Jürgen König: Herr Staatsminister, in dieser Weihnachtszeit blicken wir auf ein krisenreiches Jahr zurück - von der Fukushima-Katastrophe und der nachfolgenden Energiewende in Deutschland, die Guttenberg-Affäre, die Griechenlandkrise, die Eurokrise, die Kreditkrise, bis hin zu den Schwierigkeiten der FDP und den derzeitigen Schwierigkeiten des Bundespräsidenten - können Sie sich bei Ihrer langen politischen Laufbahn an ein ähnlich sorgenreiches Jahr erinnern?
Bernd Neumann: Wenn ich so die Jahrzehnte Revue passiere, ist dieses Jahr in der Tat schon ein Jahr mit vielen schlagzeilenträchtigen Meldungen. Man müsste intensiver nachdenken, weil man in der Regel alles vergisst, was länger zurückliegt. Aber dieses Jahr hatte schon eine Vielzahl von spektakulären Ereignissen, und dann sage ich mal "Nein".
König: Aber der Kultur ist es bei alledem sehr gut gegangen, für Sie war es ein gutes Jahr. Wenn ich dran denke: Der Kulturetat ist wieder einmal gestiegen, ein Prozent hatten Sie vorgesehen in Ihrem Entwurf, 5,1 Prozent sind es dann geworden. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat 50 Millionen noch mal draufgelegt. Ist das vor allem Ihrer guten Vernetzung zu verdanken, oder steckt dahinter mehr, nämlich schon die Erkenntnis, dass Kultur sozial- und wirtschaftspolitisch ein wirklich ernst zu nehmender Faktor ist?
Neumann: Beides. Ich bin ja mittlerweile mehr als sechs Jahre im Amt, und mir ist es gelungen, in jedem Jahr eine Steigerung meines Haushaltes zu erreichen. Da das für die Beobachter schon als völlig normal gilt, muss ich darauf hinweisen, dass das jedes Mal erneut erkämpft und erwirkt werden muss. Ich spreche mit den verschiedenen Abgeordneten regelmäßig, ich versuche, sie zu beeinflussen, zum Teil auch zu überreden. Und hier kommt mir natürlich meine langjährige Arbeit als Abgeordneter zugute. Mittlerweile ist es, glaube ich, auch erreicht, dass gerade der Haushaltsausschuss als kulturaffin zu bezeichnen ist; er ist mit mir der Auffassung, dass Investitionen in Kultur etwas ganz Besonderes ist, dass das keine verlorenen Subventionen sind, sondern Investitionen in die Zukunft. Und dies zusammengenommen ergibt eben das kleine Wunder, selbst in einem kritischen Finanz- und Wirtschaftsjahr eine bedeutende Erhöhung des Kulturetats erreicht zu haben - der Bund ist erneut mit gutem Beispiel vorangegangen.
König: Von den 50 Millionen, also den zusätzlichen, sind 30 Millionen für ein Denkmalschutzsonderprogramm vorgesehen, an dem werden sich auch die Länder, auch Kommunen, auch private Geldgeber beteiligen. Nun sind ja Kulturausgaben freiwillige Leistungen der Kommunen. Und man kann sich vorstellen, dass mancher Kämmerer, wenn er kulturelle Leistungen streicht, auf wenig Widerstand stößt. Einer Ihrer Amtsvorgänger, Julian Nida-Rümelin, hat vor drei Jahren bei der 10-Jahresfeier des BKM beklagt, dass in den Städte- und Gemeinderäten relativ wenig kulturaffine Menschen säßen. Nicht zuletzt auch, weil Kulturschaffende es seltener in die Politik drängt. Das heißt, die Kultur hat in diesen kleineren Gremien selten eine Stimme. Wie erleben Sie die Bereitschaft der Städte und Gemeinden, Geld für Kultur zu geben - jetzt auch nicht zuletzt aufgrund Ihrer Initiative?
Neumann: Hier macht sich schon ein Stimmungsumschwung bemerkbar. Man tut sich sehr schwer, obwohl Kultur eine freiwillige Aufgabe ist, bei der Kultur zu streichen. Das merke ich schon. Ich habe mich in der Vergangenheit ja auch konkret eingeschaltet. Also, als die Stuttgarter vor zwei oder drei Jahren da von Streichungen in der Größenordnung zehn Prozent redeten, habe ich mich an alle dort Verantwortlichen gewandt. Der damalige Ministerpräsident hat sich sogar beim Bundesvorstand der CDU beschwert, dass ich mich da einmische, aber das nehme ich hin ...
König: ... warum die Beschwerde?
Neumann: ... na, beschwert, also das sei ja nun nicht die Aufgabe des Bundes. Der Bund - was auch unbedingt nicht falsch ist - er beschließt Gesetze, die dazu führen, dass Länder und Kommunen höhere Ausgaben haben. Und gleichzeitig gibt es einen Kulturminister, der dann die Länder beziehungsweise die Kommunen kritisiert, dass nun bei der Kultur gespart wird. Diese Appelle und diese Einmischung und diese Diskussion ja schon über Jahre haben Wirkung, noch nicht durchgehend, aber deshalb ist es um so wichtiger, dass der Bund sagt: Schaut mal, wir gehen mit einem guten Beispiel voran. Und das will ich noch einmal sagen: Wenn man schon nicht der Kultur so sehr zugeneigt ist - das soll ja leider noch vorkommen hier und dort -, leuchtet selbst dem einfach gestricktesten Stadtverordneten ein, dass, wenn der Anteil der Kultur in den Haushalten an den Gesamthaushalten bei Ländern und Kommunen nur 1,9 Prozent ausmacht im Schnitt, dass man da ohnehin nicht, selbst wenn man radikal streicht, den Haushalt sanieren kann. Das bringt im Grunde nicht viel, aber die Streichungen machen viele kleine schöne Initiativen kaputt, die die kulturelle Vielfalt ja in unseren Dörfern, Städten und überhaupt in den Regionen ausmachen.
König: Also ein großer Schaden, aber ein geringer Nutzen.
Neumann: So ist es.
König: Was eben schon ja indirekt anklang: das Kooperationsverbot. Seit der letzten Föderalismusreform besteht es, es verbietet die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Angelegenheiten der Kultur und der Bildung. Gleichwohl gibt es ja - ich habe das mal so für mich so ein "intensives Miteinander" genannt - von Bund und Ländern. Die Kulturstiftung des Bundes ist da sehr aktiv, sie fördert zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen so etwas Schönes wie das Projekt "Jedem Kind ein Instrument", vier Jahre lang bietet es Grundschülern Musikunterricht. Das Projekt wurde in Bochum erfunden, dann entdeckt von der künstlerischen Direktorin der Kulturstiftung, Frau Hortensia Völckers. Dann hat der Bund Förderung zugesagt, wenn das Projekt auf das ganze Ruhrgebiet ausgedehnt wird und wenn das Land auch noch was dazugibt. Das alles ist erfolgt, Nordrhein-Westfalen macht es jetzt, glaube ich, ab Ende 2011 alleine weiter. Der Bund bringt also Dinge in Bewegung, tritt als kulturpolitischer Anstifter auf. Von Kooperation darf man nicht sprechen, aber ist es nicht eine?
