Anspruch auf Riester-Förderung haben Arbeitnehmer, Beamte, aber auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige sowie die nicht erwerbstätigen Ehepartner. Singles zahlt der Staat jährlich einen Zuschuss von 154 Euro zur privaten Altersvorsorge. Ehepaare erhalten das Doppelte - vorausgesetzt, beide haben einen eigenen Sparvertrag. Außerdem gibt es für jedes Kind eine Zulage von 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es sogar 300 Euro. Um die volle Höhe der Zulagen zu erhalten, muss der Sparer einen bestimmten Mindestbetrag in seinen Riester-Vertrag einzahlen - nämlich vier Prozent des Bruttojahreseinkommens, abzüglich der Zulagen.
Aber auch Sparer, die weniger für die private Altersvorsorge aufbringen, können Zuschüsse bekommen. Allerdings werden die Riester-Zulagen dann anteilig gekürzt. Eine Sonderregelung gilt für Geringverdiener oder kinderreiche Familien. Sie müssen nur einen Sockelbetrag von jährlich 60 Euro aus eigener Tasche einzahlen. Auch für Besserverdiener gibt es eine besondere Regelung. Ihnen kommt zugute, dass die Aufwendungen für die private Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden können bis zu einem Höchstbetrag von 2100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung, Ist das der Fall, so wird die Differenz vom Finanzamt als Rückzahlung erstattet.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Finanzprodukte, die bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen zum Beispiel alle Riester-Sparpläne garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens die Summe der Einzahlungen und Zulagen vorhanden ist. Außerdem müssen die Anbieter Riester-Sparern das Recht gewähren, den Vertrag vorübergehend ruhen zu lassen oder aber auch zu kündigen. Eine weitere Besonderheit: Riester-Kunden dürfen angespartes Vermögen aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen, um damit eine selbst genutzte Immobilie zu kaufen. Die Riester-Zulagen können auch direkt zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden, etwa für die Tilgung eines Darlehens.
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse zahlen, bekommen keine Riester-Zuschüsse. Für sie ist die sogenannte Rürup- oder Basisrente die einzige Möglichkeit, staatliche Förderung für die Altersvorsorge zu bekommen. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat hier das Sparen fürs Alter nicht mit Zulagen, sondern mit Steuervorteilen. Die Einzahlungen in die Rente können die Anleger derzeit zu 76 Prozent von der Steuer absetzen. Im Gegenzug müssen sie aber die Auszahlungen im Alter versteuern.
Aber auch Sparer, die weniger für die private Altersvorsorge aufbringen, können Zuschüsse bekommen. Allerdings werden die Riester-Zulagen dann anteilig gekürzt. Eine Sonderregelung gilt für Geringverdiener oder kinderreiche Familien. Sie müssen nur einen Sockelbetrag von jährlich 60 Euro aus eigener Tasche einzahlen. Auch für Besserverdiener gibt es eine besondere Regelung. Ihnen kommt zugute, dass die Aufwendungen für die private Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden können bis zu einem Höchstbetrag von 2100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung, Ist das der Fall, so wird die Differenz vom Finanzamt als Rückzahlung erstattet.
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Finanzprodukte, die bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen zum Beispiel alle Riester-Sparpläne garantieren, dass bei Rentenbeginn mindestens die Summe der Einzahlungen und Zulagen vorhanden ist. Außerdem müssen die Anbieter Riester-Sparern das Recht gewähren, den Vertrag vorübergehend ruhen zu lassen oder aber auch zu kündigen. Eine weitere Besonderheit: Riester-Kunden dürfen angespartes Vermögen aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen, um damit eine selbst genutzte Immobilie zu kaufen. Die Riester-Zulagen können auch direkt zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden, etwa für die Tilgung eines Darlehens.
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse zahlen, bekommen keine Riester-Zuschüsse. Für sie ist die sogenannte Rürup- oder Basisrente die einzige Möglichkeit, staatliche Förderung für die Altersvorsorge zu bekommen. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat hier das Sparen fürs Alter nicht mit Zulagen, sondern mit Steuervorteilen. Die Einzahlungen in die Rente können die Anleger derzeit zu 76 Prozent von der Steuer absetzen. Im Gegenzug müssen sie aber die Auszahlungen im Alter versteuern.