Alle drei deutschen Ex-Fußballfunktionäre hatten gesundheitliche Gründe genannt, warum sie nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen. Beat Luginbühl, der Anwalt des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, sagte vor Beginn der Verhandlung:
"Herr Dr. Zwanziger hat sich einer Augenoperation unterziehen müssen, die lange vorher angekündigt war, die dringend medizinisch geboten war. Er ist gesundheitlich in der Lage, weder zu reisen, noch genügend zu lesen. Das ist die eine Geschichte. Der andere Punkt ist wegen des Coronavirus."
Es bestünde ein lebensgefährliches Risiko. Ganz ähnlich die Argumentation des ebenfalls angeklagten ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und des früheren DFB-Generalsekretärs Horst R. Schmidt. Das Bundesstrafgericht im Südschweizer Bellinzona liegt unweit der Grenze zu dem von dem Coronavirus besonders betroffenen Norditalien. Die Richterin wertete das Fehlen der Beschuldigten als "unentschuldigt".
Drei Funktionäre sollen bis Mittwoch ihre Gesundheit überprüfen lassen
Sie hätten jetzt bis Mittwoch Zeit im Kantonskrankenhaus von Bellinzona ihre Gesundheit überprüfen zu lassen. Einziger Anwesender auf der Anklagebank war der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi. Theo Zwanziger kritisierte erneut die Schweizer Justiz. Die Entscheidung des Gerichts, sein Fehlen als unentschuldigt zu bewerten, habe ihn nicht überrascht. Nathan Landshut, der Verteidiger von Horst R. Schmidt zeigte sich konsterniert:
"Weil das Gericht über zum Beispiel über diverse ärztliche unabhängige Zeugnisse von verschiedener Seite einfach hinweggegangen ist. Es macht den Eindruck, dass das Gericht rechtsstaatliche Prinzipien über Bord wirft für ein Schnellverfahren."
Er könne seinem Mandanten nicht raten, nach Bellinzona zu reisen. Um eine mögliche Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, galten im Gericht besondere Regeln - unter anderem wurde allen Anwesenden die Körpertemperatur gemessen. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen. In dem Prozess geht es um eine dubiose Zahlung von 6,7 Millionen Euro vom DFB an die Fifa im Vorfeld der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Summe wissentlich falsch deklariert zu haben. Den Beschuldigten drohen bis zu fünf Jahre Haft.