Wenn die alte klassische Glühbirne zerbrach, nahm man einfach den Besen, fegte die Bruchstücke aufs Kehrblech und entsorgte sie in der Mülltonne. Das sollte man nach Auffassung des Umweltbundesamtes mit einer zerbrochenen Energiesparlampe aber besser nicht tun. Und zwar wegen der Quecksilberdämpfe, die entweichen, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht. Quecksilber gehört zu den giftigen Schwermetallen und schädigt in hohen Konzentrationen Gehirn und Nervensystem. Anlass für die Warnung ist eine Messung, die das Umweltbundesamt beim Fraunhofer Institut durchführen ließ. Die Ergebnisse seien alarmierend, erklärt der Präsident des Amtes, Jochen Flasbarth.
"Konkret haben wir zwei Lampen zerbrechen lassen, und das Ergebnis, das daraus gewonnen wurde, ist, dass der Quecksilbergehalt der Innenraumluft tatsächlich nach dem Zerbrechen in einer Größenordnung liegt, die über dem Vorsorgewert liegt, den das Umweltbundesamt zusammen mit der Innenraumluftkommission beim Umweltbundesamt festgelegt hat."
Der Vorsorgewert liege bei 0,35 Mikrogramm Quecksilber pro Kubikmeter Innenraumluft. Die Messungen hätten ergeben, dass der Richtwert zwanzigfach überschritten wurde, sagt Jochen Flasbarth. Zwar habe es sich zunächst um eine Pilot-Messung gehandelt, aber das Amt werde unverzüglich weitere Messreihen veranlassen.
Schon jetzt ist jedoch für das Umweltbundesamt klar: Der Verbraucher muss wissen, dass er sich einer solch hohen Quecksilberkonzentration nicht aussetzen darf. Christiane Markard, die zuständige Fachbereichleiterin beim Umweltbundesamt rät: Der Verbraucher sollte das Einatmen vermeiden, sofort lüften und dann den Raum erst einmal verlassen.
"Und dass er dann vielleicht nach 10 Minuten, viertel Stunde, dann alleine - Kinder draußen lassen! - alleine mit einer Pappkarte die Reste zusammenschiebt, in ein Schraubglas gibt und vielleicht noch mit ein bisschen feuchtem Haushaltstuch nachreinigt; dann erreicht man eigentlich sehr schnell einen Zustand, wo man keine erhöhten Quecksilbergehalte in der Luft befürchten muss."
Weil Spuren des giftigen Schwermetalles an den Gegenständen haften können, sollte man tunlichst keinen Handfeger und kein Kehrblech benutzen und die Reste auch nicht in die Mülltonne werfen, sondern zum Recyclinghof bringen. Das müsste eigentlich auf einem Beipackzettel stehen, der jeder Glühlampe beiliegt, moniert der Präsident des Umweltbundesamtes. Jochen Flasbarth nennt die Entsorgung ein umständliches Verfahren, das dem Verbraucher eigentlich nicht zuzumuten ist - und kritisiert es als einseitige Verlagerung von Entsorgungs-Pflichten auf den Verbraucher.
"Wir meinen, dass diese Lampen beim Handel jederzeit zurückgegeben werden können müssen; deshalb fordert das Umweltbundesamt, dass es eine flächendeckende Rücknahmemöglichkeit beim Handel gibt; wenn der Handel das nicht freiwillig einführt, dann sind wir der Meinung, dass das auch gesetzlich vorgeschrieben werden muss."
Mittelfristig sind die Hersteller nach Meinung des Umweltbundesamtes aufgefordert, eine Lampentechnik zu entwickeln, von der keine Quecksilberbelastung mehr ausgeht. Kurzfristig fordert Jochen Flasbarth von den europäischen Gremien, den zulässigen Quecksilbergehalt in den Energiesparlampen nicht nur auf 2,5 Milligramm Quecksilber pro Leuchte zu senken, wie die EU es bislang vorhat, sondern nach Möglichkeit noch weiter zu verringern. Und auch die Bruchsicherheit der Energiesparlampen müsse man weiter optimieren.
"Solche Lampen gibt es auch schon: Das sind Energiesparlampen, die eine Ummantelung haben und dann so aussehen, wie das auch bei der alten Glühlampe war; und diese Ummantelung schützt vor dem Bruch, sodass das Quecksilber dann nicht in die Innenraumluft gelangen kann."
