Die Wurzel des Problems ist bekannt: Immer noch ist es Gang und Gäbe, dass Alleinerziehende, meist die Mütter, vom Vater keinen Cent Kindesunterhalt bekommen. Rund ein Drittel der – bleiben wir der Einfachheit halber bei – Frauen bekam nach dem letzten Bericht des Bundesfamilienministeriums zu wenig, meist gar nichts für das gemeinsame Kind.
Dabei gibt es – neue Väter hin oder her – immer noch den Typ Rabenvater, wie ihn Christa Bichsel aus ihrer Praxis der Trennungsberatung bei der Karlsruher Caritas beschreibt.
Nennen wir eine Frau Sonja. Diese Sonja hat ein fünfjähriges Kind, und der leibliche Vater von diesem Kind, der war total unzuverlässig. Es gab Kontakte, Termine beim Jugendamt, er wird angeschrieben, aber er entzieht sich dem Ganzem immer wieder. Und ganz sicher ist Alkohol im Spiel. Und es ist sicher ein Mensch, der in seiner Reife es nicht schafft, die Verantwortung für dieses Kind zu übernehmen.
Aber oft ist die Ursache nicht Desinteresse. Das Geld reicht trotz aller Bemühungen nicht. Die Arbeitslosenquote unter Unterhaltspflichtigen liegt bei 11 Prozent. Und viele Familien lebten schon vor der Trennung am Existenzminimum. Danach verschlimmert sich die Situation.
Es sind zwei Wohnungen nötig. Und vor allen Dingen, wenn ich schon in einer Wohnung gelebt habe, die relativ preisgünstig war, und muss jetzt auf dem Wohnungsmarkt eine neue suchen, ist da schon ein riesen Preissprung dabei. Dann kommen natürlich Kosten der Lebensführung neu hinzu. Weil, wenn Kinder da sind, dann leben die Kinder bei einem Elternteil in der Regel, beim anderen haben sie , wenn es gut läuft einen großzügigen Umgang, aber schon allein das Hin- und Herpendeln kostet mehr. Dann nehme ich oft wahr, dass Kinder, die dann den Elternteil, bei dem sie nicht leben, besuchen, dass die dort im Grunde immer so ein zusätzliches Bonbon kriegen. Weil Eltern, die die Kinder nicht dauernd um sich haben, die möchten gerne verwöhnen.
Wo immer das Geld für den Nachwuchs fehlt, da springt die öffentliche Hand ein: Mit dem so genannten Unterhaltsvorschuss. Der ist kümmerlich genug: Mit 188 bis 228 Euro im Monat müssen Jungen und Mädchen auskommen. Und auch das höchstens sechs Jahre lang. Wenn das Kind erst einmal seinen zwölften Geburtstag feiert, ist in jedem Fall Schluss, dann bleibt nur die Sozialhilfe. Die zeitliche Begrenzung bringt es mit sich, dass nur jedes zehnte Trennungskind Geld vom Jugendamt bekommt.
Aber kümmerlich oder nicht: Für den Staat summieren sich diese kleinen Zahlungen zu beachtlichen Gesamtausgaben. In der Stadt Karlsruhe zum Beispiel zu über 2 Millionen Euro jährlich. Bundesweit waren es im vergangenen Jahr 680 Millionen Euro. Der Begriff Unterhaltsvorschuss drückt dabei meist nicht viel mehr als Wunschdenken aus. Denn die unterhaltspflichtigen Väter oder Mütter müssen das vorgestreckte Geld zwar theoretisch tatsächlich zurückzahlen. Meist kommt es aber dazu nicht. Nur jeder fünfte Euro fließt zurück.
Das ist der Punkt, an dem jetzt die neuen Modelle zum Einsatz kommen. Dabei geht es darum, die Unterhaltspflichtigen aufzuspüren und zur Kasse zu bitten. In etwa so, wie es die Sachbearbeiterin im Jugendamt Petra Stojic für Karlsruhe beschreibt, sieht es in allen Städten und Landkreisen aus.