Neumann: Entgegen der auch von Ihnen wieder landläufig verbreiteten Meinung, dass es in den Vereinbarungen zum Föderalismus ein Kooperationsverbot für alles gäbe und das Mischfinanzierungen im Bereich der Kultur nicht möglich sind, weise ich darauf hin, dass dies nicht zutrifft. Es ist damals im Rahmen der ersten Föderalismusreform extra festgehalten worden als Ausnahme, dass unter bestimmten Bedingungen auch Mischfinanzierungen möglich sind. Das heißt, der Bund kann sich an gemeinsamen Projekten beteiligen. Aber in der Regel ist in den Köpfen immer noch die Meinung, es gebe ein generelles Kooperationsverbot.
König: Wobei doch aber mit diesem Projekt zum Beispiel, "Jedem Kind ein Instrument",- wird doch eigentlich in dem Maße, indem man in die Schulen geht, schon in die Kompetenz der Länder hineinregiert ...
Neumann: ... Ja, okay. Aber es ist erst mal die Frage, ist das rechtlich oder grundgesetzlich völlig untersagt? Nein, es gibt eine Ausnahme, die ist extra festgehalten. Und auf die kann ich gegebenenfalls hinweisen. Aber es ist gar nicht mehr nötig, darauf hinzuweisen, weil inzwischen sich durchgesetzt hat in der konkreten Arbeit, dass zwar die Länder eine besondere Kompetenz im Bereich der Kultur haben, aber dass eine Mitverantwortung des Bundes mittlerweile gewünscht wird, was ja auch vernünftig ist. Kulturpolitik in Deutschland, zumal sie ja auch in Europa vertreten werden muss, in dem Fall durch mich, ist ja doch noch ein wenig mehr als die Addition der verschiedenen Aktivitäten im Kulturbereich in den Ländern. Das wird mittlerweile von den Ländern auch so gesehen. Im Bereich der Kultur funktioniert inzwischen der kooperative Föderalismus. Und ich bin jetzt zunehmend schon gehalten, den Ländern zu sagen - wenn sie denn wieder irgendeine Hilfe wollen: Ja, liebe Freunde, aber dafür seid Ihr ja primär zuständig! Da wird die Frage gestellt: Warum macht denn dort der Bund nichts?! Und in solchen Situationen muss ich darauf hinweisen: Wir machen was im Bereich der kulturellen Bildung, aber immer nur Pilotprojekte - um an diesem Beispiel zu zeigen, was wichtig ist oder wie man verfahren könnte. Aber für die flächendeckende Betreuung und Wirkung seid Ihr zuständig.
König: Trotzdem fordert der Kulturrat immer wieder und eindringlich eine Aufhebung des Kooperationsverbotes: Warum schafft man es nicht gleich ab, wenn dann die Länder nun ausdrücklich eine Beteiligung des Bundes wünschen. Das könnte man dann ja auch anderweitig regeln. Die SPD würde einen Bundeskulturminister einrichten, wenn sie 2013 die Wahl gewinnt.
Neumann: Ja, wissen Sie, ich bin Pragmatiker und die Kultur ist damit ganz gut gefahren. Das heißt, ich denke über das nach, was wichtig ist und nicht über irgendwelche abstrakten Dinge, die man auch anders regeln könnte. De facto praktizieren wir im Kulturbereich die Kooperation. Von Verboten geht keiner mehr aus. Dasselbe gilt für die Forderung eines Bundeskulturministers. Es gibt dafür de facto keine Notwendigkeit. Und eine Veränderung des Titels hätte möglicherweise auch eine Schwächung meiner Möglichkeiten hier im Kanzleramt zur Folge. Denn ich bin, genau so wie jeder andere Kabinettskollege, allein verantwortlich für meinen kulturellen Bereich. Ich habe meinen eigenen Haushalt. Ich residiere hier im Kanzleramt, habe die Möglichkeit des direkten Zugangs nicht nur zum Kabinett - das wäre ja nur eine räumliche Sache -, sondern auch zur Kanzlerin, weil wir eben hier zusammenarbeiten. Das ist ein enormer Feldvorteil. Würde ich Bundeskulturminister lauten, müsste ich hier ausziehen. Dann wäre ich irgendwo in der Schillerstraße, aber nicht im Kanzleramt. Ich sehe das nicht als Vorteil an. Sonst gibt es effektiv keine Vorteile. Der Nachteil würde wahrscheinlich darin bestehen, dass man ja wegen des doch sehr kleinen haushaltsmäßigen Bereiches - Kultur und Medien - dieses Thema mit anderen Themen verbinden würde. Schauen Sie mal bitte in die Länder. Wo gibt es dort einen ganz eigenständigen Kulturminister? Nein, das ist verbunden teilweise mit Soziales und Umwelt: Es gibt dort die kühnsten Konstruktionen. Und Ähnliches befürchte ich, wenn man täte, würde es auf Bundesebene sein. Dann würde man eben den "Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur" haben. Und dann nehmen Sie mal den Anteil der Wissenschaft und der Bildung, auch haushaltsmäßig. Der würde den kleinen Kulturbereich erdrücken. Ich habe Gott sei Dank nur den Bereich Kultur und Medien, und den kann ich im Kabinett vertreten.
König: Aber Sie leben dafür mit der Situation, dass viele Bereiche Ihres Ressorts von anderen Ressorts verwaltet oder betreut werden oder dass es da zumindest Überlappungen gibt. Sie planen oder sind dabei, ein Referat "kulturelle Bildung" einzurichten - das gibt es schon im Bundesbildungsministerium...
Neumann: Na, die machen da nicht viel.
König: Inwiefern?
Neumann: Na, das wird's ja immer geben. Glauben Sie doch nicht - das ist ja die unrealistische Annahme -, dass, wenn es einen Bundeskulturminister gäbe, dass der dann das Urheberrecht aus dem Justizbereich bekäme, dass er die auswärtige Kulturpolitik vom Außenminister bekäme ...
König: ... das wären genau meine Beispiele gewesen ...
Neumann: ... und, und, und. Das haben wir schon versucht ...
König: ... wäre aber sinnvoll.
