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Wie berechnet man einen Studienplatz?

Die Chancen, per Klage einen Studienplatz an der Wunsch-Uni zu erhalten, stehen gut. Denn viele Verordnungen der Länder sind nicht gerichtsfest. So musste Berlin seine Studienplatz-Kapazitätsverordnung nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts überarbeiten. Dabei wurde alles nur verschlimmbessert, meint die Landes-ASten-Konferenz.

Von Claudia van Laak | 04.04.2012
    Anfang der Woche ist sie in Kraft getreten, die 19. Änderung der Kapazitätsverordnung für die Berliner Hochschulen. Eine komplizierte, eigentlich nur für Fachjuristen durchschaubare Verordnung, die aber erhebliche Konsequenzen hat. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die von den Universitäten und Fachhochschulen festgelegte Zahl von Studienplätzen. Tobias Rossmann, Referent beim AStA der Technischen Universität und verantwortlich für die Internetseite einklage.de:

    "Eigentlich werden in Kapazitätsverordnungen Dinge festgelegt wie: wie viele Studierende pro Seminar pro Fach immatrikuliert werden können. Das ist für jedes Fach unterschiedlich und muss deshalb auch jeweils unterschiedlich berechnet werden. Am Ende kommt ein sogenannter Curricularnormwert heraus und anhand dessen kann man dann die Studienplatzzahlen berechnen."

    Dies ist je nach Fach unterschiedlich aufwendig: Bei Germanistik müssen zum Beispiel nur die vorhandenen Räume und das Personal berücksichtigt werden, bei Chemie zusätzlich die Laborplätze, bei Kunst die vorhandenen Atelierräume.

    Ein Verfahren, das wenig transparent ist und deshalb auch von Studentenvertretern kritisiert wird. Tobias Rossmann vom AStA der TU unterstellt den Universitäten, sie rechneten die Zahl der angebotenen Studienplätze klein. Deshalb rät er vielen Studierwilligen auch zur Klage.

    "Weil die Kapazitäten in der Regel fasch berechnet sind von den Hochschulen. Bestes Beispiel ist die Grundschulpädagogik, wo statt 55 Studienplätzen 110 Studienplätze rauskamen, doppelt so viele, und das sind keine Flüchtigkeitsfehler."

    Das Land Berlin musste seine Kapazitätsverordnung nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts überarbeiten, denn die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge waren nicht berücksichtigt worden. Thorsten Metter, Sprecher der Senatswissenschaftsverwaltung:

    "Wir haben jetzt einen konkreten Fall, wo wir nachbessern mussten, das haben wir jetzt getan, und denken, dass wir damit doch jetzt viel rechtssicherer sind, dass wir eine rechtssichere Regelung geschaffen haben, das ist der Weg, den wir gehen müssen."


    "Das ist das Prinzip Hoffnung, was die Senatsverwaltung da verleitet, solche Aussagen zu treffen. Wir gehen davon aus, dass, wenn es wieder vor Gericht kommt, wir spätestens vor dem Landesverfassungsgericht wieder gewinnen."

    entgegnet AStA-Referent Tobias Rossmann. Das Land habe die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nur ungenügend umgesetzt, außerdem führe die neue Verordnung dazu, dass die Zahl der Studienplätze in Berlin sinke. Dies wiederum bestreitet die zuständige Senatswissenschaftsverwaltung. Durch die neue Verordnung steige sogar die Zahl der Studienplätze an den Berliner Fachhochschulen, sagt Sprecher Thorsten Metter. Außerdem:

    "Berlin hat in den letzten Jahren deutlich mehr Plätze für Studienanfänger geschaffen, das waren in den letzten sechs Jahren rund 12.000 zusätzliche Plätze, wir haben jetzt 32.000 Plätze für Studienanfänger."

    Die sind auch dringend nötig, denn nach den Sommerferien drängt ein doppelter Abiturjahrgang an die Berliner Universitäten und Fachhochschulen.