Die Gruppe derer, wo man einfach nichts nachweisen kann, die liegt bestimmt bei 30 Prozent. Die restlichen 70 Prozent sind dann die Fälle, wo Sozialhilfe bekommen, da können wir nichts machen, Arbeitslosenhilfe bekommen, oder wo halt wirklich nur einen geringen Betrag zahlen können aufgrund der Verschuldung oder der ganzen Lebensumstände. Aber ich denke schon 30 Prozent, die Fälle, wo man einfach nicht rankommt, weil man einfach nichts nachweisen kann. Die leben von irgendwas und ich weiß einfach nicht von was.
Jedem Dritten also laufen die Behörden hinterher. Die einen versuchen es mit rigorosen Strafdrohungen, die anderen setzen auf Gespräche mit dem Vater, wieder andere arbeiten an der Motivation ihrer Mitarbeiter. Und dort liegt auch schon der erste große Unterschied: Im Anreiz für die Kämmerer, ihre Kassen zu füllen. Denn die Städte und Landkreise zahlen den Unterhaltsvorschuss zwar aus und treiben ihn ein, aber nicht alle müssen auch dafür gerade stehen. Das Geld kommt zu einem Drittel vom Bund, zu zwei Dritteln vom Land. Nur in manchen Bundesländern wälzt das Land einen Teil seiner Ausgaben auf die Kommunen ab. In Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel fordern die Jugendämter dagegen das Geld gar nicht für sich ein. Keine Einkünfte, keine Vorschuss-Ausgaben für Städte und Kreise, natürlich aber Verwaltungskosten. Für die Stadt Karlsruhe sagt ihr Jugendamtsleiter Hans-Ulrich Graf deshalb:
Es ist zwar statistisch schön, wenn man ganz oben steht, aber davon haben wir nichts. Das ist eine Imageverbesserung, die kaum jemand zur Kenntnis nimmt, da gibt’s größerer Werte, die man sich ans Revers heftet.
Trotzdem liegt Karlsruhe mit 30 Prozent rückfließendem Unterhaltsvorschuss recht weit oben, und auch der Muster-Landkreis Mosbach, der in manchen Jahren fast jeden zweiten Euro eingetrieben hat, liegt im Ländle. Bayern ist als ganzes Land Spitzenreiter mit durchschnittlich ganzen 35 Prozent. Solche%angaben lassen natürlich nur begrenzt Rückschlüsse auf den Eifer der Behörden zu, denn die Voraussetzungen sind denkbar unterschiedlich. Auf dem Land ist die Quote besser als in der Stadt, je höher die Arbeitslosigkeit, desto weniger gibt es zu holen, und das gleiche gilt da, wo viele Studenten wohnen.
Manche Länder bürden ihren Jugendämtern einen Teil der Ausgaben auf – und auch dieses Konzept funktioniert. Im Saarland müssen die ohnehin gebeutelten Städte und Landkreise seit drei Jahren ein sechstel aus eigener Tasche bezahlen, dafür dürfen sie aber all das behalten, was sie fürs Land eintreiben, so lange, bis sie ihre Ausgaben eingefahren haben. Prompt verbesserte sich die Quote schon im ersten Jahr um vier Prozent, Tendenz steigend. Dafür kann es genügen, dass mehr und besser geschulte Mitarbeiter auf die Fährte gesetzt werden. Denn nicht immer liegt die Sache so einfach, wie sie die Karlsruherin Petra Stojic beschreibt.
Wenn jemand sagt, er kann nicht zahlen, das sagen natürlich immer alle, ist ja schnell gesagt, muss er uns natürlich nachweisen, von was er lebt. Jetzt gehe ich mal von demjenigen aus, der eine feste Arbeitsstelle hat, sagt aber, ich verdiene nur 1000 Euro, ich kann nicht zahlen. Dann wird das rigoros runtergerechnet, viele wundern sich dann und sind entsetzt, dass sie doch zahlen können. Weil der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen liegt halt derzeit bei lediglich 840 Euro. Was natürlich sehr wenig ist. Dies ist ein relativ leichter Fall, weil da habe ich es einfach schwarz auf weiß, und wenn es nicht funktioniert, dann gehe ich in die Klage bis hin zur Pfändung dann.