Neumann: Die auswärtige Kultur - ich weiß nicht, ob es sinnvoll wäre, weil - das muss ich Ihnen wiederum sagen, letztlich bei guter Zusammenarbeit es nicht so entscheidend ist, wer was verantwortet, denn alle wirken ja mit, sondern dass überhaupt etwas herauskommt. Und wenn ich mir jetzt überlege, ich hätte die gesamte auswärtige Kulturpolitik noch am Hals, die Goethe-Institute, die deutschen Schulen im Ausland etc., weiß ich nicht, ob das alles überhaupt vernünftig zu bewältigen wäre ...
König: ... aber das wäre doch gerade die Möglichkeit, das Kulturressort wirklich zu einem großen Ressort zu machen...
Neumann: Entschuldigen Sie mal, wir sind ja nicht im akademischen Seminar. Ich bin in der Politik. Glauben Sie mir, ich kann das einschätzen, was geht und was nicht geht. Das würde kein Außenminister abgeben. Das haben wir ja schon mal im Programm gehabt. Das haben die SPD-Kollegen auch mal verfochten. Und als sie dann nicht mehr im Bundeskanzleramt waren und ich das vorschlug, da sagten sie 'bitte Nein'. Mit Herrn Westerwelle brauchen Sie es gar nicht zu diskutieren. Und selbst, wenn es einen CDU-Außenminister gäbe, würde der sagen 'nein, den kulturellen Bereich gebe ich nicht ab'. Und ähnlich ist es mit dem Urheberrecht. Ja, an sich würde es mir gefallen: Ich wäre hier federführend zuständig, dann hätten wir schon einen Entwurf für den dritten Korb. Ich muss jetzt mehr drängen. Aber ich bin nicht ausgeschlossen aus der Diskussion. Ich bringe mich da ein. Ich wirke mit. Und die Frau Schavan hat so viel zu tun mit ihren allgemeinen Wissenschafts- und Bildungsfragen, sodass sie zur kulturellen Bildung in dem Sinne gar nicht richtig kommt und auch glaubt, dass dieser Bereich bei mir sehr gut aufgehoben ist. Wenn das Ergebnis wäre, irgendwo würde aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten etwas nicht entschieden, dann würde ich sagen: okay. Zugegeben, wenn es so einfach wäre, durch eine Veränderung des Titels einige Bereiche mehr zu bekommen, sodass ich da federführend wäre, und brauchte nicht jeweils in dieses Ressort zu schielen, dass die endlich mal mit einem Entwurf kämen, okay, das fände ich prima. Aber es ist nicht realistisch. Es ist nicht realistisch. Und deswegen muss man aus dem, was man hat, das Beste draus machen. Und ich sage, ich bin trotz dieser Diskussionen 'müsste man nicht mehr haben, müsste das nicht eigenständig sein?' in Wahrheit an den Aktivitäten, die nötig sind, nicht gehindert. Und im Übrigen hat ja auch bisher keiner gesagt, der Bundes... jetzt sage ich auch schon Bundeskulturminister... also: Der Staatsminister für Kultur hat da versagt oder da versagt und hat das nicht durchgesetzt, sondern eher wird mir ja - ich muss da vorsichtig sein, das zu sagen - aber attestiert, dass ich an sich eine ganz gute Arbeit gemacht habe, sodass dieses Thema gar nicht auftritt. Zusätzlich sagt man: "Aber es wäre doch schön ..." Ja, es wäre vieles schön, aber ich habe gelernt, sich mit den Dingen zu beschäftigen, die du auch wirklich verändern kannst, und nicht akademische Diskussionen führen.
König: Sie haben den "Dritten Korb" angesprochen, das "Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", wie es vollständig heißt. Vom Bundesjustizministerium wurde ein Entwurf für das zweite Quartal 2011 angekündigt. Sie haben schon im November 2010 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Sie gesetzliche Neuregelungen ziemlich großen Umfangs einfordern. Gehört hat man bislang gar nichts. Sie auch nicht? Alle warten langsam darauf.
Neumann: Ich brauche da nichts zu hören, sondern ich kann feststellen, dass es da noch keinen Entwurf gibt. Und auch hier habe ich ja, ohne die federführende Zuständigkeit zu haben, mich in dieses Thema eingemischt und ein Positionspapier vorgelegt, welches das Einzige ist aus dem Bereich der Bundesregierung. Dem hat im Übrigen die Justizministerin nicht widersprochen. Und dann gilt für mich, wenn kein Widerspruch vorhanden ist, dann ist das stillschweigende Zustimmung. Ich behaupte das jetzt mal. Da mir das alles ein wenig zu lange dauert, habe ich mit diesem Papier Position bezogen und auch ein Signal an das Parlament gegeben, so oder in diese Richtung könnte man das lesen und insofern schon einen weiterführenden Beitrag geleistet. Ich mache es mir aber insofern einfacher als die Justizministerin, weil ich sage, ich sehe mich primär als der Sachanwalt der Kreativen. Ich kümmere mich um den Schutz des geistigen Eigentums. Für mich stehen die Interessen der Künstler im Mittelpunkt, während die Justizministerin das Ganze sehen muss. Es gibt ja viele Beteiligte an dem Geschehen bis hin zur Industrie, die Verwerter. Und deshalb ist es natürlich schwierig, auf diesem heißen Feld, weil da ganz unterschiedliche Interessen zusammenkommen, so mal eben einen Entwurf vorzulegen. Und das ist auch sicherlich der Grund, dass man daran arbeitet und dass es länger dauert. Ich gehe davon aus, dass wir aber in absehbarer Zeit Vorschläge bekommen, um eben dieser großen Herausforderung, Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter, Rechnung zu tragen.
König: Deutschlandfunk, das Interview der Woche, heute mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, CDU. Herr Staatsminister, vor 20 Jahren trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft. Die Stasi-Unterlagen-Behörde gehört auch zu Ihrem Ressort: Wie hat dieses Gesetz unser Land verändert?
Neumann: Es hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Aufarbeitung einer unseligen Diktatur, nämlich der SED-Diktatur, überhaupt in halbwegs angemessener Weise möglich war. Es hat insofern auch zur Befriedung im wiedervereinigten Deutschland beigetragen, als durch diese Behörde mindestens im größten Umfang sichergestellt werden konnte, dass Opfer Einsicht hatten in ihre Verfolgung, in ihre Bespitzelung, dass Täter entlarvt wurden. Und dies war ganz wichtig. Ich glaube, dass ohne eine solche Behörde viel mehr noch kaschiert worden wäre, als was immer kaschiert wird, dass das Vertrauen auch der Opfer - und um die geht es, dass das Vertrauen dadurch dieser Opfer in den neuen Staat, in das wiedervereinigte Deutschland, gewachsen ist. Und die Tatsache, dass die Stasi-Unterlagen-Behörde für die anderen früher auch diktatorischen kommunistischen Staaten als Vorbild gilt - dies alles rechtfertigt die Feststellung, 20 Jahre Stasi-Unterlagen-Behörde, das war ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung einer unseligen Vergangenheit, zur Rechenschaftsziehung und auch zur Transparenz und Befriedung der Opfer.
