Neun von zehn Verträgen seien inzwischen befristet. Laufzeit meist unter einem Jahr - bilanziert die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft GEW und beruft sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2012. Von einem "Befristungsunwesen" spricht der GEW-Vorsitzende Andreas Keller:
"Existenzangst ist insbesondere im fortgeschrittenen Alter ein großes Thema. Das ist vielleicht so für Leute Mitte Ende 20 erst mal normal, dass sie mal mit einem Zeitvertrag einsteigen, aber wenn sie dann qualifiziert sind, eine gute Promotion absolviert haben, Auslandserfahrung gesammelt haben, publiziert haben und dann kriegen sie immer noch nur die ein- oder zwei- Jahresverträge, dann machen sie sich natürlich Sorgen, was aus ihnen wird, wenn sie diese Sicherheit nicht haben."
Existenzangst als großes Thema
Die GEW setzt sich seit Langem dafür ein, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert wird. Und tatsächlich hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auch eine Reform vorgesehen. Doch seit einem Jahr sei nichts Konkretes geschehen, bemängelt die GEW, sodass sie nun mit einem eigenen Vorschlag Druck machen will.
"Wir schlagen vor zum einen, dass Daueraufgaben durch Dauerstellen erledigt werden und dass nur noch dann befristet wird, wenn es einen Grund dafür gibt, der Grund kann zum einen die Qualifizierung sein, der Grund kann zum anderen die Drittmittelbefristung sein. Dazu gehört aber auch, dass diejenigen, die zur Qualifizierung befristet beschäftigt werden, auch wirklich die Chance haben, in ihrem befristeten Beschäftigungsverhältnis sich zu qualifizieren."
Beispielsweise solle im Gesetz stehen, dass Promovierende auch wirklich - arbeitsvertraglich abgesichert - während ihrer Arbeitszeit an ihrer Doktorarbeit arbeiten können und nicht ständig anderweitig eingesetzt werden. Derzeit sieht die Gesetzeslage vor, dass befristete Stellen höchstens sechs Jahre lang vor und sechs Jahre lang nach der Promotion vergeben werden dürfen, bei Medizinern sind es neun Jahre. Unterm Strich wären also bis zu 15 Jahre befristete Beschäftigung möglich.
Ungewollte Praktiken
Wer dann keine Festanstellung erreicht hat - steht also möglicherweise nach 15 Jahren ohne Einkommen und Perspektive da. Gesetzliche Regelungen für die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Angestellten gibt es seit 1985 und sie waren immer von Missbrauch gekennzeichnet, meint Peter Hauck-Scholz, Arbeitsrechtler aus Marburg und langjähriger GEW-Jurist.
"Wenn man die gesamte Geschichte analysiert, wird man immer wieder feststellen: Der Gesetzgeber hat sich was ausgedacht, mit guter Absicht und gutem Willen, und schwuppdiwupp nach einer gewissen Zeit der Praxis, haben sich Praktiken entwickelt, wo der Gesetzgeber sagen würde: Das haben wir nie gewollt!"
Neuregelung auf Bundesebene gefordert
Auch die EU und die Bundesländer reden bei dem Thema Befristung ein Wörtchen mit erklärt Hauck-Scholz. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, wonach Befristungen nicht unbegrenzt möglich sind. Und manche Bundesländer haben Regelungen getroffen, die die Problematik abfedern. Etwa Brandenburg. Dort gibt es für befristete Verträge immerhin eine Mindestdauer.
Trotzdem sei eine Neuregelung auf Bundesebene wichtig. Etwa auch weil derzeit zahlreiche Gerichtsprozesse anhängig seien, ob beispielsweise Lehrkräfte für besondere Aufgaben unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fallen.
Bei der GEW fürchtet man: Wenn es so bleibt wie jetzt, werden sich viele geeignete Hochschulabsolventen nicht für eine akademische Wissenschaftlerkarriere entscheiden. Andreas Keller:
"Im Ausland oder in der Industrie verdient man in der Regel nicht nur mehr Geld als an einer Hochschule, sondern man hat eben sehr viel früher eine Perspektive im System bleiben zu können."