Für andere Fälle braucht es Geduld, Mühe und das heißt: eine dicke Personaldecke.
Dabei lohnt es sich aber, gleich viel Zeit zu investieren, das sagt auch die Sachgebietsleiterin für den Unterhalt im Leipziger Jugendamt Eva-Maria Scharmann.
Es ist einfach einfacher, eine Akte im ersten halben Jahr zu klären. Und nicht, sagen wir mal, das ist jetzt ein ganz dummes Beispiel, sechs Jahre lang zu zahlen und dann dem Vater eine hohe Rechnung präsentieren, die er dann erst mal überhaupt nicht zahlen kann. Ich meine, ihm wird das vorher immer schon mitgeteilt, aber einem Vater wird es dann erst bewusst, wenn er sozusagen die Forderungsaufstellung von uns bekommt. Und dann hat er Riesensummen, und dann soll er den laufenden Unterhalt zahlen, wenn’s geht, und da ist es eben immer günstiger, wenn man eher mehr Zeit am Anfang eines Falles investiert, damit der Fall nicht ein Endlosfall wird.
So dumm ist das Beispiel allerdings gar nicht. Noch vor wenigen Jahren hatte der Rechnungshof in Baden-Württemberg gerade diese Praxis kritisiert: Erst wurde jahrelang gezahlt, dann am Stück eine nicht mehr eintreibbare Rechnung präsentiert.
Aber oft steckt mehr Arbeit dahinter. Um untergetauchte Eltern oder versteckte Gelder zu suchen, haben die Behörden in den letzten Jahren verschiedene Privilegien bekommen. Sie können Auskunft verlangen vom Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg, von Krankenkassen, von Versicherungen. Und fährt der säumige Vater trotz behaupteter Finanznot teure Autos, sagt Petra Stojic,
Dann gibt’s die Möglichkeit beim Bundesamt für Finanzen, einfach mal zu schauen, laufen da irgendwelche Freibeträge, dann kommt man natürlich ein bisschen an die Banken ran, weil wenn er bei der Sparkasse in München ist, und ich hier in Karlsruhe sitze: Ich kann nicht alle Banken in ganz Deutschland anschreiben, ob da jemand ein Konto hat. Also dieses Bundesamt für Finanzen ist eine neue Möglichkeit, die uns eröffnet wurde....
Für solche Detektivspiele brauchen die Jugendamtsmitarbeiter auch das Handwerkszeug, um verschleierte Gelder zu erkennen.
Wir haben ja die Möglichkeit an so Schulungen teilzunehmen, wie ermittelt man den Gewinn / Verlust. Oder sieht das Einkommen des Selbstständigen. Natürlich nicht so qualifiziert wie ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonst jemand vom Finanzamt.
Hier setzt Hamburg an, mit einer ganz anderen Radikallösung. Seit einem Jahr werden die schwierigen Fälle gleich an Fachleute übergeben. Wer nicht auf erste Anforderung zahlt oder glaubhaft klar macht, dass er das nicht kann, dessen Akte wandert nach vier Wochen Bedenkzeit zu einem Anwalt. Helmut Eidenmüller, Referent in der Behörde für Soziales und Familie, glaubt, dass der Private dem Jugendamt überlegen ist:
Ein Anwalt ist schneller in der Lage, zu reagieren auf Individualitäten des Unterhaltsschuldners. Das heißt, eine Verwaltung, die mehrere Funktionen wahrnehmen muss, die wie in Hamburg die Leistung erbringen soll und heranziehen soll, ist nicht in der Lage in dem Umfang zügig dran zu bleiben wie ein Anwalt, der nur darauf spezialisiert ist, für bestimmte Fälle, die wir ihm übertragen, die Unterhaltsschuldner zu kontaktieren und konsequent dran zu bleiben.