König: Der Bundestag hat im Herbst beschlossen, das Stasi-Unterlagen-Gesetz zu ändern. Die Fristen werden verlängert bis 2019, der Personenkreis soll erweitert werden. Es hat diverse Bedenken gegeben, eigentlich von Anfang an. Staatsrechtler haben vor allem diesen § 37a kritisiert, mit dem es möglich werden soll, jene 45 ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, die in der Stasi-Unterlagen-Behörde seit teilweise über 20 Jahren tätig sind, auch gegen ihren Willen innerhalb der Bundesverwaltung zwangsversetzen zu können. Halten Sie diese Bedenken für gerechtfertigt oder sagen Sie, das ist alles geprüft und so sollte es nun kommen.
Neumann: Das ist von den für die Verfassung zuständigen Ministerien geprüft worden, BMJ, BMI. Und die Überprüfung hat dazu geführt, dass man es für rechtlich vertretbar hält. Man muss bei all diesem Juristischen hinzufügen, worum es eigentlich geht. Und es geht aus von dem neuen Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, von Roland Jahn, ebenfalls ein Opfer der Stasi, der sagt, dass er es für unerträglich hält, dass diejenigen, die früher die Leute bewusst bespitzelt haben, dass die nun Mitarbeiter einer neuen Behörde sind, einer Behörde, die genau den anderen Auftrag hat, nämlich diese Machenschaften aufzuklären, die Opfer zu informieren und diejenigen, die in der Gesellschaft wirken und möglicherweise auch Mitarbeiter der Stasi waren, zu überprüfen. Und da muss ich Ihnen sagen, das kann ich voll nachvollziehen. Nun kann man sagen 'okay, man gewöhnt sich an alles'. Er hat sich nicht daran gewöhnt, und die Mehrheit im Deutschen Bundestag sagt, 'das können wir nachvollziehen'. Und deswegen glaube ich, dass es insofern logisch ist, eine gesetzliche Grundlage geschaffen zu haben, mit der er dann arbeiten kann.
König: Also, wenn ich zum Beispiel den Staatsrechtler Ulrich Battis hier lese, man habe die früheren Stasi-Mitarbeiter ganz bewusst damals in die Stasi-Unterlagen-Behörde übernommen, jetzt sei der Gesetzgeber zugleich Dienstherr der Betroffenen, das sei ein rückwirkendes Einzelfallgesetz. Er sagt einfach, das sei rechtsstaatlich indiskutabel.
Neumann: Ja. Also, was meinen Sie, Sie finden in Deutschland für jede Meinung einen Juristen. Und als Nichtjurist - ich bin ein Nichtjurist - kann ich letztlich nie die Hand ins Feuer dafür legen, dass gewisse Dinge, die da beschlossen und gemacht werden, der höchstrichterlichen Überprüfung standhalten. Ich nehme diese Meinung zur Kenntnis. Diejenigen, die wir als Juristen befragt haben, insbesondere die zuständigen Ressorts der Bundesregierung, haben gesagt, das kann man rechtlich machen, das ist vertretbar und deswegen sage ich, mehr kann ich nicht tun. Politisch, emotional, inhaltlich bin ich sowieso der Auffassung, dass das, was Jahn will und vorhat, in jeder Weise nachvollziehbar ist.
König: Was ist eigentlich aus der Idee Roland Jahns geworden, vielleicht muss man auch eher sagen, von seiner Forderung, ein zentrales Denkmal für die Opfer der DDR-Diktatur zu errichten. Und zwar, wie er es glaube ich gesagt hat, in der Nähe des Berliner Reichstags.
Neumann: Die Idee von Roland Jahn ist vorgetragen worden. In den letzten Jahren verfahren wir so, dass wir als Bundesregierung nur Denkmäler bauen, wenn der Deutsche Bundestag sie beschlossen hat, dass die Usance auch so war, dass meistens diese Entscheidungen auf breiter Basis erfolgten. Und ich habe Roland Jahn dann auch empfohlen, seine Absicht mit den Fraktionen zu diskutieren. Und wenn der Deutsche Bundestag in Mehrheit diese Absicht aufnimmt, dann werden wir das tun. Dass seine Thematik eine Thematik ist, die ernst ist und die relevant ist, das kann ja gar nicht bestritten werden.
König: Letzte Frage: Die Zeit des Jahreswechsels ist immer die der Vorsätze. Was haben Sie sich für 2012 diesmal aber wirklich ganz fest vorgenommen?
Neumann: An sich bin ich nicht der Typ, der in der Nacht von Silvester zu Neujahr beschließt: Und jetzt nehme ich mir konkret dies vor. Weil ich an sich ein Mensch bin, der prinzipiell immer das versucht umzusetzen, was er will. Das heißt, ich versuche in jedem Jahr und in jedem Monat und an jedem Tag im Grunde was für die Kultur zu tun; es kommt eine ganze Menge. Wir haben vor, gerade im Bereich der kulturellen Bildung deutlich mehr zu tun. Wir werden dieses Denkmalschutzprogramm wieder qualifizieren müssen in seinen Kriterien. Das muss umgesetzt werden. Wir wollen einen deutlichen Schritt weiter kommen bei dem Ziel zur Verwirklichung des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses und des Humboldtforums. Wir müssen im Bereich der Realisierung des Einheits- und Freiheitsdenkmals weiterkommen. Vor allen Dingen aber möchte ich die Diskussion um die Kultur in der Krise und die Ausstattung der Kultur mit Finanzen in der Krise weiter führen. Das ist für mich ganz, ganz wichtig, denn die Krise ist ja nicht überwunden. Wir haben sie in Deutschland insgesamt ganz gut gemanagt. Aber die Verpflichtung zum Konsolidieren aller Haushalte, Beiträge aus allen Ressorts zu leisten, die ist nach wie vor da. Und hier habe ich mir vorgenommen, Kämpfer zu sein nicht nur für meinen eigenen Haushalt - das ist ja ganz gut gelungen - sondern in der Region. Und ich komme mit Kulturschaffenden zusammen und vor allen Dingen mache ich immer dort auch Gespräche. Und in diesen Gesprächen mit Kommunalpolitiken, aber auch Kulturpolitikern, versuche ich, das umzusetzen, was ich predige: Schont die Kultur, die Kultur ist die Grundlage unseres Zusammenlebens, für die Kultur wird wenig, häufig zu wenig ausgegeben. Und es ist nicht zu verantworten, dort zu reduzieren. Das ist eine Aufgabe, die ich mir erneut vornehme. Und die halte ich im Übrigen für die Wichtigste.