In Kinderzimmern, an Sportstätten und überall dort, wo die Energiesparlampen rein theoretisch leichter zu Bruch gehen können als anderswo, sollten die Verbraucher die Leuchtmittel am besten auf konventionelle Art schützen: Mit dem guten alten Lampenschirm nämlich.
"Konkret haben wir zwei Lampen zerbrechen lassen, und das Ergebnis, das daraus gewonnen wurde, ist, dass der Quecksilbergehalt der Innenraumluft tatsächlich nach dem Zerbrechen in einer Größenordnung liegt, die über dem Vorsorgewert liegt, den das Umweltbundesamt zusammen mit der Innenraumluftkommission beim Umweltbundesamt festgelegt hat."
Der Vorsorgewert liege bei 0,35 Mikrogramm Quecksilber pro Kubikmeter Innenraumluft. Die Messungen hätten ergeben, dass der Richtwert zwanzigfach überschritten wurde, sagt Jochen Flasbarth. Zwar habe es sich zunächst um eine Pilot-Messung gehandelt, aber das Amt werde unverzüglich weitere Messreihen veranlassen.
Schon jetzt ist jedoch für das Umweltbundesamt klar: Der Verbraucher muss wissen, dass er sich einer solch hohen Quecksilberkonzentration nicht aussetzen darf. Christiane Markard, die zuständige Fachbereichleiterin beim Umweltbundesamt rät: Der Verbraucher sollte das Einatmen vermeiden, sofort lüften und dann den Raum erst einmal verlassen.
"Und dass er dann vielleicht nach 10 Minuten, viertel Stunde, dann alleine - Kinder draußen lassen! - alleine mit einer Pappkarte die Reste zusammenschiebt, in ein Schraubglas gibt und vielleicht noch mit ein bisschen feuchtem Haushaltstuch nachreinigt; dann erreicht man eigentlich sehr schnell einen Zustand, wo man keine erhöhten Quecksilbergehalte in der Luft befürchten muss."
Weil Spuren des giftigen Schwermetalles an den Gegenständen haften können, sollte man tunlichst keinen Handfeger und kein Kehrblech benutzen und die Reste auch nicht in die Mülltonne werfen, sondern zum Recyclinghof bringen. Das müsste eigentlich auf einem Beipackzettel stehen, der jeder Glühlampe beiliegt, moniert der Präsident des Umweltbundesamtes. Jochen Flasbarth nennt die Entsorgung ein umständliches Verfahren, das dem Verbraucher eigentlich nicht zuzumuten ist - und kritisiert es als einseitige Verlagerung von Entsorgungs-Pflichten auf den Verbraucher.
"Wir meinen, dass diese Lampen beim Handel jederzeit zurückgegeben werden können müssen; deshalb fordert das Umweltbundesamt, dass es eine flächendeckende Rücknahmemöglichkeit beim Handel gibt; wenn der Handel das nicht freiwillig einführt, dann sind wir der Meinung, dass das auch gesetzlich vorgeschrieben werden muss."
Mittelfristig sind die Hersteller nach Meinung des Umweltbundesamtes aufgefordert, eine Lampentechnik zu entwickeln, von der keine Quecksilberbelastung mehr ausgeht. Kurzfristig fordert Jochen Flasbarth von den europäischen Gremien, den zulässigen Quecksilbergehalt in den Energiesparlampen nicht nur auf 2,5 Milligramm Quecksilber pro Leuchte zu senken, wie die EU es bislang vorhat, sondern nach Möglichkeit noch weiter zu verringern. Und auch die Bruchsicherheit der Energiesparlampen müsse man weiter optimieren.
"Solche Lampen gibt es auch schon: Das sind Energiesparlampen, die eine Ummantelung haben und dann so aussehen, wie das auch bei der alten Glühlampe war; und diese Ummantelung schützt vor dem Bruch, sodass das Quecksilber dann nicht in die Innenraumluft gelangen kann."
In Kinderzimmern, an Sportstätten und überall dort, wo die Energiesparlampen rein theoretisch leichter zu Bruch gehen können als anderswo, sollten die Verbraucher die Leuchtmittel am besten auf konventionelle Art schützen: Mit dem guten alten Lampenschirm nämlich.