Woran ist eine Einigung gescheitert?
Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Werneke, sagte, man habe feststellen müssen, dass die Unterschiede zu den Arbeitgebern unüberbrückbar gewesen seien. Die Gewerkschaftsgremien hätten daher einstimmig beschlossen, dass die Verhandlungen gescheitert seien. Der Chef des Beamtenbunds dbb, Silberbach, sagte, es habe zu wenig Bewegung in den materiellen Fragen gegeben.
Die Arbeitgeber haben nach eigenen Angaben zuletzt für eine Laufzeit von 27 Monaten acht Prozent mehr Einkommen und einen Mindestbetrag von 300 Euro sowie eine Einmalzahlung von 3.000 Euro angeboten. Verdi und der Beamtenbund fordern eine Entgelterhöhung um 10,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen. Der Mindestbetrag ist für die Gewerkschaften zentral: Für die Bezieherinnen und Bezieher kleinerer Einkommen soll so ein Ausgleich für die hohe Inflation erreicht werden. Die kommunalen Arbeitgeber hatten einen Mindestbetrag lange abgelehnt.
Was folgt auf das Scheitern der Tarifverhandlungen?
Die Arbeitgeber haben die Schlichtung angerufen. Das teilte Bundesinnenministerin Faeser mit. Der Beamtenbund erklärte sich bereit, konstruktiv mitzuarbeiten. Auch die Mitarbeit der Gewerkschaft Verdi gilt als sicher; seit 2011 gibt es für den öffentlichen Dienst eine Vereinbarung, in der man sich auf ein Regelwerk für ein solches Schlichtungsverfahren geeinigt hat. Beide Tarifpartner haben darin auch zugesagt, sich auf ein solches Verfahren einzulassen, wenn ein Tarifpartner - in diesem Fall die Arbeitgeber - die Schlichtung anruft.
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Nach den Angaben von Faeser sind bereits zwei unabhängige Schlichter einberufen worden. Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Milbradt für die Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr für die Gewerkschaften. Das Schlichtungsverfahren muss nach spätestens sechs Werktagen beginnen und nach weiteren zehn Tagen soll ein Ergebnis vorliegen. Anschließend ist die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen vorgesehen, bei denen über die Annahme oder Ablehnung des Schlichtungsvorschlages beraten wird.
Wird es jetzt weitere Streiks geben?
Während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht, das heißt, Gewerkschaften dürfen nicht streiken. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi gilt das ab Sonntag, so dass während der Oster-Reisewelle keine Streiks zu erwarten sind. Bis dahin sind nach Gewerkschaftsangaben allenfalls noch kleinere regionale Warnstreiks geplant.
In Teilbereichen wie Kitas oder Kliniken seien bis Sonntag Einzelaktionen geplant, sagte ihr Verdi-Chef Werneke der "Süddeutschen Zeitung". Dabei werde es sich jedoch vor allem um Informationsformate handeln. Man habe nicht vor, ganze Verwaltungen oder Unternehmen lahmzulegen.
Könnte es eine schnelle Einigung geben?
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Landsberg, rechnet offenbar nicht damit. Landsberg sagte im Deutschlandfunk, als Arbeitgeber sei man den Gewerkschaften bereits weit entgegengekommen. Was die Arbeitgeberseite angeboten habe, bedeute bereits für die Kommunen Belastungen in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags pro Jahr.
Diese Nachricht wurde am 30.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.