König: Herr Staatsminister, ich danke Ihnen für das Gespräch.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Bernd Neumann: Wenn ich so die Jahrzehnte Revue passiere, ist dieses Jahr in der Tat schon ein Jahr mit vielen schlagzeilenträchtigen Meldungen. Man müsste intensiver nachdenken, weil man in der Regel alles vergisst, was länger zurückliegt. Aber dieses Jahr hatte schon eine Vielzahl von spektakulären Ereignissen, und dann sage ich mal "Nein".
König: Aber der Kultur ist es bei alledem sehr gut gegangen, für Sie war es ein gutes Jahr. Wenn ich dran denke: Der Kulturetat ist wieder einmal gestiegen, ein Prozent hatten Sie vorgesehen in Ihrem Entwurf, 5,1 Prozent sind es dann geworden. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat 50 Millionen noch mal draufgelegt. Ist das vor allem Ihrer guten Vernetzung zu verdanken, oder steckt dahinter mehr, nämlich schon die Erkenntnis, dass Kultur sozial- und wirtschaftspolitisch ein wirklich ernst zu nehmender Faktor ist?
Neumann: Beides. Ich bin ja mittlerweile mehr als sechs Jahre im Amt, und mir ist es gelungen, in jedem Jahr eine Steigerung meines Haushaltes zu erreichen. Da das für die Beobachter schon als völlig normal gilt, muss ich darauf hinweisen, dass das jedes Mal erneut erkämpft und erwirkt werden muss. Ich spreche mit den verschiedenen Abgeordneten regelmäßig, ich versuche, sie zu beeinflussen, zum Teil auch zu überreden. Und hier kommt mir natürlich meine langjährige Arbeit als Abgeordneter zugute. Mittlerweile ist es, glaube ich, auch erreicht, dass gerade der Haushaltsausschuss als kulturaffin zu bezeichnen ist; er ist mit mir der Auffassung, dass Investitionen in Kultur etwas ganz Besonderes ist, dass das keine verlorenen Subventionen sind, sondern Investitionen in die Zukunft. Und dies zusammengenommen ergibt eben das kleine Wunder, selbst in einem kritischen Finanz- und Wirtschaftsjahr eine bedeutende Erhöhung des Kulturetats erreicht zu haben - der Bund ist erneut mit gutem Beispiel vorangegangen.
König: Von den 50 Millionen, also den zusätzlichen, sind 30 Millionen für ein Denkmalschutzsonderprogramm vorgesehen, an dem werden sich auch die Länder, auch Kommunen, auch private Geldgeber beteiligen. Nun sind ja Kulturausgaben freiwillige Leistungen der Kommunen. Und man kann sich vorstellen, dass mancher Kämmerer, wenn er kulturelle Leistungen streicht, auf wenig Widerstand stößt. Einer Ihrer Amtsvorgänger, Julian Nida-Rümelin, hat vor drei Jahren bei der 10-Jahresfeier des BKM beklagt, dass in den Städte- und Gemeinderäten relativ wenig kulturaffine Menschen säßen. Nicht zuletzt auch, weil Kulturschaffende es seltener in die Politik drängt. Das heißt, die Kultur hat in diesen kleineren Gremien selten eine Stimme. Wie erleben Sie die Bereitschaft der Städte und Gemeinden, Geld für Kultur zu geben - jetzt auch nicht zuletzt aufgrund Ihrer Initiative?
Neumann: Hier macht sich schon ein Stimmungsumschwung bemerkbar. Man tut sich sehr schwer, obwohl Kultur eine freiwillige Aufgabe ist, bei der Kultur zu streichen. Das merke ich schon. Ich habe mich in der Vergangenheit ja auch konkret eingeschaltet. Also, als die Stuttgarter vor zwei oder drei Jahren da von Streichungen in der Größenordnung zehn Prozent redeten, habe ich mich an alle dort Verantwortlichen gewandt. Der damalige Ministerpräsident hat sich sogar beim Bundesvorstand der CDU beschwert, dass ich mich da einmische, aber das nehme ich hin ...
König: ... warum die Beschwerde?
Neumann: ... na, beschwert, also das sei ja nun nicht die Aufgabe des Bundes. Der Bund - was auch unbedingt nicht falsch ist - er beschließt Gesetze, die dazu führen, dass Länder und Kommunen höhere Ausgaben haben. Und gleichzeitig gibt es einen Kulturminister, der dann die Länder beziehungsweise die Kommunen kritisiert, dass nun bei der Kultur gespart wird. Diese Appelle und diese Einmischung und diese Diskussion ja schon über Jahre haben Wirkung, noch nicht durchgehend, aber deshalb ist es um so wichtiger, dass der Bund sagt: Schaut mal, wir gehen mit einem guten Beispiel voran. Und das will ich noch einmal sagen: Wenn man schon nicht der Kultur so sehr zugeneigt ist - das soll ja leider noch vorkommen hier und dort -, leuchtet selbst dem einfach gestricktesten Stadtverordneten ein, dass, wenn der Anteil der Kultur in den Haushalten an den Gesamthaushalten bei Ländern und Kommunen nur 1,9 Prozent ausmacht im Schnitt, dass man da ohnehin nicht, selbst wenn man radikal streicht, den Haushalt sanieren kann. Das bringt im Grunde nicht viel, aber die Streichungen machen viele kleine schöne Initiativen kaputt, die die kulturelle Vielfalt ja in unseren Dörfern, Städten und überhaupt in den Regionen ausmachen.
König: Also ein großer Schaden, aber ein geringer Nutzen.
Neumann: So ist es.
König: Was eben schon ja indirekt anklang: das Kooperationsverbot. Seit der letzten Föderalismusreform besteht es, es verbietet die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Angelegenheiten der Kultur und der Bildung. Gleichwohl gibt es ja - ich habe das mal so für mich so ein "intensives Miteinander" genannt - von Bund und Ländern. Die Kulturstiftung des Bundes ist da sehr aktiv, sie fördert zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen so etwas Schönes wie das Projekt "Jedem Kind ein Instrument", vier Jahre lang bietet es Grundschülern Musikunterricht. Das Projekt wurde in Bochum erfunden, dann entdeckt von der künstlerischen Direktorin der Kulturstiftung, Frau Hortensia Völckers. Dann hat der Bund Förderung zugesagt, wenn das Projekt auf das ganze Ruhrgebiet ausgedehnt wird und wenn das Land auch noch was dazugibt. Das alles ist erfolgt, Nordrhein-Westfalen macht es jetzt, glaube ich, ab Ende 2011 alleine weiter. Der Bund bringt also Dinge in Bewegung, tritt als kulturpolitischer Anstifter auf. Von Kooperation darf man nicht sprechen, aber ist es nicht eine?
