Manfred Götzke: Wer sich heute für einen Studiengang bewerben will - sagen wir mal BWL -, der tut das natürlich nicht nur an einer Uni, weil er ja nicht weiß, ob er da genommen wird, sondern er bewirbt sich vermutlich an fünf oder 15 Hochschulen, und zwar an jeder einzeln. Das ist natürlich kompliziert, und deshalb wurde vor drei Jahren das zentrale Internetportal Hochschulstart gegründet. Die Idee ist ziemlich einleuchtend: Alle Hochschulen machen mit, der Student bekommt eine Zusage, und wenn er die hat, sind die anderen Hochschulen mit ihren Studiengängen, mit ihren Plätzen wieder im Spiel. Das ist die Theorie – die Praxis, die ist eher so, dass Hochschulstart ein Hochschulfehlstart ist. Nur ganz wenige Hochschulen machen zurzeit mit, unter anderem, weil es Softwareprobleme gibt. Und es wird in Unis jetzt auch nicht unbedingt attraktiver gemacht, in Zukunft mitzumachen: Gestern haben die Ministerpräsidenten der Länder nämlich beschlossen, dass die Hochschulen für das Pannenportal demnächst auch noch bezahlen sollen. Was zurzeit auf Hochschulstart geht und was nicht, wollte Stefanie Kowalewski wissen und ich möchte jetzt darüber sprechen mit Micha Teuscher, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz und dort verantwortlich für Hochschulstart und die Hochschulzulassung. Guten Tag, Herr Teuscher!
Micha Teuscher: Guten Tag!
Götzke: Herr Teuscher, kann ein solches Portal funktionieren, wenn einer Bewerberin in einem klassischen NC-Fach wie Psychologie genau acht Unis angeboten werden?
Teuscher: Nein, das kann es nicht. Das ist auch nicht das Ziel, das ist jetzt eine Zwischenphase. Das Ziel ist, dass wir alle 36 Universitäten in Deutschland, die Psychologie anbieten, für das System so begeistern, dass die sich anbinden. Und Sie hatten ja schon das Schnittstellenproblem, das in der Vergangenheit bestand, angesprochen, dieses Schnittstellenproblem hat sich gelöst, das heißt, wir haben Schnittstellensoftware, sogenannte Konnektoren, die den Datentransfer zwischen den Hochschulen und der DUSV-Plattform in beide Richtungen gewährleisten.
Götzke: Können Sie verstehen, dass Hochschulen derzeit trotzdem sagen, warum sollten wir das antun?
Teuscher: Es ist so, dass wir in der Vergangenheit – das ist ja in dem Bericht auch deutlich gemacht worden –, dass wir Schwierigkeiten hatten, weil diese Schnittstellensoftware, diese Konnektoren, noch nicht voll funktionierten, insbesondere auch noch nicht für mehrfache Studiengänge und lehrerbildende Studiengänge, da sind wir dran, und das Problem ist auch eigentlich gelöst. Wir haben dann nebenher noch das Problem, dass diese Hochschulen angebunden werden müssen, und dazu müssen Softwarehersteller in der Lage sein, auch diese Software in den einzelnen Hochschulen aufzuspielen. Und es betrifft hier in dem Fall mindestens 190 Hochschulen in Deutschland, und innerhalb dieser Hochschulen, vieler Universitäten und Fachhochschulen mit sehr viel Studiengängen, ist dies ein sehr aufwendiges Verfahren, und es hängt eben nicht nur an den Hochschulen, bereit zu sein, sondern auch an den Softwareherstellern, diese Implementierung der Software bei den einzelnen Hochschulen zu bewerkstelligen, das heißt, die Hochschulen anbindungsfähig zu machen.
Götzke: Warum ist das eigentlich so kompliziert? Ich stelle mir das vor wie einen etwas spezielleren Doodle-Kalender: Also da werden verschiedene Hochschulen, verschiedene Studiengänge eingegeben, man gleicht das irgendwie ab und schickt das an eine zentrale Datei, die schickt das zurück – das ist doch nicht so kompliziert.
