Der Markt für Putz- und Waschmittel ist riesig. Die ökologische Wende und auch der Aufruf zu mehr Sparsamkeit im Umgang mit Putz- und Waschmitteln etwa durch das Umweltbundesamt haben nicht viel daran geändert, betont Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
"Man kann davon ausgehen, dass jedes Jahr in Deutschland knapp 500.000 Tonnen Reinigungs- -und Spülmittel verbraucht und auch entsorgt werden."
Häufig werden Neutralreiniger, Scheuermilch oder Waschmittel als Reserve eingelagert. Um so ärgerlicher, wenn darauf jetzt ein Mindesthaltbarkeitsdatum erscheint, und einige Handelsketten und Discounter dabei ganz eigenmächtig vorgehen, wie Georg Tryba festgestellt hat.
"Ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf Spül- und Geschirrreiniger oder ähnliche Mittel, dafür ist überhaupt niemand zuständig, schon gar nicht gesetzlich, weil es das gar nicht bedarf, dass man dieses Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Produkten braucht."
Was gesetzlich vorgeschrieben ist, steht auf den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu jedem einzelnen Produkt. Heidemarie Hettgen vom Institut für Didaktik der Chemie der Universität Münster hat dort genauer nachgeschaut.
"Es gibt einen Punkt, der heißt Handhabung und Lagerung. Da gibt es Hinweise, wie die Produkte zu lagern sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Aber es gibt keine Angabe dazu, wann das Produkt verfällt oder unwirksam wird."
Die gängigsten Reinigungsmittel sind Neutralreiniger, Scheuermittel oder Fett- und Kalklöser. Alle enthalten Tenside, wie jede einfache Seife. Heidemarie Hettgen.
"Also eine Scheuermilch, die enthält Tenside, wie alle anderen Reiniger auch, weil ohne Tenside kann man nicht reinigen, und dann Kalziumkarbonat, das ist Kalkgestein, ganz fein gemahlen, und dann können noch einige Duftstoffe hinzu kommen, dass das Ganze in der Anwendung etwas angenehmer wird."
Verderben aber kann die Scheuermilch nicht.
"Im mikrobiologischen Sinne ist das so gut wie ausgeschlossen. Es könnte sein, wenn das Gefäß nicht ganz verschlossen ist, dass es zu einer Austrocknung kommt. Bei Raumtemperatur von plus/minus 20 Grad und 60 bis 80 Prozent relative Luftfeuchtigkeit, kühl und trocken, hält das Produkt nahezu unbegrenzt."
Auch Waschmittel brauchen kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Handelsketten, die dennoch ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf ihre Eigenmarkenprodukte aufdrucken, begründen das damit, dass sich die Farbe verändern, Alkohol verdunsten oder auch Duftstoffe entweichen könnten. Auch das kann Heidemarie Hettgen von der Universität Münster nicht nachvollziehen.
"Entweichen können die Duftstoffe nicht. Es hat nur damit zu tun, wie angenehm das Produkt in der Anwendung ist. Aber es wäscht genauso sauber wie ein frisches Produkt."
Doch einige Reinigungsmittel haben ein gesetzliches Mindesthaltbarkeitsdatum. Sie enthalten Biozide. Sprays zum Beispiel, die gegen Pilze oder Viren helfen sollen.
"Da kann es sein, dass es zu einem Verfall kommt. Und es steht auch: Zu verwenden bis, siehe Aufdruck auf der Packung. Das heißt, wie lange ist mein Produkt haltbar, wenn ich die normalen Lagerbedingungen einhalte."
Bei Putzmitteln gegen Keime jeglicher Art sollte man sich auch an das gesetzliche Mindesthaltbarkeitsdatum halten und sie fachgerecht entsorgen, wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Bei allen anderen Waschmitteln, beim Spülmittel oder bei der Scheuermilch kann die Entsorgung , womöglich über den Ausguss oder die Toilette, jedoch zum Umweltproblem führen. Wenn Verbraucher meinen, dass sie die Putz- und Waschmittel nicht mehr benutzen können. Das macht Verbraucherschützern wie Georg Tryba zu recht Sorgen.
"Das wäre natürlich eine überflüssige Verschwendung von Ressourcen. Und es besteht überhaupt kein Grund, diese Furcht vor dem Verfall zu glauben. Das ist sowohl von anderen Ketten, von anderen Herstellern von Markenprodukten, vom Verband, von Verbraucherschützern von Umweltschützern gesagt worden. Die sind sich einig, was wir nicht brauchen ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf Putzmitteln."
