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Werden Beamtenpensionen zu einer Zeitbombe für die öffentlichen Kassen?

Im vergangenen Herbst schlug der damalige nordrhein-westfälische Finanzminister Peer Steinbrück Alarm. Im Blick hatte er die Beamten – genauer: ihre Altersversorgung. Wenn man in den nächsten Jahren im System der Pensionen nicht spürbar umsteuere, so der SPD-Politiker, dann werde sein Land in wenigen Jahrzehnten allein dafür den Etat plündern müssen. Eine Warnung, mit der Steinbrück nicht alleine steht. Auch Prof. Winfried Fuest, Finanzexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft, malt ein finsteres Szenario.

Michael Kuhlmann |
    Es gibt Bundesländer, in denen man prognostizieren kann, wenn es so weiterginge, dann erreicht man zwischen 2030 und 2040 einen Zeitpunkt, wo man sämtliche Steuereinnahmen benötigen würde, nur um die Personalausgaben, also die Pensionen und die Zinsen zu bezahlen - das sind Rechenspiele, aber alle Experten sagen voraus, daß es hier doch zu einer Explosion der Pensionsausgaben kommt.

    Nicht nur Rentner, auch Pensionäre und ihre Hinterbliebenen leben immer länger. Gleichzeitig wird ihre Zahl in den nächsten 20 Jahren in die Höhe schießen: von heute knapp 900.000 auf dann 1,3 Millionen.

    Ein Problem für den Bund, auch für die Kommunen, besonders aber für die 16 Länder. Sie haben gerade in den 70er Jahren ihren Personalstamm erweitert: sie stellten viele junge Lehrer ein, um die geburtenstarken Jahrgänge zu betreuen, und sie rekrutierten Polizeibeamte im Interesse der inneren Sicherheit.

    Diese Generation wird in den nächsten 15 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Fachleute sprechen unverhohlen von einem "Versorgungsberg", denn die Pensionsausgaben bei Bund, Ländern und Gemeinden werden sich in den kommenden 25 Jahren verdreifachen - auf fast 60 Milliarden Euro im Jahr. Nach 2030 könnten es sogar mehr als 80 Milliarden werden.

    Die rot-grüne Bundesregierung hat bereits auf das Problem reagiert. Mit ihrem "Versorgungsänderungsgesetz 2001" orientierte sie sich an der gleichzeitig eingeführten Riester-Rente: gleiches Recht für alle, wie der innenpolitische Experte der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz betont.

    Auch Beamte sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Und ich bin strikt dagegen, daß man sich sozusagen eine Gruppe von Menschen herausnimmt, die arbeiten, und denen dann Sonderopfer zumutet. Also insofern denke ich, müssen wir schon mit der Beamtenschaft im Gleitzug der sozialpolitischen Entwicklung in unserem Land bleiben.

    Der wichtigste Punkt der Reform: in den nächsten acht Jahren soll der Pensionssatz langsam aber stetig sinken. Von zuletzt 75 Prozent des letzten Arbeitsgehalts auf dann knapp 72 Prozent. Bund, Länder und Gemeinden wollen damit in den Jahren bis 2010 gut 6 Milliarden Euro sparen. Blieben dann freilich immer noch jährliche Ausgaben von 34 Milliarden. Der Wirtschaftswissenschaftler Professor Meinhard Miegel vom Institut für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn beurteilt das rot-grüne Reformgesetz denn auch zurückhaltend.

    Diese Maßnahme hat vor allem zwei Funktionen: Zum einen ist sie ein Signal. Sie zeigt nämlich, daß das bisherige Konzept der Versorgung im Öffentlichen Dienst nicht aufgeht, daß etwas unternommen werden muß, das zweite Signal, das von dieser Maßnahme ausgeht, ist, daß das mit Sicherheit nicht ausreicht; sondern man gibt nur einen Fingerzeig, in welcher Richtung sich das alles bewegen muß, ich gehe davon aus, daß diesem ersten Änderungsgesetz weitere folgen werden und die Einschnitte tiefer werden müssen.

