Die Wiesenweihe ist schuld. Der seltene Greifvogel sorgt seit Wochen für Streit zwischen Windkraftbetreibern und Vogelschützern. Denn ausgerechnet in einem Rapsfeld hat ein Pärchen sein Nest gebaut, nur 50 Meter von zwei Windrädern entfernt. Für den Landkreis Aurich steht fest: Die Tiere müssen geschützt werden. Er ordnete an, dass die Räder bis zum 1. August, dem Ende der Brutzeit, tagsüber abgeschaltet werden. Eberhard Giese von der unteren Naturschutzbehörde:
"In diesem Fall war für uns die Sachlage klar, dass es zugunsten des Artenschutzes gehen musste, weil wir Erkenntnisse hatten."
Bundesweit leben nach Schätzungen des Naturschutzbunds NABU nur noch 400 Brutpaare. Vor einigen Jahren zählten Vogelexperten im westlichen Ostfriesland 14 Paare. Heute sind es nur noch sechs. Die Landwirtschaft schränkt den Lebensraum ein, aber auch die immer höheren Windräder machen dem Vogel zu schaffen. Im vergangenen Jahr lag ein totes Männchen unter einem Windrad. Seine Lunge war geplatzt, weil der Druck in Rotornähe zu stark abgefallen war. Eberhard Giese von der Umweltbehörde fürchtet außerdem, dass die Vögel während der Balzzeit die Gefahr der Rotorblätter nicht erkennen.
"Ich habe ein Wiesenweihenpaar wahrgenommen, das da brütet, das sich hoch in die Luft geschraubt hat, in die Nähe der Anlage geflogen ist und dabei auch beängstigend nah an die Rotoren gekommen ist."
Normalerweise sollen keine Windanlagen in der Nähe von bekannten Brutplätzen stehen. Doch vermeiden lässt sich das nicht immer. Was für die Naturschützer nun die einzige Lösung ist, geht anderen zu weit. Eines der beiden Windräder gehört einer Tochtergesellschaft der Gemeinde Krummhörn.
Einnahmen von mindestens 60.000 Euro gehen wegen des wochenlangen Stopps verloren, rechnet Joachim Saathoff vor, der Bürgermeister der Gemeinde.
"Es ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ganz klar. Und es ist nicht so, dass wir einen Windpark in ein bestehendes Brutgebiet hineingebaut haben, sondern der Windpark stand schon wesentlich länger, und dann hat sich die Wiesenweihe dieses Gelände als Brutareal ausgesucht."
Die Gemeinde Krummhörn legte Widerspruch beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein. Doch das gab den Artenschützern recht. Es bestehe die Gefahr, dass der seltene Greifvogel in die Windräder gerate und verende. Jetzt liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Ob das aber bis zum 1. August noch eine Entscheidung fällt, ist fraglich. Dann nämlich endet die Schonfrist für die brütenden Greifvögel, die Räder dürfen sich somit wieder drehen.
Gelöst ist der Konflikt damit aber nicht, sondern auf das nächste Jahr vertagt: Denn im kommenden Frühjahr wird die Wiesenweihe wieder brüten – niemand weiß, ob sich der unstete Vogel dafür wieder einen Windpark aussuchen wird.
"In diesem Fall war für uns die Sachlage klar, dass es zugunsten des Artenschutzes gehen musste, weil wir Erkenntnisse hatten."
Bundesweit leben nach Schätzungen des Naturschutzbunds NABU nur noch 400 Brutpaare. Vor einigen Jahren zählten Vogelexperten im westlichen Ostfriesland 14 Paare. Heute sind es nur noch sechs. Die Landwirtschaft schränkt den Lebensraum ein, aber auch die immer höheren Windräder machen dem Vogel zu schaffen. Im vergangenen Jahr lag ein totes Männchen unter einem Windrad. Seine Lunge war geplatzt, weil der Druck in Rotornähe zu stark abgefallen war. Eberhard Giese von der Umweltbehörde fürchtet außerdem, dass die Vögel während der Balzzeit die Gefahr der Rotorblätter nicht erkennen.
"Ich habe ein Wiesenweihenpaar wahrgenommen, das da brütet, das sich hoch in die Luft geschraubt hat, in die Nähe der Anlage geflogen ist und dabei auch beängstigend nah an die Rotoren gekommen ist."
Normalerweise sollen keine Windanlagen in der Nähe von bekannten Brutplätzen stehen. Doch vermeiden lässt sich das nicht immer. Was für die Naturschützer nun die einzige Lösung ist, geht anderen zu weit. Eines der beiden Windräder gehört einer Tochtergesellschaft der Gemeinde Krummhörn.
Einnahmen von mindestens 60.000 Euro gehen wegen des wochenlangen Stopps verloren, rechnet Joachim Saathoff vor, der Bürgermeister der Gemeinde.
"Es ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ganz klar. Und es ist nicht so, dass wir einen Windpark in ein bestehendes Brutgebiet hineingebaut haben, sondern der Windpark stand schon wesentlich länger, und dann hat sich die Wiesenweihe dieses Gelände als Brutareal ausgesucht."
Die Gemeinde Krummhörn legte Widerspruch beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein. Doch das gab den Artenschützern recht. Es bestehe die Gefahr, dass der seltene Greifvogel in die Windräder gerate und verende. Jetzt liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Ob das aber bis zum 1. August noch eine Entscheidung fällt, ist fraglich. Dann nämlich endet die Schonfrist für die brütenden Greifvögel, die Räder dürfen sich somit wieder drehen.
Gelöst ist der Konflikt damit aber nicht, sondern auf das nächste Jahr vertagt: Denn im kommenden Frühjahr wird die Wiesenweihe wieder brüten – niemand weiß, ob sich der unstete Vogel dafür wieder einen Windpark aussuchen wird.