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Windkraft-Unternehmen
Prokon meldet Insolvenz an

Der Windkraftfinanzierer Prokon ist pleite und hat beim Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe Insolvenz angemeldet. 1.300 Arbeitsplätze sind bedroht. Zudem müssen Zehntausende Kleinanleger nun um ihr Geld bangen.

    Das in Schieflage geratene Unternehmen aus Itzehoe bei Hamburg gab sich trotz des Insolvenzantrags optimistisch. "Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für Prokon", betonte die Firma in einem auf der Internet-Seite veröffentlichten Schreiben an die "lieben Genussrechtsinhaber". Weiter hieß es: "Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden."
    Das Unternehmen hatte seine rund 75.000 Kapitalanleger am 10. Januar überraschend gewarnt, ihr Geld vorerst nicht aus der Firma zu ziehen und Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Anderenfalls drohe eine Plan-Insolvenz.
    Die Hälfte der Anleger wollte Prokon die Treue halten
    Am Dienstag hatte die Firma mitgeteilt, dass rund die Hälfte der Anleger bereit seien, dem Unternehmen mehr Zeit für eine Restrukturierung einzuräumen. 40.236 der 75.000 Genussrechte-Inhaber hätten sich dafür ausgesprochen, nicht vor dem 31. Oktober zu kündigen. Das entspreche rund 53 Prozent der Anlagekapitals. Um eine Pleite zu verhindern, hätten laut Prokon aber 95 Prozent des Kapitals vorerst in der Firma bleiben müssen.
    Vor allem Kleinanleger haben ihr Geld in Höhe von insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten bei Prokon angelegt. Als Eigenkapitalgeber müssen sie sich in der Insolvenz hinten anstellen. Ihr Geld dürfte weitgehend verloren sein. Die ausgegebenen Genussscheine sind Wertpapiere, die eine Sonderstellung zwischen Aktien und Anleihen haben. Unternehmen kommen an Kapital, der Käufer der Genussrechte erhält im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen, die aber gestrichen oder verschoben werden können, wenn kein Gewinn anfällt.
    Gehälter sollen bis April gesichert werden
    Das Amtsgericht Itzehoe bestellte mit Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens Rechtsanwalt Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Ziel dieses Verfahrens sei "die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens", sagte Penzlin.
    Der Geschäftsbetrieb von Prokon werde zunächst "in vollem Umfang fortgeführt". Der Insolvenzverwalter bereitet für die Beschäftigten nach eigenen Angaben eine sogenannte Insolvenzgeld-Vorfinanzierung vor, um Löhne und Gehälter bis einschließlich April durch Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abzusichern.
    Prokon ist mit seinen insgesamt 1.300 Mitarbeitern ein wichtiger Finanzierer von Windparks. Das Unternehmen investiert aber auch in Bioenergie. Es hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Nach eigenen Angaben konnte das Unternehmen aber zuletzt keinerlei Rück- oder Zinszahlungen mehr leisten.