"Jugendliche, die unheilbar krank sind, Krebs haben beispielsweise, sollten zukünftig ebenfalls Sterbehilfe bekommen können, wenn sie das wünschen."
Der sozialistische Senator Philippe Mahoux ist selbst Arzt. Er ist einer der Väter des seit etwas über zehn Jahren existierenden Gesetzes, das aktive Sterbehilfe in Belgien unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ärzte dürfen aktiv Hilfe beim Sterben leisten, wenn jemand unheilbar krank ist, unter unerträglichen Schmerzen leidet, sich frei dafür entscheidet. Und: volljährig ist.
Jetzt wird diskutiert, ob dieses Recht auf Minderjährige ausgeweitet werden soll. Und wenn ja, ob sie ein Mindestalter haben müssen – 15 oder 16. Oder ob ganz unabhängig vom Alter lediglich gelten muss, dass die Betreffenden nachweisbar die Reife für eine Entscheidung von solcher Tragweite haben.
Ein sonnig-kalter Februartag im Brüsseler Park Cinquantenaire. Wie immer sind hier viele Jogger, Hundebesitzer und Spaziergänger unterwegs. Zugegeben – es ist keine repräsentative Umfrag, aber alle, die gefragt werden, sind grundsätzlich dafür, dass auch Kinder bzw. Jugendliche Sterbehilfe bekommen sollten.
"Es ist schwierig bei Kindern, aber sie sollten die Wahl haben, wenn sie zu sehr leiden."
"Bei einer unheilbaren Krankheit bin ich dafür, eh es vor den Augen seiner Eltern zu sehr leiden muss."
"Wenn das Kind es nicht selbst kann, müssen die Eltern entscheiden. Das ist sehr schwierig. Wir haben ein behindertes Kind. Ich wüsste nicht, wie ich in solch einer endgültigen Sache entscheiden würde."
Auf politischer Ebene scheint sich eine Mehrheit für eine Erweiterung der Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, abzuzeichnen.
Vertreter fast aller Parteien stehen dem inzwischen positiv gegenüber, unter der Voraussetzung, dass Ärzte und Psychologen im entsprechenden Einzelfall zu der Überzeugung kommen, dass ein Minderjähriger die geistige Reife für den Wunsch zu sterben hat. Die christlich-sozialen allerdings haben, wie der Abgeordnete Christian Brotcorn von der CDH erhebliche Bedenken:
"Wir sind gegen eine Ausweitung des Sterbehilfe-Gesetzes. Stattdessen sollten wir lieber über eine Verbesserung von Schmerztherapien diskutieren."
Schon heute wird häufiger als nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgesehen Sterbehilfe geleistet und die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit funktioniert nicht, kritisiert Carine Brochier vom Europäischen Institut für Bioethik – sie findet es in dem Zusammenhang verrückt, die Sterbehilfe auf Kinder auszuweiten.
"Nach dem Gesetz ist es 12-Jährigen nicht erlaubt, ein Haus zu kaufen, ein Konto zu eröffnen, zu heiraten. Aber jetzt man will ihnen die Fähigkeiten zusprechen, zu entscheiden, dass sie sterben wollen!"
Das Leiden von sterbenden Menschen zu lindern – darum muss es gehen und nicht, sie zu töten, sagt Carine Brochier. Aber sie fürchtet, dass die Gesetzesänderung nicht mehr aufzuhalten ist.
Zu den Plänen für eine Novellierung des Sterbehilfe-Gesetzes gehört, es nicht nur auf Minderjährige, sondern auch auf Demenzkranke auszuweiten.
Bei den Passanten im Park finden solche Pläne weniger Zustimmung als bei der Frage, ob auch Minderjährigen auf Wunsch Sterbehilfe bekommen können.
"Meine Mutter hatte Alzheimer. Ich weiß, wovon wir reden. Ich finde, man sollte auch Demenzkranken Sterbehilfe geben, aber naja."
"Das hängt vom Grad ihres Leidens ab."
"Alzheimer-Patienten sind sich ja meist nicht mehr bewusst, was passiert. Und man kann mit Alzheimer lange leben. Sie leiden ja nicht unbedingt physisch. Sie verlieren sich, ja, aber ich sehe trotzdem keinen Grund für Sterbehilfe."
"Man müsste das auf alle Fälle mit den Ärzten und der Familie diskutieren, denn die Patienten wissen ja selbst gar nicht mehr, was passiert."
Carine Bochier lehnt ein Recht von Demenzkranken, Sterbehilfe zu verlangen, ebenso vehement ab wie ein entsprechendes Recht für Kinder.
"Sie müssten sich für die Sterbehilfe entscheiden Jahre bevor sie eventuell komplett dement sind. Aber vielleicht leiden sie dann später gar nicht – das ist doch fragwürdig!"
