Justizministerkonferenz
Wie das Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden könnte

Bei der Konferenz der Justizminister, die heute in Hannover beginnt, geht es unter anderem darum, ob und wie das Bundesverfassungsgericht besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden kann. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengetragen.

    Richterinnen und Richter in roter Kleidung und mit roter Kappe stehen in einer Reihe hinter einem Tisch. Hinter ihnen an der Wand ist eine Skulptur des Bundesadlers.
    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sind die unabhängigen Hüter des Grundgesetzes. Bürger wenden sich an sie, um ihre Grundrechte durchzusetzen. Zudem kann das Bundesverfassungsgericht ein Korrektiv zur Regierung darstellen. Doch schaffen es Verfassungsgegner, direkt auf die Gerichte zuzugreifen, ermöglicht das den Aufbau autokratischer Strukturen. Niedersachsens Justizministerin Wahlmann (SPD) sagte vor dem Treffen in Hannover, unter den Bundesländern herrsche Einigkeit, dass das Bundesverfassungsgericht stärker vor Verfassungsfeinden geschützt werden müsse. Diskutiert wird jetzt, wie das verhindert werden kann.

    Woher kommt die Debatte um das Verfassungsgericht?

    Die Diskussion gibt es bereits seit mehreren Monaten. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hatte Anfang Februar für eine parteiübergreifende Initiative geworben. Bundespräsident Steinmmeier rief in einer Rede im Februar dazu auf, das Bundesverfassungsgericht "wetterfest" zu machen. Er sagte damals, man müsse das Gericht vor möglichen Angriffen auf seine Unabhängigkeit schützen. Als Beispiele für solche Angriffe auf Verfassungsgerichte nannte Steinmeier vor allem Polen und Ungarn. Die Erfahrungen von dort sollten "eine Mahnung" sein.
    Ähnlich sieht es der Deutsche Richterbund. Dessen Hauptgeschäftsführer Rebehn forderte, Bund und Länder sollten sich schnell auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Auch die beiden ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Papier und Voßkuhle, haben sich dafür ausgesprochen, das Gericht besser zu schützen.
    Neben mahnenden Beispielen aus Polen und Ungarn hat auch das Erstarken der AfD in den Umfragen bei Vertretern anderer Parteien die Befürchtung genährt, in der Zukunft könnte womöglich eine Partei, die den Rechtsstaat schwächen will, dessen Institutionen nach eigener Vorstellung umformen, sobald sie über eine parlamentarische Mehrheit verfügt.

    Welche Gefahren gibt es für das Verfassungsgericht?

    Fachleute halten es vor allem für problematisch, wie das Bundesverfassungsgericht, seine Aufgaben und seine Besetzung aktuell per Gesetz geregelt werden. Die meisten Punkte sind im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgehalten. Da es sich um ein einfaches Gesetz handelt, kann es vom Bundestag mit einer einfachen Mehrheit verändert werden. Grundgesetzänderungen bedürfen hingegen einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag wie auch im Bundesrat. Bislang finden sich dort nur drei Artikel zum Bundesverfassungsgericht, die bestimmen, wie die 16 Richterinnen und Richter gewählt werden.
    Problematisch ist vor allem, dass das Verfassungsgericht bereits mit scheinbar geringen Änderungen praktisch lahmgelegt werden könnte. Ähnlich wie Steinmeier verweisen auch Juristen auf Polen - dort wurden Gericht angewiesen, wichtige und eilige Verfahren nicht mehr vorzuziehen. Dadurch könnten verfassungswidrige Gesetze in Kraft treten, ohne dass das Verfassungsgericht sie kurzfristig stoppen könnte.

    Welche Möglichkeiten werden jetzt diskutiert?

    Der wichtigste Vorschlag, der auch von Jutizminister Buschmann unterstüzt wird, sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor. Es sollen mehr Dinge, die das Verfassungsgericht betreffen, dort aufgenommen werden. Unter anderem soll festgeschrieben werden, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend sind für die Verfassungsorgane des Bundes, der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
    Außerdem würden zentrale Strukturen aufgenommen: Diese sehen vor, dass es nur zwei Senate mit je acht Richtern gibt. Zudem würden die zwölfjährige Amtszeit, die Altersgrenze von 68 Jahren für Richterinnen und Richter sowie der Ausschluss einer Wiederwahl festgeschrieben. Das soll eine einseitige politische Einflussnahme auf das Gericht verhindern - etwa durch die Wahl zusätzlicher, linientreuer Richter oder ein Herabsetzen von Amtszeit oder Altersgrenze, um bestimmte Richter loszuwerden. Für eine Änderung dieser Vorgaben im Grundgesetz wäre, wie beschrieben, eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
    Auch die Wahl der Richter mittels einer Zwei-Drittel-Mehrheit wird diskutiert, bislang braucht es nur eine einfache Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Dieser Punkt ist jedoch umstritten. Denn dadurch könnten Fraktionen, die über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen, die Wahl eines Verfassungsrichters blockieren oder an Zugeständnisse knüpfen. Für diesen Fall einer Blockade im Bundestag haben die Landesjustizministerien vorgeschlagen, dass der Bundesrat die Wahl übernimmt.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Um einen besseren Schutz des Verfassungsgerichts per Grundgesetz festzuschreiben, braucht es angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse eine Verständigung der Ampel-Koalition mit der Union. CDU-Parteichef Merz hatte sich Ende März offen gezeigt für eine Debatte über das Thema. Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hatte zuletzt gesagt, man führe mit der Union ”gute Gespräche”, habe sich aber darauf geeinigt, keine ”Wasserstandsmeldungen” abzugeben. Geplant ist aber offenbar, die Reform noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode, die voraussichtlich bis zum Herbst 2025 dauert, abzuschließen.
    Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.