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Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

Nicht nur Eltern gegenüber Kindern, auch Kinder gegenüber Eltern sind unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Zum Beispiel, wenn Mutter oder Vater in einem Alten- oder Pflegeheim leben, aber zu wenig Einkommen oder Vermögen haben, um die monatlichen Kosten zu tragen.

Am Mikrofon: Susanne Kuhlmann | 26.09.2013
    Wer in eine der drei Pflegestufen eingruppiert worden ist, bekommt zwar Zuschüsse aus der Pflegeversicherung, dennoch werden für einen Heimaufenthalt mindestens tausend bis zweitausend Euro Zuzahlung fällig. Wenn Eltern das nicht aufbringen können, springt zunächst das Sozialamt ein. Es verlangt das Geld aber anschließend von den Kindern zurück. Wie weit darf das Amt dabei gehen?

    Müssen Eltern ihren gesamten Besitz für das Heim einsetzen? Kann das Sozialamt fordern, Schenkungen der Eltern an die Kinder rückgängig zu machen? Darüber diskutiert Susanne Kuhlmann mit Studiogästen im Marktplatz.

    Studiogäste heute waren:

    Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Bonn

    Martin Wahlers, Rechtsanwalt, Darmstadt, Autor des Ratgebers "Elternunterhalt"
    der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen