Eine Sprecherin der Wiener Ermittlungsbehörden bestätigte einen entsprechenden Pressebericht. Den drei Politikern wird vorgehalten, ein in der Nazizeit von der SS verwendetes Lied gesungen zu haben. Das österreichische Gesetz sieht dafür Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor.
Die FPÖ wies die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft zurück. Das Lied sei im Rahmen einer Beerdigung in einer Version von 1814 gesungen worden - und zwar auf Wunsch eines Verstorbenen.
Diese Nachricht wurde am 30.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.