Wie erwartet sollen die öffentlich-rechtlichen Sender die Zahl ihrer Hörfunkwellen und Spartensender deutlich reduzieren. Neben den Hauptprogrammen und Dritten der ARD soll es nur noch vier weitere Angebote geben statt wie bisher zehn. Die Länder sprechen sich dafür aus, Fernsehkanäle zusammenzulegen, nämlich ARD alpha mit ZDF info, tagesschau24 mit Phoenix und 3sat mit Arte. Der Kulturkanal argumentiert bislang, kein Spartensender zu sein, weil er auf Grundlage eines deutsch-französischen Staatsvertrages sendet. Der Kinderkanal und das junge Angebot funk sollen bestehen bleiben.
Nur noch vier Radio-Wellen pro Sendeanstalt - mit Ausnahmen
Für das Radio sieht der Vorschlag vor, dass die Landesrundfunkanstalten jeweils nur noch vier Programme anbieten dürfen. Pro sechs Millionen Einwohner soll eine weitere Welle zulässig sein. Dies wäre vor allem für den Westdeutschen Rundfunk im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen relevant - ebenso wie für ARD-Häuser, deren Sendegebiet in mehreren Bundesländern liegt. Dazu zählt etwa der Norddeutsche Rundfunk.
Beim bundesweiten Deutschlandradio gibt es bei den beauftragten Programmen keine Veränderungen. Die Länder listen weiterhin die Programme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova auf.
Der im Internet veröffentlichte Entwurf für den Staatsvertrag geht jetzt in die Online-Anhörung. Bis zum 11. Oktober können sowohl die Anstalten als auch Verbände und Bürger Anmerkungen machen. Beschlossen werden soll die Reform auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober.
Diese Nachricht wurde am 27.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.