Wer in eine der drei Pflegestufen eingruppiert worden ist, bekommt zwar Zuschüsse aus der Pflegeversicherung, dennoch werden für einen Heimaufenthalt mindestens tausend bis zweitausend Euro Zuzahlung fällig. Wenn Eltern das nicht aufbringen können, springt zunächst das Sozialamt ein. Es verlangt das Geld aber anschließend von den Kindern zurück. Wie weit darf das Amt dabei gehen?
Müssen Eltern ihren gesamten Besitz für das Heim einsetzen? Kann das Sozialamt fordern, Schenkungen der Eltern an die Kinder rückgängig zu machen? Darüber diskutiert Susanne Kuhlmann mit Studiogästen im Marktplatz.
Studiogäste heute waren:
Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Bonn
Martin Wahlers, Rechtsanwalt, Darmstadt, Autor des Ratgebers "Elternunterhalt"
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Müssen Eltern ihren gesamten Besitz für das Heim einsetzen? Kann das Sozialamt fordern, Schenkungen der Eltern an die Kinder rückgängig zu machen? Darüber diskutiert Susanne Kuhlmann mit Studiogästen im Marktplatz.
Studiogäste heute waren:
Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Bonn
Martin Wahlers, Rechtsanwalt, Darmstadt, Autor des Ratgebers "Elternunterhalt"
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen