Verdachtsfall-Einstufung
Jurist: AfD-Parteiverbot ist ein viel komplexeres Verfahren

Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall muss von einem Verfahren zum Parteiverbot klar getrennt werden, so Jurist Markus Ogorek. Er erklärt die Voraussetzungen für ein Verbot und warum die Causa AfD lange nicht ausgestanden ist.

Buschert, Fanny | 13. Mai 2024, 23:15 Uhr
Alice Weidel und Tino Chrupalla beim Statement der AfD-Fraktionsspitze zum Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts betreffs der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Berlin, 13.05.2024
Prof. Markus Ogorek geht davon aus, dass die AfD künftig als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wird. (picture alliance / Geisler-Fotopress / Bernd Elmenthaler / Geisler-Fotopr)