Teuscher: Ja, das komplizierte ist, dass für ein Bewerbungsverfahren ja eine ganze Reihe von Daten abgefragt werden müssen, und es muss gewährleistet sein, dass sich Bewerberinnen und Bewerber nicht mehrere Zugänge nutzen oder sich sozusagen noch zusätzlich anmelden. Das heißt, es sind Sicherheitsfragen, die gewährleistet sein müssen, und wir haben in Deutschland – und das ist auch nicht das Problem der Hochschulen – 16 verschiedene Zulassungsregelungen. Jedes Bundesland hat eigenes Zulassungsrecht, und dieses müssen Sie dann auch noch miteinander vergleichen und vereinheitlichen, wenn Sie nachher Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Hochschulen, also für unterschiedliche Hochschulen, aber trotzdem bei Psychologie beispielsweise miteinander in eine Linie bringen wollen, und das ist eben dann nachher der Mehrfachzulassungsabgleich hier.
Götzke: Nun haben wir ja gehört, die Bewerberin muss sich trotz Hochschulstaat und dem dialogorientierten Serviceverfahren für jede Universität auf dem Portal einzeln bewerben. Wo ist denn da überhaupt dann der Sinn für den Studierenden, sich dort einzutragen, da mitzumachen?
Teuscher: Also der Sinn für den Studierenden wäre natürlich stärker gewährleistet, wenn es eine zentrale Bewerbung gäbe, die er oder sie in Dortmund abgeben würde und dann anklickt, für welche Hochschulen dies gelten soll. Die Hochschulen, das ist im Beitrag deutlich geworden, versprechen sich von einer dezentralen Bewerbung eine engere Anbindung, das ist auch hinterfragt worden, ob das wirklich der Fall ist, wir müssen aber noch mal reingucken in die Geschichte des dialogorientierten Verfahrens, denn die kurze Geschichte, vor zwei Jahren war der Datentransfer noch nicht wirklich so sicher, es kam zu Fehlern in den Tests, und dann bestand die Gefahr, dass so eine Bewerbung verloren gehen kann. Es ist auch möglich, dass wir das alles zentral machen und dass das dialogorientierte Verfahren eine zentrale Bewerbung für die verschiedenen Studiengänge anbietet und dass von dieser Seite aus dann nur eine Bewerbung zentral abgegeben werden muss. Das müsste dann aber auch mit den Hochschulen so abgestimmt werden.
Götzke: Nun haben die Ministerpräsidenten der Länder gestern beschlossen, dass die Hochschulen ab 2015 auch noch für das Portal zahlen sollen, also den laufenden Betrieb zumindest mitfinanzieren sollen. Wird das zu einer Ausweitung und zu einem Wachstum des Systems beitragen?
Teuscher: Also in der derzeitigen Phase sehe ich das sehr kritisch. Wir haben weder alle Hochschulen mit ihren jeweiligen Studienangeboten im System, noch ist es so, dass wir dann einen ausreichenden Wirkbetrieb haben, in dem der sogenannte Mehrfachzulassungsabgleich funktioniert. Das müsste ich kurz mal erklären: Der Sinn und Zweck für Hochschulen und auch für Bewerber des gesamten Systems ist es, dass jeder einzelne Bewerber, Bewerberin, auch wenn sie sich mehrfach beworben hat, doch nachher den von ihr am meisten gewünschten Studienplatz nur angeboten bekommt und aber nur einen wirklich annehmen kann, alle anderen hier angebotenen Studienplätze werden in dem Augenblick freigeschaltet, wenn sie sich oder er sich für einen gewünschten Platz entscheidet. Und dadurch werden die Studienplätze freigeschaltet für weitere Bewerberinnen und Bewerber. Dieser Wirkbetrieb gewährleistet für die Bewerberinnen und Bewerber, dass sie sehr früh im Jahr und nicht erst im Oktober, November einen Studienplatz zugeteilt bekommen, und für die Hochschulen gewährleistet es, dass sie eben eine volle Hochschule haben, und dies auch nicht erst im Dezember. Und dieser Wirkbetrieb funktioniert nur, wenn wir 85 Prozent wenigstens aller Studienplätze im System haben. Das haben wir derzeit noch nicht. Derzeit würden also die innovativen Hochschulen, die sich derzeit mit einzelnen Studienangeboten im System beteiligen, bestraft werden, weil sie neben den schon angemeldeten, im dialogorientierten Verfahren angemeldeten Studiengängen ja noch für die normalen Studiengänge eine eigene Softwarelösung, eine lokale, vor Ort vorrätig haben. Sie haben also zwei Systeme nebeneinander, und in dem Zusammenhang eine Gebühr zu erheben, halte ich für sehr kritisch.
