könne man die Industrie zum Umdenken bewegen, so Vorstand Gunda Rachut:
"Wenn Sie jetzt beispielsweise eine Verpackung aus Kunststoff haben, eine Kunststoffflasche. Die hat häufig ein vollummanteltes Etikett, aber aus einem ganz anderen Material. Das wird in der Sortieranlage nicht vernünftig erkannt. Das heißt, diese Flasche geht für das Recycling verloren. Das kann man aber ganz einfach ändern, indem man schlicht und ergreifend ein kleineres Etikett nimmt. Kleine Maßnahme, große Wirkung. Und schon ist die Verpackung deutlich besser recycelbar."
Weshalb Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, ab kommenden Jahr teurer werden dürften.
Der heute vorgestellte Katalog zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen soll vor allem die finanzielle Ausstattung der Verwertungssysteme verbreitern. Die Recyclingquoten werden dadurch nicht automatisch besser. Aber nur ein funktionierendes System kann langfristig für bessere und ökologischere Verwertungsquoten sorgen.