Hamburg hatte allen Grund, an seinem Konzept zu arbeiten. Denn mit Quoten zwischen sieben und 12 Prozent eingetriebener Vorschussgelder in den letzten Jahren lag der Stadtstaat recht weit hinten im Bundesvergleich. Die neue Extremkur klingt erst einmal einleuchtend, so sehr, dass auch Baden-Württemberg mit der Anwalts-Lösung liebäugelt. In Hamburg setzt man außerdem auf einen doppelten Vorteil für die Finanzierung. Denn nur, wenn der Anwalt nicht weiterkommt, bezahlt ihn der Stadtstaat.
In den Fällen, wo eine Leistung dann erbracht wird, wo also auch Geld fließt, holt sich der Anwalt die Gebühren vom Unterhaltsschuldner selbst. Und das ist auch ein Aspekt, dass dies, wenn es sich herumspricht sozusagen die Motivation der Unterhaltsschuldner erhöht, sich gleich beim Jugendamt zu melden beziehungsweise auch dort sehr offen zu sein mit seinen Möglichkeiten.
So logisch das erst einmal klingt, so wenig zeichnet sich bisher ein Erfolg ab. Im Juli sollten die Ergebnisse des Pilotprojekts veröffentlicht werden. Die Zahlen waren aber so schlecht, dass der Stadtstaat das Projekt noch einmal verlängerte. Das könnte daran liegen, dass man mit anwaltlichem Druck gerade solche häufigen und schwierigen Fälle nicht in den Griff bekommt, wie sie Petra Stojic nicht nur für Karlsruhe darstellt.
Derjenige, der sagt: Ich mache nichts, ich habe nichts, ich arbeite nichts, ich lebe von Freunden und sonstigen, das ist natürlich der schwierigste Fall. Da muss man dann wirklich auch immer gucken auf die Moralschiene, darauf hinzuwirken, dass doch bezahlt wird, natürlich auch Strafanzeige androhen, dann halt auch mal immer wieder pfänden und sonstiges. Aber es ist ganz klar, jemand, der nichts hat, kann auch nichts verlieren, an den kommen wir einfach schlecht dran.
Das sind die Fälle, in denen sich das Konzept der Stadt Leipzig besonders bewährt. Auch in Sachsen haben Städte und Landkreise ein finanzielles Eigeninteresse, jeder dritte Euro kommt hier aus der Kommunalkasse.
Wir haben das jetzt einfach unseren ganzheitlichen Ansatz genannt. Wir versuchen, so früh wie möglich den Unterhaltsverpflichteten mit ins Boot zu bekommen. Das heißt, sobald die Mutter hier den Antrag gestellt hat, versuchen wir Kontakt mit dem – ich sage jetzt wieder Vater, Kindesvater, weil es meistens auch die Väter sind – Vater aufzunehmen. Und bieten ihm ein Gespräch hier bei uns im Büro an. Und diese Mühe, die wir uns damit machen, zahlt sich dann aber so aus, dass vielen Vätern, dann wirklich manchmal zum ersten Mal klar wird, dass es ja ihre Kinder sind und nicht die Kinder des Staates sozusagen, und sie dafür verantwortlich sind, dass ihr Kind, ja, seinen Unterhalt erhält.
In ihrer Jugendamts-Abteilung mit dem Spitznamen "SoKo Papa" wollen die Beamten der verbreiteten Entfremdung entgegenwirken, die Eva-Maria Scharmann an sich gut nachvollziehen kann:
Es ist wirklich so, dass Väter, die vielleicht auch keinen Kontakt mit ihrem Kind haben, also das Umgangsrecht aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen - ob es an ihnen liegt oder an der Mutter, sei jetzt dahingestellt -, gar keine Beziehung, oder wir stellen es fest, mehr zu ihrem Kind haben. Und somit, je weiter man entfernt ist, umso weniger Verantwortung glaubt man zu haben.