Götzke: Wie hoch würde die Gebühr für die einzelne Hochschule denn dann ausfallen?
Teuscher: Wir können bei einem Nicht-Wirkbetrieb, also bei keiner Funktionalität, auch keine vollen Kosten abrechnen, von daher gesehen gehe ich hier eher von einem symbolischen Beitrag aus, aber ich denke mal, dass wir mit der Finanzseite bis Weihnachten verhandeln, wie der Etat 2015 hier aussehen soll, um auch den Hochschulen möglichst frühzeitig Sicherheit zu geben. Das ist, denke ich, erforderlich.
Götzke: Sie hoffen also, das noch so irgendwie abwenden zu können. Wir haben gerade ja in dem Beitrag gehört, in drei Jahren könnte es möglicherweise flächendeckend oder zu 85 Prozent ausgelastet sein, das System. Sind Sie da ähnlich zuversichtlich?
Teuscher: Wenn wir eben gute Erfahrungen berichten können, was den Datentransfer und die Funktionalität anbetrifft, hoffen wir auch, dass alle wissen, wir brauchen dieses System für die große Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, für die Hochschulen, um möglichst frühzeitig allen Sicherheit zu geben über ihre Studienplätze, und dieses System würde tatsächlich punktgenaue Landungen auch für Hochschulen ermöglichen und den Bewerberinnen und Bewerbern frühzeitig Studienplätze vermitteln. Das wäre sozusagen die Königsdisziplin, und wir versuchen das zu erreichen bis 2018.
Götzke: Momentan aber Utopie. Das heißt auch für die Studierenden, die sich jetzt zum Beispiel im Fach Psychologie bewerben wollen, sie müssen sich sowohl über Hochschulstart als auch an der einzelnen Uni bewerben.
Teuscher: Das ist leider richtig so, und ich kann Ihnen nur sagen, wir bemühen uns, dass sich das möglichst rasch abstellt. Wir haben Psychologie ausgewählt, weil es sich da nur um 36 Universitäten handelt, und dadurch hoffen wir, dass wir das mit der Anbindung besser hinbekommen und dann auch alle sehen, diese Funktionalität mit dem Mehrfachzusatzabgleich funktioniert in dem System, und die Hochschulen kommen dann auch verstärkt auf das DOSV zu.
Götzke: Herr Teuscher, herzlichen Dank für das Gespräch!
Teuscher: Bitte schön, danke!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Micha Teuscher: Guten Tag!
Götzke: Herr Teuscher, kann ein solches Portal funktionieren, wenn einer Bewerberin in einem klassischen NC-Fach wie Psychologie genau acht Unis angeboten werden?
Teuscher: Nein, das kann es nicht. Das ist auch nicht das Ziel, das ist jetzt eine Zwischenphase. Das Ziel ist, dass wir alle 36 Universitäten in Deutschland, die Psychologie anbieten, für das System so begeistern, dass die sich anbinden. Und Sie hatten ja schon das Schnittstellenproblem, das in der Vergangenheit bestand, angesprochen, dieses Schnittstellenproblem hat sich gelöst, das heißt, wir haben Schnittstellensoftware, sogenannte Konnektoren, die den Datentransfer zwischen den Hochschulen und der DUSV-Plattform in beide Richtungen gewährleisten.
Götzke: Können Sie verstehen, dass Hochschulen derzeit trotzdem sagen, warum sollten wir das antun?