Der sozialistische Senator Philippe Mahoux ist selbst Arzt. Er ist einer der Väter des seit etwas über zehn Jahren existierenden Gesetzes, das aktive Sterbehilfe in Belgien unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ärzte dürfen aktiv Hilfe beim Sterben leisten, wenn jemand unheilbar krank ist, unter unerträglichen Schmerzen leidet, sich frei dafür entscheidet. Und: volljährig ist.
Jetzt wird diskutiert, ob dieses Recht auf Minderjährige ausgeweitet werden soll. Und wenn ja, ob sie ein Mindestalter haben müssen – 15 oder 16. Oder ob ganz unabhängig vom Alter lediglich gelten muss, dass die Betreffenden nachweisbar die Reife für eine Entscheidung von solcher Tragweite haben.
Ein sonnig-kalter Februartag im Brüsseler Park Cinquantenaire. Wie immer sind hier viele Jogger, Hundebesitzer und Spaziergänger unterwegs. Zugegeben – es ist keine repräsentative Umfrag, aber alle, die gefragt werden, sind grundsätzlich dafür, dass auch Kinder bzw. Jugendliche Sterbehilfe bekommen sollten.
"Es ist schwierig bei Kindern, aber sie sollten die Wahl haben, wenn sie zu sehr leiden."
"Bei einer unheilbaren Krankheit bin ich dafür, eh es vor den Augen seiner Eltern zu sehr leiden muss."
"Wenn das Kind es nicht selbst kann, müssen die Eltern entscheiden. Das ist sehr schwierig. Wir haben ein behindertes Kind. Ich wüsste nicht, wie ich in solch einer endgültigen Sache entscheiden würde."
Auf politischer Ebene scheint sich eine Mehrheit für eine Erweiterung der Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, abzuzeichnen.
Vertreter fast aller Parteien stehen dem inzwischen positiv gegenüber, unter der Voraussetzung, dass Ärzte und Psychologen im entsprechenden Einzelfall zu der Überzeugung kommen, dass ein Minderjähriger die geistige Reife für den Wunsch zu sterben hat. Die christlich-sozialen allerdings haben, wie der Abgeordnete Christian Brotcorn von der CDH erhebliche Bedenken:
"Wir sind gegen eine Ausweitung des Sterbehilfe-Gesetzes. Stattdessen sollten wir lieber über eine Verbesserung von Schmerztherapien diskutieren."
Schon heute wird häufiger als nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgesehen Sterbehilfe geleistet und die Kontrolle über die Rechtmäßigkeit funktioniert nicht, kritisiert Carine Brochier vom Europäischen Institut für Bioethik – sie findet es in dem Zusammenhang verrückt, die Sterbehilfe auf Kinder auszuweiten.
"Nach dem Gesetz ist es 12-Jährigen nicht erlaubt, ein Haus zu kaufen, ein Konto zu eröffnen, zu heiraten. Aber jetzt man will ihnen die Fähigkeiten zusprechen, zu entscheiden, dass sie sterben wollen!"
Das Leiden von sterbenden Menschen zu lindern – darum muss es gehen und nicht, sie zu töten, sagt Carine Brochier. Aber sie fürchtet, dass die Gesetzesänderung nicht mehr aufzuhalten ist.
Zu den Plänen für eine Novellierung des Sterbehilfe-Gesetzes gehört, es nicht nur auf Minderjährige, sondern auch auf Demenzkranke auszuweiten.
Bei den Passanten im Park finden solche Pläne weniger Zustimmung als bei der Frage, ob auch Minderjährigen auf Wunsch Sterbehilfe bekommen können.
"Meine Mutter hatte Alzheimer. Ich weiß, wovon wir reden. Ich finde, man sollte auch Demenzkranken Sterbehilfe geben, aber naja."
"Das hängt vom Grad ihres Leidens ab."
"Alzheimer-Patienten sind sich ja meist nicht mehr bewusst, was passiert. Und man kann mit Alzheimer lange leben. Sie leiden ja nicht unbedingt physisch. Sie verlieren sich, ja, aber ich sehe trotzdem keinen Grund für Sterbehilfe."
"Man müsste das auf alle Fälle mit den Ärzten und der Familie diskutieren, denn die Patienten wissen ja selbst gar nicht mehr, was passiert."
Carine Bochier lehnt ein Recht von Demenzkranken, Sterbehilfe zu verlangen, ebenso vehement ab wie ein entsprechendes Recht für Kinder.
"Sie müssten sich für die Sterbehilfe entscheiden Jahre bevor sie eventuell komplett dement sind. Aber vielleicht leiden sie dann später gar nicht – das ist doch fragwürdig!"