Neumann: Entgegen der auch von Ihnen wieder landläufig verbreiteten Meinung, dass es in den Vereinbarungen zum Föderalismus ein Kooperationsverbot für alles gäbe und das Mischfinanzierungen im Bereich der Kultur nicht möglich sind, weise ich darauf hin, dass dies nicht zutrifft. Es ist damals im Rahmen der ersten Föderalismusreform extra festgehalten worden als Ausnahme, dass unter bestimmten Bedingungen auch Mischfinanzierungen möglich sind. Das heißt, der Bund kann sich an gemeinsamen Projekten beteiligen. Aber in der Regel ist in den Köpfen immer noch die Meinung, es gebe ein generelles Kooperationsverbot.
König: Wobei doch aber mit diesem Projekt zum Beispiel, "Jedem Kind ein Instrument",- wird doch eigentlich in dem Maße, indem man in die Schulen geht, schon in die Kompetenz der Länder hineinregiert ...
Neumann: ... Ja, okay. Aber es ist erst mal die Frage, ist das rechtlich oder grundgesetzlich völlig untersagt? Nein, es gibt eine Ausnahme, die ist extra festgehalten. Und auf die kann ich gegebenenfalls hinweisen. Aber es ist gar nicht mehr nötig, darauf hinzuweisen, weil inzwischen sich durchgesetzt hat in der konkreten Arbeit, dass zwar die Länder eine besondere Kompetenz im Bereich der Kultur haben, aber dass eine Mitverantwortung des Bundes mittlerweile gewünscht wird, was ja auch vernünftig ist. Kulturpolitik in Deutschland, zumal sie ja auch in Europa vertreten werden muss, in dem Fall durch mich, ist ja doch noch ein wenig mehr als die Addition der verschiedenen Aktivitäten im Kulturbereich in den Ländern. Das wird mittlerweile von den Ländern auch so gesehen. Im Bereich der Kultur funktioniert inzwischen der kooperative Föderalismus. Und ich bin jetzt zunehmend schon gehalten, den Ländern zu sagen - wenn sie denn wieder irgendeine Hilfe wollen: Ja, liebe Freunde, aber dafür seid Ihr ja primär zuständig! Da wird die Frage gestellt: Warum macht denn dort der Bund nichts?! Und in solchen Situationen muss ich darauf hinweisen: Wir machen was im Bereich der kulturellen Bildung, aber immer nur Pilotprojekte - um an diesem Beispiel zu zeigen, was wichtig ist oder wie man verfahren könnte. Aber für die flächendeckende Betreuung und Wirkung seid Ihr zuständig.
König: Trotzdem fordert der Kulturrat immer wieder und eindringlich eine Aufhebung des Kooperationsverbotes: Warum schafft man es nicht gleich ab, wenn dann die Länder nun ausdrücklich eine Beteiligung des Bundes wünschen. Das könnte man dann ja auch anderweitig regeln. Die SPD würde einen Bundeskulturminister einrichten, wenn sie 2013 die Wahl gewinnt.
Neumann: Ja, wissen Sie, ich bin Pragmatiker und die Kultur ist damit ganz gut gefahren. Das heißt, ich denke über das nach, was wichtig ist und nicht über irgendwelche abstrakten Dinge, die man auch anders regeln könnte. De facto praktizieren wir im Kulturbereich die Kooperation. Von Verboten geht keiner mehr aus. Dasselbe gilt für die Forderung eines Bundeskulturministers. Es gibt dafür de facto keine Notwendigkeit. Und eine Veränderung des Titels hätte möglicherweise auch eine Schwächung meiner Möglichkeiten hier im Kanzleramt zur Folge. Denn ich bin, genau so wie jeder andere Kabinettskollege, allein verantwortlich für meinen kulturellen Bereich. Ich habe meinen eigenen Haushalt. Ich residiere hier im Kanzleramt, habe die Möglichkeit des direkten Zugangs nicht nur zum Kabinett - das wäre ja nur eine räumliche Sache -, sondern auch zur Kanzlerin, weil wir eben hier zusammenarbeiten. Das ist ein enormer Feldvorteil. Würde ich Bundeskulturminister lauten, müsste ich hier ausziehen. Dann wäre ich irgendwo in der Schillerstraße, aber nicht im Kanzleramt. Ich sehe das nicht als Vorteil an. Sonst gibt es effektiv keine Vorteile. Der Nachteil würde wahrscheinlich darin bestehen, dass man ja wegen des doch sehr kleinen haushaltsmäßigen Bereiches - Kultur und Medien - dieses Thema mit anderen Themen verbinden würde. Schauen Sie mal bitte in die Länder. Wo gibt es dort einen ganz eigenständigen Kulturminister? Nein, das ist verbunden teilweise mit Soziales und Umwelt: Es gibt dort die kühnsten Konstruktionen. Und Ähnliches befürchte ich, wenn man täte, würde es auf Bundesebene sein. Dann würde man eben den "Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur" haben. Und dann nehmen Sie mal den Anteil der Wissenschaft und der Bildung, auch haushaltsmäßig. Der würde den kleinen Kulturbereich erdrücken. Ich habe Gott sei Dank nur den Bereich Kultur und Medien, und den kann ich im Kabinett vertreten.
König: Aber Sie leben dafür mit der Situation, dass viele Bereiche Ihres Ressorts von anderen Ressorts verwaltet oder betreut werden oder dass es da zumindest Überlappungen gibt. Sie planen oder sind dabei, ein Referat "kulturelle Bildung" einzurichten - das gibt es schon im Bundesbildungsministerium...
Neumann: Na, die machen da nicht viel.
König: Inwiefern?
Neumann: Na, das wird's ja immer geben. Glauben Sie doch nicht - das ist ja die unrealistische Annahme -, dass, wenn es einen Bundeskulturminister gäbe, dass der dann das Urheberrecht aus dem Justizbereich bekäme, dass er die auswärtige Kulturpolitik vom Außenminister bekäme ...
König: ... das wären genau meine Beispiele gewesen ...
Neumann: ... und, und, und. Das haben wir schon versucht ...
König: ... wäre aber sinnvoll.
Neumann: Die auswärtige Kultur - ich weiß nicht, ob es sinnvoll wäre, weil - das muss ich Ihnen wiederum sagen, letztlich bei guter Zusammenarbeit es nicht so entscheidend ist, wer was verantwortet, denn alle wirken ja mit, sondern dass überhaupt etwas herauskommt. Und wenn ich mir jetzt überlege, ich hätte die gesamte auswärtige Kulturpolitik noch am Hals, die Goethe-Institute, die deutschen Schulen im Ausland etc., weiß ich nicht, ob das alles überhaupt vernünftig zu bewältigen wäre ...