Teuscher: Es ist so, dass wir in der Vergangenheit – das ist ja in dem Bericht auch deutlich gemacht worden –, dass wir Schwierigkeiten hatten, weil diese Schnittstellensoftware, diese Konnektoren, noch nicht voll funktionierten, insbesondere auch noch nicht für mehrfache Studiengänge und lehrerbildende Studiengänge, da sind wir dran, und das Problem ist auch eigentlich gelöst. Wir haben dann nebenher noch das Problem, dass diese Hochschulen angebunden werden müssen, und dazu müssen Softwarehersteller in der Lage sein, auch diese Software in den einzelnen Hochschulen aufzuspielen. Und es betrifft hier in dem Fall mindestens 190 Hochschulen in Deutschland, und innerhalb dieser Hochschulen, vieler Universitäten und Fachhochschulen mit sehr viel Studiengängen, ist dies ein sehr aufwendiges Verfahren, und es hängt eben nicht nur an den Hochschulen, bereit zu sein, sondern auch an den Softwareherstellern, diese Implementierung der Software bei den einzelnen Hochschulen zu bewerkstelligen, das heißt, die Hochschulen anbindungsfähig zu machen.
Götzke: Warum ist das eigentlich so kompliziert? Ich stelle mir das vor wie einen etwas spezielleren Doodle-Kalender: Also da werden verschiedene Hochschulen, verschiedene Studiengänge eingegeben, man gleicht das irgendwie ab und schickt das an eine zentrale Datei, die schickt das zurück – das ist doch nicht so kompliziert.
Teuscher: Ja, das komplizierte ist, dass für ein Bewerbungsverfahren ja eine ganze Reihe von Daten abgefragt werden müssen, und es muss gewährleistet sein, dass sich Bewerberinnen und Bewerber nicht mehrere Zugänge nutzen oder sich sozusagen noch zusätzlich anmelden. Das heißt, es sind Sicherheitsfragen, die gewährleistet sein müssen, und wir haben in Deutschland – und das ist auch nicht das Problem der Hochschulen – 16 verschiedene Zulassungsregelungen. Jedes Bundesland hat eigenes Zulassungsrecht, und dieses müssen Sie dann auch noch miteinander vergleichen und vereinheitlichen, wenn Sie nachher Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Hochschulen, also für unterschiedliche Hochschulen, aber trotzdem bei Psychologie beispielsweise miteinander in eine Linie bringen wollen, und das ist eben dann nachher der Mehrfachzulassungsabgleich hier.
Götzke: Nun haben wir ja gehört, die Bewerberin muss sich trotz Hochschulstaat und dem dialogorientierten Serviceverfahren für jede Universität auf dem Portal einzeln bewerben. Wo ist denn da überhaupt dann der Sinn für den Studierenden, sich dort einzutragen, da mitzumachen?
Teuscher: Also der Sinn für den Studierenden wäre natürlich stärker gewährleistet, wenn es eine zentrale Bewerbung gäbe, die er oder sie in Dortmund abgeben würde und dann anklickt, für welche Hochschulen dies gelten soll. Die Hochschulen, das ist im Beitrag deutlich geworden, versprechen sich von einer dezentralen Bewerbung eine engere Anbindung, das ist auch hinterfragt worden, ob das wirklich der Fall ist, wir müssen aber noch mal reingucken in die Geschichte des dialogorientierten Verfahrens, denn die kurze Geschichte, vor zwei Jahren war der Datentransfer noch nicht wirklich so sicher, es kam zu Fehlern in den Tests, und dann bestand die Gefahr, dass so eine Bewerbung verloren gehen kann. Es ist auch möglich, dass wir das alles zentral machen und dass das dialogorientierte Verfahren eine zentrale Bewerbung für die verschiedenen Studiengänge anbietet und dass von dieser Seite aus dann nur eine Bewerbung zentral abgegeben werden muss. Das müsste dann aber auch mit den Hochschulen so abgestimmt werden.
Götzke: Nun haben die Ministerpräsidenten der Länder gestern beschlossen, dass die Hochschulen ab 2015 auch noch für das Portal zahlen sollen, also den laufenden Betrieb zumindest mitfinanzieren sollen. Wird das zu einer Ausweitung und zu einem Wachstum des Systems beitragen?
