Die weltweite Einbeziehung des Flugverkehrs in den Klimaschutz, das war das Ziel der Europäischen Union, als vor 15 Jahren die Verhandlungen dazu begannen. Erst als sich in der Sache nichts bewegte, entschied die EU, den Flugverkehr in ihr eigenes System für den Emissionshandel einzubeziehen. Über handelbare Zertifikate soll der Ausstoß von Kohlendioxid begrenzt werden. An dem Verfahren müssen sich alle Fluglinien beteiligen, die in der Europäischen Union landen.
EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard hat kein Verständnis für Kritik an der Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel: Es reiche nicht, immer nur ein internationales Abkommen zu fordern. Die andere Seite müsse sich bewegen. Die Sprecherin der Europäischen Kommission, Pia Hedegaard:
"Wir haben ein festes und klares Ziel: wir arbeiten auf eine weltweite Vereinbarung hin, im Rahmen der internationalen Organisation für die Zivile Luftfahrt. Diese Vereinbarung muss natürlich die europäischen Vorgaben zum Emissionshandel respektieren."
Seit Beginn des Jahres ist die internationale Luftfahrt einbezogen in den Europäischen Emissionshandel. Auf Basis des bisherigen Kohlendioxid-Ausstoßes wird ermittelt, wie viele Zertifikate die Fluglinien kostenlos zugeteilt bekommen und wie viele sie dazukaufen müssen. In diesem Jahr werden rund 85 Prozent der Zertifikate kostenlos verteilt, den Rest müssen die Airlines an der Energiebörse in Leipzig ersteigern, pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Zertifikat. Wenn eine Fluglinie expandiert, braucht sie noch mehr Zertifikate oder muss auf sparsamere Maschinen umstellen. Etwa zehn chinesische und indische Fluglinien haben der EU-Kommission bislang nicht die erforderlichen Daten zur Ermittlung des Kohlendioxid-Ausstoßes übermittelt. Bis Ende April 2013 müssen sie Zertifikate vorweisen, wenn sie auf Flughäfen in der EU landen wollen, andernfalls drohen ihnen hohe Geldstrafen. Die Sprecherin der Europäischen Kommission:
"Der Emissionshandel läuft, so wie beschlossen, er wird nicht ausgesetzt, und es sollte auch nicht zu Gegenmaßnahmen gegen Fluglinien aus der EU kommen."
Bestätigt fühlt sich die Europäische Kommission auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter wiesen eine Klage von US-Fluglinien ab. Die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel verstoße weder gegen internationales Recht noch greife sie in die Souveränität anderer Staaten ein.
Für EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: seit 1990 habe sich der Ausstoß von Kohlendioxid durch den Flugverkehr verdoppelt, bis 2020 könne er sich verdreifachen. Mit der Einbeziehung der zivilen Luftfahrt in den Emissionshandel soll in diesem Jahr der CO2 Ausstoß zurückgehen, um drei Prozent im Vergleich zu den Jahren 2004 bis 2006.
EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard hat kein Verständnis für Kritik an der Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel: Es reiche nicht, immer nur ein internationales Abkommen zu fordern. Die andere Seite müsse sich bewegen. Die Sprecherin der Europäischen Kommission, Pia Hedegaard:
"Wir haben ein festes und klares Ziel: wir arbeiten auf eine weltweite Vereinbarung hin, im Rahmen der internationalen Organisation für die Zivile Luftfahrt. Diese Vereinbarung muss natürlich die europäischen Vorgaben zum Emissionshandel respektieren."
Seit Beginn des Jahres ist die internationale Luftfahrt einbezogen in den Europäischen Emissionshandel. Auf Basis des bisherigen Kohlendioxid-Ausstoßes wird ermittelt, wie viele Zertifikate die Fluglinien kostenlos zugeteilt bekommen und wie viele sie dazukaufen müssen. In diesem Jahr werden rund 85 Prozent der Zertifikate kostenlos verteilt, den Rest müssen die Airlines an der Energiebörse in Leipzig ersteigern, pro ausgestoßene Tonne Kohlendioxid ein Zertifikat. Wenn eine Fluglinie expandiert, braucht sie noch mehr Zertifikate oder muss auf sparsamere Maschinen umstellen. Etwa zehn chinesische und indische Fluglinien haben der EU-Kommission bislang nicht die erforderlichen Daten zur Ermittlung des Kohlendioxid-Ausstoßes übermittelt. Bis Ende April 2013 müssen sie Zertifikate vorweisen, wenn sie auf Flughäfen in der EU landen wollen, andernfalls drohen ihnen hohe Geldstrafen. Die Sprecherin der Europäischen Kommission:
"Der Emissionshandel läuft, so wie beschlossen, er wird nicht ausgesetzt, und es sollte auch nicht zu Gegenmaßnahmen gegen Fluglinien aus der EU kommen."
Bestätigt fühlt sich die Europäische Kommission auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter wiesen eine Klage von US-Fluglinien ab. Die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel verstoße weder gegen internationales Recht noch greife sie in die Souveränität anderer Staaten ein.
Für EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: seit 1990 habe sich der Ausstoß von Kohlendioxid durch den Flugverkehr verdoppelt, bis 2020 könne er sich verdreifachen. Mit der Einbeziehung der zivilen Luftfahrt in den Emissionshandel soll in diesem Jahr der CO2 Ausstoß zurückgehen, um drei Prozent im Vergleich zu den Jahren 2004 bis 2006.