"Man kann davon ausgehen, dass jedes Jahr in Deutschland knapp 500.000 Tonnen Reinigungs- -und Spülmittel verbraucht und auch entsorgt werden."
Häufig werden Neutralreiniger, Scheuermilch oder Waschmittel als Reserve eingelagert. Um so ärgerlicher, wenn darauf jetzt ein Mindesthaltbarkeitsdatum erscheint, und einige Handelsketten und Discounter dabei ganz eigenmächtig vorgehen, wie Georg Tryba festgestellt hat.
"Ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf Spül- und Geschirrreiniger oder ähnliche Mittel, dafür ist überhaupt niemand zuständig, schon gar nicht gesetzlich, weil es das gar nicht bedarf, dass man dieses Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Produkten braucht."
Was gesetzlich vorgeschrieben ist, steht auf den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu jedem einzelnen Produkt. Heidemarie Hettgen vom Institut für Didaktik der Chemie der Universität Münster hat dort genauer nachgeschaut.
"Es gibt einen Punkt, der heißt Handhabung und Lagerung. Da gibt es Hinweise, wie die Produkte zu lagern sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Aber es gibt keine Angabe dazu, wann das Produkt verfällt oder unwirksam wird."
Die gängigsten Reinigungsmittel sind Neutralreiniger, Scheuermittel oder Fett- und Kalklöser. Alle enthalten Tenside, wie jede einfache Seife. Heidemarie Hettgen.
"Also eine Scheuermilch, die enthält Tenside, wie alle anderen Reiniger auch, weil ohne Tenside kann man nicht reinigen, und dann Kalziumkarbonat, das ist Kalkgestein, ganz fein gemahlen, und dann können noch einige Duftstoffe hinzu kommen, dass das Ganze in der Anwendung etwas angenehmer wird."
Verderben aber kann die Scheuermilch nicht.
"Im mikrobiologischen Sinne ist das so gut wie ausgeschlossen. Es könnte sein, wenn das Gefäß nicht ganz verschlossen ist, dass es zu einer Austrocknung kommt. Bei Raumtemperatur von plus/minus 20 Grad und 60 bis 80 Prozent relative Luftfeuchtigkeit, kühl und trocken, hält das Produkt nahezu unbegrenzt."
Auch Waschmittel brauchen kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Handelsketten, die dennoch ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf ihre Eigenmarkenprodukte aufdrucken, begründen das damit, dass sich die Farbe verändern, Alkohol verdunsten oder auch Duftstoffe entweichen könnten. Auch das kann Heidemarie Hettgen von der Universität Münster nicht nachvollziehen.
"Entweichen können die Duftstoffe nicht. Es hat nur damit zu tun, wie angenehm das Produkt in der Anwendung ist. Aber es wäscht genauso sauber wie ein frisches Produkt."
Doch einige Reinigungsmittel haben ein gesetzliches Mindesthaltbarkeitsdatum. Sie enthalten Biozide. Sprays zum Beispiel, die gegen Pilze oder Viren helfen sollen.
"Da kann es sein, dass es zu einem Verfall kommt. Und es steht auch: Zu verwenden bis, siehe Aufdruck auf der Packung. Das heißt, wie lange ist mein Produkt haltbar, wenn ich die normalen Lagerbedingungen einhalte."
Bei Putzmitteln gegen Keime jeglicher Art sollte man sich auch an das gesetzliche Mindesthaltbarkeitsdatum halten und sie fachgerecht entsorgen, wenn das Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Bei allen anderen Waschmitteln, beim Spülmittel oder bei der Scheuermilch kann die Entsorgung , womöglich über den Ausguss oder die Toilette, jedoch zum Umweltproblem führen. Wenn Verbraucher meinen, dass sie die Putz- und Waschmittel nicht mehr benutzen können. Das macht Verbraucherschützern wie Georg Tryba zu recht Sorgen.
"Das wäre natürlich eine überflüssige Verschwendung von Ressourcen. Und es besteht überhaupt kein Grund, diese Furcht vor dem Verfall zu glauben. Das ist sowohl von anderen Ketten, von anderen Herstellern von Markenprodukten, vom Verband, von Verbraucherschützern von Umweltschützern gesagt worden. Die sind sich einig, was wir nicht brauchen ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf Putzmitteln."