Teuscher: Also in der derzeitigen Phase sehe ich das sehr kritisch. Wir haben weder alle Hochschulen mit ihren jeweiligen Studienangeboten im System, noch ist es so, dass wir dann einen ausreichenden Wirkbetrieb haben, in dem der sogenannte Mehrfachzulassungsabgleich funktioniert. Das müsste ich kurz mal erklären: Der Sinn und Zweck für Hochschulen und auch für Bewerber des gesamten Systems ist es, dass jeder einzelne Bewerber, Bewerberin, auch wenn sie sich mehrfach beworben hat, doch nachher den von ihr am meisten gewünschten Studienplatz nur angeboten bekommt und aber nur einen wirklich annehmen kann, alle anderen hier angebotenen Studienplätze werden in dem Augenblick freigeschaltet, wenn sie sich oder er sich für einen gewünschten Platz entscheidet. Und dadurch werden die Studienplätze freigeschaltet für weitere Bewerberinnen und Bewerber. Dieser Wirkbetrieb gewährleistet für die Bewerberinnen und Bewerber, dass sie sehr früh im Jahr und nicht erst im Oktober, November einen Studienplatz zugeteilt bekommen, und für die Hochschulen gewährleistet es, dass sie eben eine volle Hochschule haben, und dies auch nicht erst im Dezember. Und dieser Wirkbetrieb funktioniert nur, wenn wir 85 Prozent wenigstens aller Studienplätze im System haben. Das haben wir derzeit noch nicht. Derzeit würden also die innovativen Hochschulen, die sich derzeit mit einzelnen Studienangeboten im System beteiligen, bestraft werden, weil sie neben den schon angemeldeten, im dialogorientierten Verfahren angemeldeten Studiengängen ja noch für die normalen Studiengänge eine eigene Softwarelösung, eine lokale, vor Ort vorrätig haben. Sie haben also zwei Systeme nebeneinander, und in dem Zusammenhang eine Gebühr zu erheben, halte ich für sehr kritisch.
Götzke: Wie hoch würde die Gebühr für die einzelne Hochschule denn dann ausfallen?
Teuscher: Wir können bei einem Nicht-Wirkbetrieb, also bei keiner Funktionalität, auch keine vollen Kosten abrechnen, von daher gesehen gehe ich hier eher von einem symbolischen Beitrag aus, aber ich denke mal, dass wir mit der Finanzseite bis Weihnachten verhandeln, wie der Etat 2015 hier aussehen soll, um auch den Hochschulen möglichst frühzeitig Sicherheit zu geben. Das ist, denke ich, erforderlich.
Götzke: Sie hoffen also, das noch so irgendwie abwenden zu können. Wir haben gerade ja in dem Beitrag gehört, in drei Jahren könnte es möglicherweise flächendeckend oder zu 85 Prozent ausgelastet sein, das System. Sind Sie da ähnlich zuversichtlich?
Teuscher: Wenn wir eben gute Erfahrungen berichten können, was den Datentransfer und die Funktionalität anbetrifft, hoffen wir auch, dass alle wissen, wir brauchen dieses System für die große Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, für die Hochschulen, um möglichst frühzeitig allen Sicherheit zu geben über ihre Studienplätze, und dieses System würde tatsächlich punktgenaue Landungen auch für Hochschulen ermöglichen und den Bewerberinnen und Bewerbern frühzeitig Studienplätze vermitteln. Das wäre sozusagen die Königsdisziplin, und wir versuchen das zu erreichen bis 2018.
Götzke: Momentan aber Utopie. Das heißt auch für die Studierenden, die sich jetzt zum Beispiel im Fach Psychologie bewerben wollen, sie müssen sich sowohl über Hochschulstart als auch an der einzelnen Uni bewerben.
Teuscher: Das ist leider richtig so, und ich kann Ihnen nur sagen, wir bemühen uns, dass sich das möglichst rasch abstellt. Wir haben Psychologie ausgewählt, weil es sich da nur um 36 Universitäten handelt, und dadurch hoffen wir, dass wir das mit der Anbindung besser hinbekommen und dann auch alle sehen, diese Funktionalität mit dem Mehrfachzusatzabgleich funktioniert in dem System, und die Hochschulen kommen dann auch verstärkt auf das DOSV zu.
Götzke: Herr Teuscher, herzlichen Dank für das Gespräch!
Teuscher: Bitte schön, danke!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.