
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Käufer von Autos mit unzulässiger Abgastechnik auch dann Schadenersatz verlangen können, wenn die Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht Diesel-Klägern nur dann Geld zu, wenn sie vorsätzlich getäuscht wurden. Der EuGH-Generalanwalt hatte sich in seinen Schlussanträgen dafür ausgesprochen, die Hürden für die Haftung deutlich zu senken.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes wegen eines sogenannten Thermofensters. Mit dieser Technik wird die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur gesteuert.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.