    Gleich in zweierlei Hinsicht sieht Miegel noch Möglichkeiten. Die Pensionen seien relativ hoch, und die aktiven Staatsdiener könnten - mehr als bisher - zur Altersversorung beitragen. In beiden Richtungen hat die Politik Versuche unternommen. Während die jetzige Bundesregierung die Pensionen absenkt, nahm die schwarz-gelbe Vorgängerregierung die jüngere Beamtengeneration in die Pflicht. Max Stadler, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

    Die Idee bestand darin, daß man bei jeder Tariferhöhung 0,2 Prozentpunkte einbehält, in eine Rücklage führt, um dann in den Zeiten, wo die Versorgungsansprüche sehr hoch sind, weil viele Beamte in den Ruhestand gehen, damit diese Spitze sozusagen abdecken kann. Dies war ein notwendiger, für die Beamten auch zumutbarer Einschnitt, und nach den Berechnungen, die damals angestellt worden sind, ist dies auch eine ausreichende Vorsorgemaßnahme.

    Damit sollten bis zum Jahre 2013 gut 30 Milliarden Euro zusammenkommen. Die rot-grüne Reform allerdings hat diese Maßnahme nun erst einmal bis 2010 ausgesetzt. 0,2 Prozent weniger Tariferhöhung plus sinkende Pensionen - das sei den Beamten nicht zuzumuten, so die Gesetzesbegründung.

    Nominal weniger Geld im Monat soll es für den einzelnen Pensionär allerdings nicht geben - nur die jährlichen Steigerungen fallen magerer aus. Eine verheiratete Grundschullehrerin in Bayern, die im letzten Jahr 2.450 Euro Monatspension erhielt, bekäme bei 2 Prozent jährlicher Steigerung in acht Jahren 2.750 Euro. Ohne das jüngste Reformgesetz wären es gut 120 Euro mehr gewesen. Für einen verheirateten Amtsinspektor stiege der Satz von 1.940 auf knapp 2.200 Euro - ihn kostet die Reform monatlich knapp 100 Euro.

    Diese Lücke können die Beamten nun freilich mit privater Vorsorge schließen. Staatliche Förderung nach dem Riester-Modell inklusive. Winfried Fuest hält dieses Entgegenkommen für übertrieben.

    Ich weiß nicht, ob es eine gute Überlegung war, hier im öffentlichen Dienst auch diese Elemente der Riester-Rente einzubeziehen, ich glaube, daß das Versorgungsniveau so gut ist, daß den Beamten längerfristig auch eine größere Eigenbeteiligung am Aufbau der eigenen Vorsorge zuzumuten ist.

    Ähnlich sieht es Fuests Kollege Meinhard Miegel. Auch mit einem Satz von knapp 72 Prozent werde es den Pensionären noch gutgehen, verglichen mit den Rentnern.

    Haupteinkommensbezieher, die heute in die Rentenphase eintreten, haben einen Versorgungsanspruch im Schnitt von 59 Prozent ihrer letzten Einkommen. Und da man davon ausgehen muß, daß das Versorgungsniveau im privatwirtschaftlichen Bereich in den kommenden 30 Jahren auf ungefähr 50% der letzten Nettoarbeitseinkommen sinken wird, dann wird eine Lücke von 22, 23% gegenüber den Beamten zu füllen sein,"

    Und die müssten sich dann schon gefallen lassen, daß man über tiefere Einschnitte nachdenke. Ab einem gewissen Punkt freilich kollidieren solche Vorstöße mit ehernen Prinzipien des Pensionssystems. Seit Jahrhunderten sind die deutschen Beamten Staatsdiener im wahrsten Sinne: sie verschreiben sich mit ihrer Arbeitskraft dem Gemeinwesen, umgekehrt sind sie bis an ihr Lebensende rundum abgesichert. Wenn man nun die Pensionen immer weiter zusammenstreicht, dann - so die Kritiker - dann sei es mit der Rundumversorgung bald vorbei. So sieht es vor allem der Deutsche Beamtenbund. Meinhard Miegel macht dennoch bereits einen Trend aus.

    Das ist der Trend hin zu einer Grundversorgung gerade auch im öffentlichen Dienst, und was darüber hinausgeht, das wird im öffentlichen Dienst wahrscheinlich langsamer abgebaut werden als in den übrigen Bereichen der Wirtschaft, aber auch da werden Einschnitte kommen, die eben dazu führen, dass sich auch die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes darauf einstellen müssen, verstärkt privat vorsorgen zu müssen.

