Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass die 6,7 Millionen Euro, die das Trio im Jahr 2004 aus Geldern des WM-Organisationskomitees über die Fifa an den damaligen Adidas-Eigner Robert Louis-Dreyfus transferiert hatte, der Rückzahlung eines Privatdarlehens an Franz Beckenbauer diente – also keine betriebliche Zahlung war, die sich steuerlich hätte absetzen lassen. Die Beschuldigten hingegen machten stets betriebliche Zahlungsgründe geltend: Von einem Organisationsbeitrag für eine WM-Gala, die nie stattfand, bis zu einer von der Fifa angeblich geforderten Vorauszahlung für deren Beteiligung an den WM-Organisationskosten.
Glaubwürdigkeit der DFB-Akteure wird weiter erschüttert
Für die Sichtweise der Ankläger sprechen nun aber auch neue Erkenntnisse. Zwar ist offen, wofür genau das Beckenbauer durch Louis-Dreyfus gewährte Darlehen von zehn Millionen Schweizer Franken gedacht war, das im Jahr 2002 zunächst nach Katar geflossen war. Doch mittlerweile gehen die Ermittler davon aus, dass der komplette Betrag bald wieder in die Schweiz zurücktransferiert wurde. Das stärkt den Verdacht, dass die Millionen für Privatgeschäfte gedacht waren und mit einem Stimmenkauf für die WM 2006 nichts zu tun hatten. Zugleich wird die Glaubwürdigkeit der DFB-Akteure weiter erschüttert: Neu aufgetauchte Dokumente zeigen, dass am Tag nach Ausbruch der Affäre im Herbst 2015 eine Spezialfirma 199 Kilogramm EDV-Schrott aus der DFB-Zentrale abtransportiert hatte. Dabei, so erklärte die IT-Abteilung des Verbandes damals, soll es sich um Faxgeräte und Drucker gehandelt haben.