Dieser Appell an die Verantwortung ist geradezu das Gegenteil des Hamburger Modells, allerdings sieht Helmut Eidenmüller die trockenere Arbeitsweise des Anwalts nicht als Nachteil an, im Gegenteil.
Man ist als Jugendamt nie frei davon, dass man den Vater als Partner der Familie erhalten muss. Und insofern wird an der Stelle sicherlich auch ein Heranziehender, der gleichzeitig eine Unterhaltsvorschussleistung erbringt, auf partnerschaftlicher Ebene versuchen, mit dem Vater eine Verständigung zu erzielen. Das ist eine Kopfsache auch. Einer, der spezialisiert ist, dem also nicht sozusagen die Aufgabe zu Teil ist, eine Begünstigung für jemand zu erbringen, sondern sich darauf konzentrieren muss, an den Unterhaltsschuldner heranzutreten, der ist da frei.
Die einfühlsamere Leipziger Lösung hatte bisher Erfolg. Seit 1999 schnellte die Rückforderungs-Quote von 3 auf 17 Prozent. Was natürlich nicht nur daran liegt, dass die Sachbearbeiter ans Gewissen appellieren. Vor allem setzen sie den Vätern ausführlich auseinander, was ihre Pflichten sind. Sich intensiv um Arbeit zu bemühen zum Beispiel. Dazu gehört auch
Dass diese Bewerbungen uns gezeigt werden, aber an sich, was noch viel wichtiger ist, dann die Bewerbungsabsagen. Denn bewerben kann ich mich ja auch blind, oder ich kann Schreiben formulieren und die liegen dann zu Hause bei mir in der Schublade, ich schick’ sie nie ab. Sondern wir brauchen dann schon eine schriftliche Absage.
Die Beamten schauen sich jeden Fall genau an. Und sagen dann auch manchem Vater oder mancher Mutter, dass sie es auch mit schlechter angesehenen und bezahlten Arbeiten versuchen müssen, dass auch manchmal eine dreißig-Stunden-Woche nicht genügt.
Auch ein Zusatzjob, weil er nur 30 Stunden hat, ob das nun Zeitungsverteilen ist am frühen Morgen, oder irgendwo Regale auffüllen, das hört sich jetzt zwar hart an, aber das würde reichen, damit sein Kind erst mal das Minimum an Unterhaltsvorschuss hat.
Diese harte Haltung entspricht dem Unterhaltsrecht. Eva-Maria Scharmann versucht das den Eltern so zu vermitteln:
Sie müssen ja auch immer bedenken: Eine Komplettfamilie, die müssen nicht verheiratet sein, aber zusammen leben. Wenn dort der Vater weniger verdient, wird er auch alles tun, um mehr zu verdienen, damit es seinen Kindern, die nun keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, besser geht.
Die Mischung aus Motivation und Druck funktioniert, auch außerhalb Leipzigs. Im Kreis Mosbach, mit bundesweit wohl einmaligen Quoten zwischen vierzig und fünfzig Prozent, zeigt sich besonders auffällig, wie viel der Erfolg der Behördenarbeit vom Engagement einzelner Personen abhängt. Eine gelernte Rechtspflegerin hat hier die verschiedenen Behörden überzeugt, gemeinsam gegen die Flucht vor dem Unterhalt vorzugehen. Die unterhaltsrechtlich versierten Jugendamtsmitarbeiter und die Strafrechtsexperten am Gericht und in der Staatsanwaltschaft schulen sich regelmäßig gegenseitig. Und nach ersten Zweifeln sind die Juristen inzwischen auch mit Strafprozessen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht schnell bei der Hand. Spätestens nach sechs Monaten wird angezeigt.
In der Praxis kann es zweischneidig sein, Strafanzeige zu erstatten glaubt Baden-Württembergs Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck, der das Thema Unterhaltsvorschuss noch aus ihrer Praxis als Familienrechtsanwältin am Herzen liegt.