    Und das könnte heißen: Privatvorsorge ohne Riester-Beihilfe. Vor allzu tiefen Einschnitten schreckt die Politik allerdings bislang zurück. Schon weil ihr rechtlich die Hände gebunden sind: per Verfassung steht der Staat in der Pflicht, seine Beamten und Pensionäre angemessen zu bezahlen. Und an diesem Grundsatz wird auch in absehbarer Zeit niemand rütteln. Erfolg versprechen könnten immerhin Reformen im Detail. Bislang allerdings ging der Gesetzgeber vergleichsweise zögerlich zu Werke.

    Zum Beispiel beim Thema Frühpensionierung. Im Schnitt gehen Staatsdiener heute ähnlich wie Rentner mit 59 Jahren in den Ruhestand. Ursache Nummer eins: Fast die Hälfte aller Pensionierten überhaupt wird vor der Zeit dienstunfähig. Mental ausgebrannte Lehrer sind nur das bekannteste Beispiel. Bis vor kurzem gab es die Möglichkeit, solche Beamte - soweit es ihnen noch zuzumuten war -, in Teilzeit weiterzubeschäftigen. Für Max Stadler von der FDP war das ein praktikabler Ansatz. Denn:

    Wenn jemand gesundheitlich angeschlagen ist, aber noch nicht dienstunfähig, dann ist es eben oft noch sehr wohl möglich, noch Teilzeitdienst zu leisten, dann hat man sofort die Folgeerscheinung, daß es nicht so viele Frühpensionierungen gibt. Und leider überlegt man ja heute allenthalben, die Altersteilzeit wieder aufzuheben, man wird dann sehen, daß sofort die Zahl der Frühpensionierungen wieder steigen wird, aus dem Grund bin ich sehr kritisch demgegenüber, daß diese damalige Reformmaßnahme jetzt wieder einkassiert werden soll.

    Aber noch eine zweite Gruppe von Frühpensionären bereitet den Fachleuten Kopfschmerzen. Knapp ein Fünftel geht auf eigenen Entschluss vorzeitig in den Ruhestand. Das war früher ab 62 möglich, heute geht es immerhin noch ab 63. Diesen Kostenfaktor sieht auch der innenpolitische Experte der CDU-Fraktion Clemens Binninger.

    Da haben wir aber glaube ich schon mit den Abschlägen, die sehr finanziell schmerzhaft sind für den Einzelnen, einen vernünftigen Weg gefunden, daß wer eben früher in Pension geht, pro Jahr bis zu 3,6% Reduzierung hinnehmen muß, in der Summe bis 10.8%, und das wird schon dazu beitragen, daß der Anreiz zur Frühpensionierung deutlich zurückgeht.

    In der Tat sind seither mehr Beamte bereit, bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten als zuvor. Dennoch muß sich der Gesetzgeber fragen lassen, wieso er die Frühpensionierung auf Antrag nicht gleich komplett abgeschafft hat - hier geht es schließlich nicht um die ausgebrannten, sondern um die noch voll belastbaren Staatsdiener.

    Sparpotential sehen Kritiker noch an anderer Stelle. Etwa bei der Beihilfe für Kosten ärztlicher Behandlungen. Aktive Beamte bekommen die zur Hälfte ersetzt, Ruheständler aber zu 70 Prozent. Andererseits ist das gerade ein Zugeständnis an die schlechter bezahlten niederen Beamten: Sobald man nämlich den 70-Prozent-Satz absenkt, könnten viele die ergänzende Krankenversicherung kaum noch bezahlen.

    Ähnlich unverrückbar stehen die Positionen, sobald es um das Ausmaß der monatlichen Versorgung selbst geht. Pensionen orientieren sich an der Höhe des letzten, des höchsten Aktivgehalts - anders als bei der Rentenversicherung, wo nur der Durchschnittslohn aus 45 Arbeitsjahren zählt. Also ein klarer Vorsprung für die Beamten. Das sei aber nicht zuendegedacht, halten die Verteidiger des Bestehenden dagegen. Erhard Geyer, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes.

