"Da ist die Mangfall ausgelaufen, da sieht man, was das Wasser angeschwemmt hat, wir haben schon viel rausgeholt."
Der Landwirt aus Feldolling zeigt auf seine Wiese direkt hinter dem Deich der Mangfall. Noch vor Kurzem stand hier das Wasser meterhoch. Den ersten Grünschnitt entsorgt er gerade. Nicht verwendbar. Ob er dafür entschädigt wird, weiß er noch nicht:
"Ich mache das jetzt erst mal, denn wenn ich da warte und warte, dann wird es noch schlechter, ich mähe es jetzt und fahre es weg. Was ich dann da krieg, ist zweitrangig. Geheißen hat es schon, dass man was kriegt, aber bis jetzt weiß ich es nicht."
Kürze soll seine Grünfläche, rund 300 Hektar, einem Hochwasserschutzpolder weichen, der Deich soll rund 10 Meter hoch werden. Die Nutzung der Fläche werde damit eingeschränkt, das Rückhaltebecken werde gebaut, egal was der betroffene Landwirt sagt, beklagt der Kreisobmann Sepp Bodmaier vom Bauernverband Rosenheim:
"Was mir bei der Maßnahme abgeht, das ist ein Gesamtpaket, dass man nicht nur den Landwirten das Hochwasser aufbürdet, sondern dass auch ganz andere Maßnahmen gemacht werden zum Beispiel bei Gewerbegebietsausweisung."
Im Ernstfall müssten Bauern enteignet werden, die sich gegen die Umnutzung ihrer Flächen als Hochwasserschutzgebiete aussprechen, hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer gedroht. Auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat sich dafür ausgesprochen. Der Bauernverband schießt zurück:
Die wachsende Versiegelung der Landschaft, die Ausweisung von Gewerbegebieten in jahrhundertealten Überflutungsflächen und der Verkauf billigen Baulandes in Flussnähe deutschlandweit – dass die Landwirtschaft da auf Überflutungsflächen ausweichen muss, sei da zwangsläufig.
Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner bemüht sich um versöhnliche Worte:
"Ehrlich gesagt kann ich jetzt gewisse nervöse und gereizte Reaktionen nicht nachvollziehen, weil erstens haben wir in unserem Planungsrecht schon seit Langem die Möglichkeit der Enteignung verankert als allerletztes Mittel, denken Sie an den Straßenbau."
Bevor dieser Fall eintritt, sollte laut Brunner zuerst über eine generelle Änderung der kommunalen Bauleitplanung zur Ausweisung von Gewerbeflächen und Bauland nachgedacht werden. Auch ein Flurneuordnungsverfahren zieht er in Betracht.
Statt Enteignung also Tausch von gewässernahen Flächen oder deren Ankauf durch Kommunen. Bei steigenden Bodenpreisen ein lukrativerer Kompromiss, als eine Erhöhung der Entschädigungszahlungen, wie es Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer vorschlägt. So sieht es auch der Bauernverband.
Der Start des Flächenpokers dürfte mangels Flächen jedoch schwierig werden:
Alleine von 1990 bis 2009 hat sich die Grünlandfläche in Deutschland um 875.000 Hektar verringert, kritisiert das Bundesamt für Naturschutz. Darunter sind vor allem Grünlandflächen in fruchtbaren Auengebieten, die seit rund zehn Jahren mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien immer stärker für den Maisanbau für Biogasanlagen genutzt werden und den Gewässern den Platz rauben.
Winfried Lücking, Flussexperte des BUND, verweist auf einen Aktionsplan von 2003, in dem Rückhalteflächen zum Beispiel an der Elbe von rund 35.000 Hektar geplant waren. Nur rund zwei Prozent der versprochenen Flächen wurden seit damals umgesetzt. Das sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.
"Es ist ja so, dass die Rückhalteflächen, die vorgesehen sind, in der Regel umgebaute Flächen sind, das heißt, sie sind überwiegen in der landwirtschaftlichen Nutzung und das heißt, dass die Landwirtschaft der Hauptansprechpartner ist. Die Flächen können weiterhin genutzt werden, aber nur eingeschränkt, eben nicht mehr in diesem vollen Maße als Acker."
