In dem Verfahren überprüft die EU-Kommission, ob Google unfairen Wettbewerb betreibt. Darum geht es auch bei der jetzigen Fokussierung auf Online-Werbung.
Bei dem Teildienst "AdSense for Search" können andere Webseiten Google-Suchmasken einbinden. Die Kommission will nach eigenen Angaben untersuchen, ob Google die Möglichkeiten von Unternehmen einschränkt, in diesem Zusammenhang auch Werbung von Googles Wettbewerbern anzuzeigen.
"Wir glauben, dass das Vorgehen von Google den Verbrauchern geschadet hat, weil sie die Suchergebnisse angezeigt bekommen, die Google ihnen zeigen will und nicht unbedingt diejenigen, die relevanter sind", sagte Wettbewerbskommissarion Margrethe Vestager in Brüssel. Sie sagte, nach Beobachtung der Kommission passiere es "sehr, sehr, sehr oft", dass Google in den Suchergebnissen eigene Dienste höher nach oben schiebe.
Die EU-Kommission untersucht das Werbegeschäft schon seit Jahren. Dieses ist essenziell für Google: Rund 90 Prozent der Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Anzeigen im Umfeld der Internetsuche bringen dabei das meiste Geld ein.
Google drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes
Google wies die Vorwürfe stets zurück. Heute erklärte der Konzern: "Wir glauben, dass unsere Innovationen und Produktverbesserungen die Auswahl für europäische Verbraucher vergrößert und den Wettbewerb vorangebracht haben." Google hat jetzt zehn Wochen Zeit für eine offizielle Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission.
Außerdem wird das Verfahren im Hinblick auf die Shopping-Suche ausgeweitet. Dazu hat die Kommission nach eigenen Angaben weitere Beweismittel und Daten übermittelt, die ihre Vorwürfe untermauerten. Sie untersucht außerdem Googles dominierendes Handy-Betriebssystem Android. Dabei geht es um die Frage, ob Google damit eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt.
Die Kommission kritisiert, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten von Google zwingend auch deren Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten.
Bei EU-Wettbewerbsverfahren wie diesem drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.