    Ich muss darauf hinweisen, dass bei Beamten ja die gesamte aktive Zeit hinsichtlich der Gehaltsfindung entsprechend berücksichtigt, dass später eine Versorgung zu zahlen ist, das heißt, in der aktiven Zeit sind die Gehälter entsprechend niedriger, und es kommt eines hinzu, was dann auch immer gerne unter den Tisch gekehrt wird: Alle Versorgungsempfänger zahlen von ihrer Pension die volle Steuer! Das heißt, es fließen ja heute runde 8 oder 9 Mrd. zurück in die Staatskassen, in Form von Steuern, die die Pensionäre und auch die Witwen noch leisten.

    Doch das Pensionssystem bietet noch an einem dritten Punkt Anlass zum Streit. Winfried Fuest.

    Ich frage einfach mal ein bisschen provokant: Wo steht es geschrieben, dass man als Beamtenpensionär diese Pension 13mal beziehen muss? Es steht nirgendwo geschrieben, es ist einfach nur die Analogie zu den erwerbstätigen, im Dienst befindlichen Beamten - ich glaube, wenn man hier mal den Anfang machen würde und sagen würde, ok, nur noch eine halbe Monatspension, zwölfeinhalb oder irgendwann auch nur zwölf, es würde niemand deswegen sozialhilfegefährdet sein, und es wäre sicherlich auch ein erster Schritt in die richtige Richtung.

    Tatsächlich ließen sich damit pro Jahr etliche Hundert Millionen Euro einsparen. Entsprechend erbittert widersetzt sich freilich die Standesorganisation. Erhard Geyer:

    Also, das hochverehrte Institut müsste dann aber auch selbst wissen, dass in der Rentenversicherung das Weihnachtsgeld monatlich in der Rente enthalten ist. Und dies fordere ich seit langer Zeit auch für die Beamtenversorgung.

    Überdies ist das Weihnachtsgeld der Pensionäre kein volles 13.Gehalt, sondern es liegt merklich unter der normalen Pension: in den alten Ländern um 14 Prozent und in den neuen sogar um 35 Prozent. Rentner erhalten darüber hinaus auch ein Urlaubsgeld - ein Zubrot, auf das die Beamten verzichten müssen.

    Unter dem Strich also eine Gemengelage von Argumenten, die es der Politik beinahe unmöglich macht, das System wirklich auf neuen Kurs zu bringen. Clemens Binninger

    Das sind im Prinzip ja alles jetzt - Stichworte Weihnachtsgeld, Stichwort Beihilfe, Stichwort Durchschnittspension oder letztes Gehalt - es sind ja alles die gleichen Ansätze, dass man sagt, wir sind eigentlich noch nicht willens oder auch noch nicht bereit, das Grundproblem anzugehen, uns wird es nur gelingen, dieses Kostenproblem zu lösen, wenn es uns gelingt, insgesamt ganz deutlich das Personal im Öffentlichen Dienst abzubauen und damit zumindest einen der beiden großen Kostenfaktoren - Personalausgaben, Pensionslasten, in dem Fall die Personalausgaben - deutlich zu reduzieren.

    Ähnlich sieht es Max Stadler von der FDP. Ob der schlanke Staat der Zukunft freilich allein schon die Antwort ist, steht dahin. Denn in den kommenden Jahrzehnten werden ja diejenigen Beamten in Pension gehen, die schon heute längst im Staatsdienst stehen - und die damit einen Anspruch auf umfassende Altersversorgung haben. Unkonventionelle Lösungen sind also gefragt. Nordrhein-Westfalen versucht es mit einer haushaltsinternen Umschichtung. Ulf-Rainer Hoffmann vom Düsseldorfer Finanzministerium.

    Wir werden im nächsten Jahr anfangen, für jeden neueingestellten Beamten 500 Euro zurückzulegen, nicht nur im Einstellungsjahr, sondern jedes Jahr für ihn - das würde im ersten Jahr mit 35 Mio. Euro anfangen, und dann soll bis zum Jahre 2020 etwa, soll ein erheblicher Teil der Versorgungszahlungen daraus finanziert werden können.

    Anders als bei der mittlerweile eingefrorenen Versorgungsrücklage der Regierung Kohl müssen sich die Beamten selbst allerdings nicht am Sparen beteiligen. Im Idealfall wäre im Jahre 2020 also zwar Geld für die Pensionen da; es würde aber anderswo im Haushalt fehlen.