Derweil macht sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, für die Einführung eines "Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetzes" stark. "In einem solchen Gesetz sollte klar werden, dass im Zweifel der Hochwasserschutz Vorrang hat", so Landsberg.
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Der Landwirt aus Feldolling zeigt auf seine Wiese direkt hinter dem Deich der Mangfall. Noch vor Kurzem stand hier das Wasser meterhoch. Den ersten Grünschnitt entsorgt er gerade. Nicht verwendbar. Ob er dafür entschädigt wird, weiß er noch nicht:
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Kürze soll seine Grünfläche, rund 300 Hektar, einem Hochwasserschutzpolder weichen, der Deich soll rund 10 Meter hoch werden. Die Nutzung der Fläche werde damit eingeschränkt, das Rückhaltebecken werde gebaut, egal was der betroffene Landwirt sagt, beklagt der Kreisobmann Sepp Bodmaier vom Bauernverband Rosenheim:
"Was mir bei der Maßnahme abgeht, das ist ein Gesamtpaket, dass man nicht nur den Landwirten das Hochwasser aufbürdet, sondern dass auch ganz andere Maßnahmen gemacht werden zum Beispiel bei Gewerbegebietsausweisung."
Im Ernstfall müssten Bauern enteignet werden, die sich gegen die Umnutzung ihrer Flächen als Hochwasserschutzgebiete aussprechen, hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer gedroht. Auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat sich dafür ausgesprochen. Der Bauernverband schießt zurück:
Die wachsende Versiegelung der Landschaft, die Ausweisung von Gewerbegebieten in jahrhundertealten Überflutungsflächen und der Verkauf billigen Baulandes in Flussnähe deutschlandweit – dass die Landwirtschaft da auf Überflutungsflächen ausweichen muss, sei da zwangsläufig.
Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner bemüht sich um versöhnliche Worte:
"Ehrlich gesagt kann ich jetzt gewisse nervöse und gereizte Reaktionen nicht nachvollziehen, weil erstens haben wir in unserem Planungsrecht schon seit Langem die Möglichkeit der Enteignung verankert als allerletztes Mittel, denken Sie an den Straßenbau."
Bevor dieser Fall eintritt, sollte laut Brunner zuerst über eine generelle Änderung der kommunalen Bauleitplanung zur Ausweisung von Gewerbeflächen und Bauland nachgedacht werden. Auch ein Flurneuordnungsverfahren zieht er in Betracht.
Statt Enteignung also Tausch von gewässernahen Flächen oder deren Ankauf durch Kommunen. Bei steigenden Bodenpreisen ein lukrativerer Kompromiss, als eine Erhöhung der Entschädigungszahlungen, wie es Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer vorschlägt. So sieht es auch der Bauernverband.
Der Start des Flächenpokers dürfte mangels Flächen jedoch schwierig werden:
Alleine von 1990 bis 2009 hat sich die Grünlandfläche in Deutschland um 875.000 Hektar verringert, kritisiert das Bundesamt für Naturschutz. Darunter sind vor allem Grünlandflächen in fruchtbaren Auengebieten, die seit rund zehn Jahren mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien immer stärker für den Maisanbau für Biogasanlagen genutzt werden und den Gewässern den Platz rauben.
Winfried Lücking, Flussexperte des BUND, verweist auf einen Aktionsplan von 2003, in dem Rückhalteflächen zum Beispiel an der Elbe von rund 35.000 Hektar geplant waren. Nur rund zwei Prozent der versprochenen Flächen wurden seit damals umgesetzt. Das sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.
"Es ist ja so, dass die Rückhalteflächen, die vorgesehen sind, in der Regel umgebaute Flächen sind, das heißt, sie sind überwiegen in der landwirtschaftlichen Nutzung und das heißt, dass die Landwirtschaft der Hauptansprechpartner ist. Die Flächen können weiterhin genutzt werden, aber nur eingeschränkt, eben nicht mehr in diesem vollen Maße als Acker."
Derweil macht sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, für die Einführung eines "Hochwasserschutz-Beschleunigungsgesetzes" stark. "In einem solchen Gesetz sollte klar werden, dass im Zweifel der Hochwasserschutz Vorrang hat", so Landsberg.
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