König: ... aber das wäre doch gerade die Möglichkeit, das Kulturressort wirklich zu einem großen Ressort zu machen...
Neumann: Entschuldigen Sie mal, wir sind ja nicht im akademischen Seminar. Ich bin in der Politik. Glauben Sie mir, ich kann das einschätzen, was geht und was nicht geht. Das würde kein Außenminister abgeben. Das haben wir ja schon mal im Programm gehabt. Das haben die SPD-Kollegen auch mal verfochten. Und als sie dann nicht mehr im Bundeskanzleramt waren und ich das vorschlug, da sagten sie 'bitte Nein'. Mit Herrn Westerwelle brauchen Sie es gar nicht zu diskutieren. Und selbst, wenn es einen CDU-Außenminister gäbe, würde der sagen 'nein, den kulturellen Bereich gebe ich nicht ab'. Und ähnlich ist es mit dem Urheberrecht. Ja, an sich würde es mir gefallen: Ich wäre hier federführend zuständig, dann hätten wir schon einen Entwurf für den dritten Korb. Ich muss jetzt mehr drängen. Aber ich bin nicht ausgeschlossen aus der Diskussion. Ich bringe mich da ein. Ich wirke mit. Und die Frau Schavan hat so viel zu tun mit ihren allgemeinen Wissenschafts- und Bildungsfragen, sodass sie zur kulturellen Bildung in dem Sinne gar nicht richtig kommt und auch glaubt, dass dieser Bereich bei mir sehr gut aufgehoben ist. Wenn das Ergebnis wäre, irgendwo würde aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten etwas nicht entschieden, dann würde ich sagen: okay. Zugegeben, wenn es so einfach wäre, durch eine Veränderung des Titels einige Bereiche mehr zu bekommen, sodass ich da federführend wäre, und brauchte nicht jeweils in dieses Ressort zu schielen, dass die endlich mal mit einem Entwurf kämen, okay, das fände ich prima. Aber es ist nicht realistisch. Es ist nicht realistisch. Und deswegen muss man aus dem, was man hat, das Beste draus machen. Und ich sage, ich bin trotz dieser Diskussionen 'müsste man nicht mehr haben, müsste das nicht eigenständig sein?' in Wahrheit an den Aktivitäten, die nötig sind, nicht gehindert. Und im Übrigen hat ja auch bisher keiner gesagt, der Bundes... jetzt sage ich auch schon Bundeskulturminister... also: Der Staatsminister für Kultur hat da versagt oder da versagt und hat das nicht durchgesetzt, sondern eher wird mir ja - ich muss da vorsichtig sein, das zu sagen - aber attestiert, dass ich an sich eine ganz gute Arbeit gemacht habe, sodass dieses Thema gar nicht auftritt. Zusätzlich sagt man: "Aber es wäre doch schön ..." Ja, es wäre vieles schön, aber ich habe gelernt, sich mit den Dingen zu beschäftigen, die du auch wirklich verändern kannst, und nicht akademische Diskussionen führen.
König: Sie haben den "Dritten Korb" angesprochen, das "Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", wie es vollständig heißt. Vom Bundesjustizministerium wurde ein Entwurf für das zweite Quartal 2011 angekündigt. Sie haben schon im November 2010 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Sie gesetzliche Neuregelungen ziemlich großen Umfangs einfordern. Gehört hat man bislang gar nichts. Sie auch nicht? Alle warten langsam darauf.
Neumann: Ich brauche da nichts zu hören, sondern ich kann feststellen, dass es da noch keinen Entwurf gibt. Und auch hier habe ich ja, ohne die federführende Zuständigkeit zu haben, mich in dieses Thema eingemischt und ein Positionspapier vorgelegt, welches das Einzige ist aus dem Bereich der Bundesregierung. Dem hat im Übrigen die Justizministerin nicht widersprochen. Und dann gilt für mich, wenn kein Widerspruch vorhanden ist, dann ist das stillschweigende Zustimmung. Ich behaupte das jetzt mal. Da mir das alles ein wenig zu lange dauert, habe ich mit diesem Papier Position bezogen und auch ein Signal an das Parlament gegeben, so oder in diese Richtung könnte man das lesen und insofern schon einen weiterführenden Beitrag geleistet. Ich mache es mir aber insofern einfacher als die Justizministerin, weil ich sage, ich sehe mich primär als der Sachanwalt der Kreativen. Ich kümmere mich um den Schutz des geistigen Eigentums. Für mich stehen die Interessen der Künstler im Mittelpunkt, während die Justizministerin das Ganze sehen muss. Es gibt ja viele Beteiligte an dem Geschehen bis hin zur Industrie, die Verwerter. Und deshalb ist es natürlich schwierig, auf diesem heißen Feld, weil da ganz unterschiedliche Interessen zusammenkommen, so mal eben einen Entwurf vorzulegen. Und das ist auch sicherlich der Grund, dass man daran arbeitet und dass es länger dauert. Ich gehe davon aus, dass wir aber in absehbarer Zeit Vorschläge bekommen, um eben dieser großen Herausforderung, Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter, Rechnung zu tragen.
König: Deutschlandfunk, das Interview der Woche, heute mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, CDU. Herr Staatsminister, vor 20 Jahren trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft. Die Stasi-Unterlagen-Behörde gehört auch zu Ihrem Ressort: Wie hat dieses Gesetz unser Land verändert?
Neumann: Es hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Aufarbeitung einer unseligen Diktatur, nämlich der SED-Diktatur, überhaupt in halbwegs angemessener Weise möglich war. Es hat insofern auch zur Befriedung im wiedervereinigten Deutschland beigetragen, als durch diese Behörde mindestens im größten Umfang sichergestellt werden konnte, dass Opfer Einsicht hatten in ihre Verfolgung, in ihre Bespitzelung, dass Täter entlarvt wurden. Und dies war ganz wichtig. Ich glaube, dass ohne eine solche Behörde viel mehr noch kaschiert worden wäre, als was immer kaschiert wird, dass das Vertrauen auch der Opfer - und um die geht es, dass das Vertrauen dadurch dieser Opfer in den neuen Staat, in das wiedervereinigte Deutschland, gewachsen ist. Und die Tatsache, dass die Stasi-Unterlagen-Behörde für die anderen früher auch diktatorischen kommunistischen Staaten als Vorbild gilt - dies alles rechtfertigt die Feststellung, 20 Jahre Stasi-Unterlagen-Behörde, das war ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung einer unseligen Vergangenheit, zur Rechenschaftsziehung und auch zur Transparenz und Befriedung der Opfer.