    Mehr Erfolg könnte ein Ansatz bringen, der gleichfalls in Nordrhein-Westfalen erdacht wurde. In den vergangenen zwei Jahren hat sich dort eine Kommission der Landesregierung Gedanken über den öffentlichen Dienst der Zukunft gemacht. Die Altersversorgung für alle neuen Beamten könnte demnach aus drei Säulen bestehen: zum einen private Vorsorge, dann eine neue Art von Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.Vor allem aber könnte die Grundversorgung der Pensionäre ins gesetzliche Rentensystem eingebaut werden. Die Beamten selbst müßten sich an allen drei Säulen finanziell beteiligen. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bekundet Interesse an dieser Idee:

    Ich bin sehr realistisch, und deswegen glaube ich nicht daran, dass solche großen Lösungen morgen oder übermorgen in Angriff genommen werden. Also, man wird diese Vorschläge, die ja zum Teil schon länger auf dem Markt sind, zur Kenntnis nehmen und abheften, und das war's dann. Das fürchte ich fast. Insgesamt gesehen wird so etwas bei uns nicht vorbereitet in Berlin, ich kenne niemanden bei uns im Parlament, der über so etwas näher nachdenkt, und ich kenne so etwas auch nicht von denen, die in der Bundesregierung ressortmäßig so etwas zu verantworten hätten.

    Auch die Opposition hält sich auffallend zurück. Clemens Binninger:

    Man sollte sich hüten vor dem Glauben, daß, nur wenn man die ganze Sache hinterher Rente nennt, für die beim Öffentlichen Deinst Beschäftigten und nicht mehr Pension, daß wir dadurch die finanziellen Belastungen dramatisch oder deutlich spürbar reduziert hätten. Das wird nicht der Fall sein.

    Die Beamtenpensionen haben den Gesetzgeber vorletztes Jahr also wohl nicht zum letzten Mal beschäftigt. Ein Argument für Einschnitte steht im übrigen unverrückbar im Raum: der sichere Arbeitsplatz ist heute mehr wert denn je. Das räumt auch FDP-Innenexperte Max Stadler ein.

    Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, welche Kürzungen sind mit Blick auf dieses Argument dann angebracht und welche nicht, denn dieses Argument kann ich praktisch immer brauchen. Ich kann die Pensionen um 20 % kürzen, kann sie um 5% kürzen, aber richtig ist, daß bei der gesamten Beamtenbesoldung und -versorgung die Öffentlichkeit schon von den Beamten verlangen kann, daß der sichere Arbeitsplatz den Beamten auch etwas wert sein muss.

    Bis auf weiteres werden es Bund und Länder wohl mit einer Politik der kleinen Schritte versuchen. Immerhin drängt die Zeit noch nicht so sehr, daß der gordische Knoten schon in den nächsten Jahren durchschlagen werden müßte - das räumt auch das Institut der deutschen Wirtschaft ein. Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz zieht einmal mehr Parallelen zur gesetzlichen Rente.

    Also, wenn ich mal ganz langfristig denke, dann denke ich schon, dass der kapitalgestützte Anteil eher zunehmen wird. Da haben wir jetzt einen Einstieg, ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, daß das das allerletzte Wort ist. Aber immerhin ist das kein Projekt für diese Wahlperiode.

    Denn die nächste Prognose wird für das Jahr 2004 erwartet; und dieser dann dritte Versorgungsbericht dürfte das finstere Szenario der beiden vorangegangenen Papiere kaum merklich aufhellen. Dennoch besteht die Gefahr, daß konstruktive Ansätze zwischen den Interessengruppen zerredet werden. Nach Meinhard Miegels Einschätzung freilich ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen; die Privilegien des öffentlichen Dienstes stünden über kurz oder lang zur Disposition.

    Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Jahren eine sehr heftige Diskussion in Deutschland bekommen werden über die Behandlung der Bevölkerung im Öffentlichen Dienst und außerhalb des Öffentlichen Dienstes, das läßt sich auf Dauer in einer demokratischen Gesellschaft nicht durchhalten, daß ein Teil der Bevölkerung unter so anderen Bedingungen lebt und wirtschaftet, wie die Mehrheit der Bevölkerung - also, ich gehe davon aus, daß wir in den kommenden fünf Jahren eine wirklich spürbare Revision dieses ganzen Bereiches haben werden.