Es gibt natürlich auch das Gegenargument zu sagen, gut, eigentlich müsste der Staat ja dann eine Geldstrafe verlangen. Und bevor das dann eben an den Staat bezahlt wird, wäre es ja sinnvoll, der würde Unterhalt zahlen an seine Frau und seine Kinder. Von daher wird es von vielen auch sehr ungern gemacht. Man macht es eigentlich in den Fällen besonderer Hartnäckigkeit, ansonsten sollte man schon zivilrechtlich versuchen, das einzutreiben.
In Mosbach allerdings hat die strenge Methode Erfolg: Achtzig Prozent der Unterhaltspflichtigen lassen sich von der Strafanzeige zur Zahlung bewegen. Dort und auch in Leipzig glauben die Sachbearbeiter, dass ihre Methoden nicht nur dem Staat nützen, sondern auch Mutter und Kind. Denn die haben ja oft Anspruch auf mehr als nur den kümmerlichen Vorschuss, und im besten Fall wirkt der Druck oder der Appell an das Verantwortungsgefühl auch dann noch nach, wenn das Recht zum Vorschuss längst ausgelaufen ist.
Manchmal aber verlieren die Behörden die Betroffenen, um die es geht, auch aus dem Blick. Auch bei der gerichtlichen Eintreibung hat sich mancherorts eine Praxis eingeschleift, die den Konflikt in der Familie verstärkt. In Bremen etwa klagen die Behörden nicht selbst ein, was sie vorgeschossen haben, sondern geben den Anspruch an Mutter und Kind zurück. Statt der Kommune muss dann also die Mutter klagen. Der finanzielle Vorteil für die Stadt scheint erst einmal auf der Hand zu liegen. Denn, sagt die Familienrichterin Sabine Heinke,
Das bedeutet, dass die Stadt nicht selber Prozessagenten sozusagen oder eine Rechtsabteilung größeren Ausmaßes unterhalten muss, sondern dass die Kosten über Prozesskostenhilfe laufen, weil dann die Mutter natürlich einen Anwalt beauftragt, das läuft dann über den Justizhaushalt, das ist Ländersache. Und deswegen wälzen die Kommunen das vielleicht ganz gerne auf die Justiz ab.
Auf die Art und Weise ist Streit vorprogrammiert.
Für die Frau bedeutet das natürlich, dass sie sich mit ihrem Mann auseinandersetzen muss. Dass sie sich auch einiges Unschöne anhören muss. Weil zumindest ihr eigener Unterhaltsanspruch ja immer unter dem Vorbehalt steht, dass sie auch zölibatär lebt. Und dann sagt der Mann natürlich, ja sie hat einen Freund oder so. Dann sieht es schon mal schlecht aus mit ihrem Unterhaltsanspruch, da muss ich als Familienrichterin Beweis erheben, ob sie nun mit dem Neuen zusammenlebt und seit wann.
Und ohnehin, glaubt Sabine Heinke, rechnet es sich nicht für die Stadt, wenn sie die Mutter in den Prozess schickt. Denn die hat oft gar kein Interesse daran, dass ihr Exmann den Vorschuss zurückzahlt. Sei es aus emotionalen Gründen, sei es, weil er noch gemeinsame Eheschulden abzahlt.
Auch wenn der Schlüssel zum Erfolg also nicht in solchen Kunstgriffen liegen mag: Die Suche nach den schwarzen Schafen lohnt sich für Länder oder Städte. Auch wenn es bei jedem Modell dabei bleiben wird: Der große Teil der Vorschüsse muss wegen echter Armut gezahlt werden, und fließt deshalb auch nicht zurück.
Die Leute können einfach von dem Einkommen, das sie erzielen, den Konsum, den sie leisten sollen in dieser Gesellschaft nicht finanzieren, so ist es einfach. Und da sind viele einfach vollständig überschuldet. Ich denke, da ist rechtspolitisch nichts zu machen. Das Problem liegt eben daran, dass die Menschen mit ihrem Geld nicht zurande kommen.