König: Der Bundestag hat im Herbst beschlossen, das Stasi-Unterlagen-Gesetz zu ändern. Die Fristen werden verlängert bis 2019, der Personenkreis soll erweitert werden. Es hat diverse Bedenken gegeben, eigentlich von Anfang an. Staatsrechtler haben vor allem diesen § 37a kritisiert, mit dem es möglich werden soll, jene 45 ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, die in der Stasi-Unterlagen-Behörde seit teilweise über 20 Jahren tätig sind, auch gegen ihren Willen innerhalb der Bundesverwaltung zwangsversetzen zu können. Halten Sie diese Bedenken für gerechtfertigt oder sagen Sie, das ist alles geprüft und so sollte es nun kommen.
Neumann: Das ist von den für die Verfassung zuständigen Ministerien geprüft worden, BMJ, BMI. Und die Überprüfung hat dazu geführt, dass man es für rechtlich vertretbar hält. Man muss bei all diesem Juristischen hinzufügen, worum es eigentlich geht. Und es geht aus von dem neuen Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde, von Roland Jahn, ebenfalls ein Opfer der Stasi, der sagt, dass er es für unerträglich hält, dass diejenigen, die früher die Leute bewusst bespitzelt haben, dass die nun Mitarbeiter einer neuen Behörde sind, einer Behörde, die genau den anderen Auftrag hat, nämlich diese Machenschaften aufzuklären, die Opfer zu informieren und diejenigen, die in der Gesellschaft wirken und möglicherweise auch Mitarbeiter der Stasi waren, zu überprüfen. Und da muss ich Ihnen sagen, das kann ich voll nachvollziehen. Nun kann man sagen 'okay, man gewöhnt sich an alles'. Er hat sich nicht daran gewöhnt, und die Mehrheit im Deutschen Bundestag sagt, 'das können wir nachvollziehen'. Und deswegen glaube ich, dass es insofern logisch ist, eine gesetzliche Grundlage geschaffen zu haben, mit der er dann arbeiten kann.
König: Also, wenn ich zum Beispiel den Staatsrechtler Ulrich Battis hier lese, man habe die früheren Stasi-Mitarbeiter ganz bewusst damals in die Stasi-Unterlagen-Behörde übernommen, jetzt sei der Gesetzgeber zugleich Dienstherr der Betroffenen, das sei ein rückwirkendes Einzelfallgesetz. Er sagt einfach, das sei rechtsstaatlich indiskutabel.
Neumann: Ja. Also, was meinen Sie, Sie finden in Deutschland für jede Meinung einen Juristen. Und als Nichtjurist - ich bin ein Nichtjurist - kann ich letztlich nie die Hand ins Feuer dafür legen, dass gewisse Dinge, die da beschlossen und gemacht werden, der höchstrichterlichen Überprüfung standhalten. Ich nehme diese Meinung zur Kenntnis. Diejenigen, die wir als Juristen befragt haben, insbesondere die zuständigen Ressorts der Bundesregierung, haben gesagt, das kann man rechtlich machen, das ist vertretbar und deswegen sage ich, mehr kann ich nicht tun. Politisch, emotional, inhaltlich bin ich sowieso der Auffassung, dass das, was Jahn will und vorhat, in jeder Weise nachvollziehbar ist.
König: Was ist eigentlich aus der Idee Roland Jahns geworden, vielleicht muss man auch eher sagen, von seiner Forderung, ein zentrales Denkmal für die Opfer der DDR-Diktatur zu errichten. Und zwar, wie er es glaube ich gesagt hat, in der Nähe des Berliner Reichstags.
Neumann: Die Idee von Roland Jahn ist vorgetragen worden. In den letzten Jahren verfahren wir so, dass wir als Bundesregierung nur Denkmäler bauen, wenn der Deutsche Bundestag sie beschlossen hat, dass die Usance auch so war, dass meistens diese Entscheidungen auf breiter Basis erfolgten. Und ich habe Roland Jahn dann auch empfohlen, seine Absicht mit den Fraktionen zu diskutieren. Und wenn der Deutsche Bundestag in Mehrheit diese Absicht aufnimmt, dann werden wir das tun. Dass seine Thematik eine Thematik ist, die ernst ist und die relevant ist, das kann ja gar nicht bestritten werden.
König: Letzte Frage: Die Zeit des Jahreswechsels ist immer die der Vorsätze. Was haben Sie sich für 2012 diesmal aber wirklich ganz fest vorgenommen?
Neumann: An sich bin ich nicht der Typ, der in der Nacht von Silvester zu Neujahr beschließt: Und jetzt nehme ich mir konkret dies vor. Weil ich an sich ein Mensch bin, der prinzipiell immer das versucht umzusetzen, was er will. Das heißt, ich versuche in jedem Jahr und in jedem Monat und an jedem Tag im Grunde was für die Kultur zu tun; es kommt eine ganze Menge. Wir haben vor, gerade im Bereich der kulturellen Bildung deutlich mehr zu tun. Wir werden dieses Denkmalschutzprogramm wieder qualifizieren müssen in seinen Kriterien. Das muss umgesetzt werden. Wir wollen einen deutlichen Schritt weiter kommen bei dem Ziel zur Verwirklichung des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses und des Humboldtforums. Wir müssen im Bereich der Realisierung des Einheits- und Freiheitsdenkmals weiterkommen. Vor allen Dingen aber möchte ich die Diskussion um die Kultur in der Krise und die Ausstattung der Kultur mit Finanzen in der Krise weiter führen. Das ist für mich ganz, ganz wichtig, denn die Krise ist ja nicht überwunden. Wir haben sie in Deutschland insgesamt ganz gut gemanagt. Aber die Verpflichtung zum Konsolidieren aller Haushalte, Beiträge aus allen Ressorts zu leisten, die ist nach wie vor da. Und hier habe ich mir vorgenommen, Kämpfer zu sein nicht nur für meinen eigenen Haushalt - das ist ja ganz gut gelungen - sondern in der Region. Und ich komme mit Kulturschaffenden zusammen und vor allen Dingen mache ich immer dort auch Gespräche. Und in diesen Gesprächen mit Kommunalpolitiken, aber auch Kulturpolitikern, versuche ich, das umzusetzen, was ich predige: Schont die Kultur, die Kultur ist die Grundlage unseres Zusammenlebens, für die Kultur wird wenig, häufig zu wenig ausgegeben. Und es ist nicht zu verantworten, dort zu reduzieren. Das ist eine Aufgabe, die ich mir erneut vornehme. Und die halte ich im Übrigen für die Wichtigste.
König: Herr Staatsminister, ich danke Ihnen für das Gespräch.
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